Venture Plus Fonds

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Die V+ Gruppe mit Sitz in Landshut legte unter anderem die Fonds

  • V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG
  • V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG
  • V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG

auf.

Bei diesen Fonds sammelten die Initiatoren Geld von den Anlegern ein, um dies im Venture-Bereich zu investieren. Im Idealfall hätten bei entsprechender Entwicklung, die Investments mit Gewinn verkauft werden sollen. Die Beteiligung der Anleger als sogenannter treugeberischer Kommanditist erfolgte über die Treuhandkommanditistin.

Die Anleger erhielten zuletzt ein Schreiben von dem V+Fonds, mit der sie zu Gesellschafterversammlung am 14.10.2016 in München geladen wurden. Unter Tagesordnungspunkt 6 g) sollte über die Einleitung der Liquidation der Gesellschaften abgestimmt werden. Aufgrund der schwachen Beteiligung und der Abwesenheit der Verantwortlichen der V+Fonds verlief diese Versammlung ergebnislos.

Viele der betroffenen Anleger befürchten momentan, mit ihrer Anlage in die V+Fonds erhebliche Verluste erleiden zu müssen. Diesen Anlegern können möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen und/oder gegen Anlagevermittler oder Anlegerberater zustehen. Diese müssen, so die Rechtsprechung, grundsätzlich anleger- und objektgerecht beraten. Dies bedeutet, dass sie nicht zuletzt hinreichend über die Risiken der Anlage, auf die eingeschränkte Handelbarkeit, auf die lange Laufzeit und die anfallenden Weichkosten aufklären müssen. Auch eine Beendigung der Beteiligung an den V+Fonds durch Kündigung oder Widerruf kann, insbesondere für Ratenzahler, vorteilhaft sein.

Ob die Aufklärung über die Risiken entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung hinreichend erfolgt ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Insbesondere Anleger, denen die Anlage in die V+Fonds als sichere Altersversorgung empfohlen wurde, sollten Schadensersatzansprüche gegen die handelnden Akteure prüfen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie gerne jederzeit unverbindlich mit mir Kontakt auf.


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