Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Verband!

Verband - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Verband - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Ein Verband ist ein Zusammenschluss von Einzelpersonen oder Körperschaften, die sich zur Verfolgung gemeinsamer Ziele freiwillig vereinigt haben.
  • Er kümmert sich in erster Linie darum, dass die besonderen Interessen seiner Mitglieder im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden.
  • Ein Verband stellt einen Verein mit einer gewissen Größe dar, der bundesweit oder zumindest landesweit aktiv ist.
  • Kammern sind Zwangsverbände mit einer Pflichtmitgliedschaft.

Was ist ein Verband?

Ein Verband ist eine Vereinigung von Einzelpersonen oder Körperschaften, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben, um gemeinsame Ziele im wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen oder kulturellen Bereich zu verfolgen. Man spricht daher auch von einer Interessengruppe. Die Organisation des Verbands ist auf längere Dauer angelegt. Daher hat er eine feste interne Organisationsstruktur auf Grundlage einer Satzung.

Welche Erscheinungsweisen von Verbänden unterscheidet man?

Keine Interessengruppe ist wie die andere. Bei den zahlreichen Erscheinungsformen der Verbände in allen Gesellschaftsbereichen unterscheidet man u. a. folgende:

  • Wirtschaftsverbände
  • Wissenschaftsverbände
  • Berufsverbände
  • Sportverbände
  • Kulturverbände
  • Wohlfahrtsverbände
  • Sozialverbände
  • politische Parteien
  • Gewerkschaften
  • Kammern
  • Innungen
  • Schutzverbände

Welche Aufgaben hat ein Verband?

Verbände erfüllen im politischen Sinne verschiedene unterschiedliche Aufgaben. Die Hauptaufgabe eines Verbands ist es, dafür zu sorgen, dass die speziellen Interessen seiner Mitglieder im Prozess der politischen Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Lobbyismus. Adressaten der Arbeit von Verbänden sind nicht Staat und Politik, sondern die Öffentlichkeit, die Medien und die eigenen Mitglieder.

Ein Verband wählt Interessen aus und bündelt diese. Er bietet Bürgern somit die Möglichkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft. Für den einzelnen Bürger wird so die politische Meinungslandschaft überschaubarer und leichter verständlich. Politische Kompromisse erreichen durch die Beteiligung von Interessengruppen eine größere Akzeptanz, da Verbände ihren Mitgliedern in der Regel politische Kompromisslösungen besser nahebringen können.

Wie ist der Verband vom Verein abzugrenzen?

Verbände sind von der Rechtsform her in der Regel ebenfalls eingetragene Vereine. Ausnahmen stellen Gewerkschaften und Kammern dar. Bei einem Verband handelt es sich in den meisten Fällen um einen Verein, der eine gewisse Größe erlangt hat und bundesweit oder zumindest landesweit tätig ist.

Verbandsmitglieder sind zudem normalerweise selbst Vereine. Beispielsweise können mehrere Landesverbände Mitglieder eines Bundesverbandes und verschiedene Ortsvereine Mitglieder eines Landesverbands sein. Die rechtliche Struktur eines Verbands ist somit viel komplexer als die eines Vereins. 

Wie unterscheidet sich der Verband von der Kammer?

Bei Kammern handelt es sich um Zwangsverbände. Bei ihnen existiert eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft, während die Mitgliedschaft in anderen Verbänden freiwillig ist.

Außerdem sind Kammern in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts mit staatlich festgelegten Aufgaben. Andere Verbände besitzen jedoch normalerweise die privatrechtliche Rechtsform des eingetragenen Vereins.

Wie sind Verbände organisiert?

Überregional tätige Verbände besitzen häufig eine räumlich gegliederte Organisationsstruktur auf unterschiedlichen Ebenen. Die Gliederung kann vom Bundesverband als oberster Ebene über den Landesverband, Bezirksverband und Kreisverband bis hin zum Gemeinde- oder Ortsverband als unterster Ebene reichen. Manchmal werden nationale Verbände auch als Zentralverband, Hauptverband, Dachverband oder Spitzenverband bezeichnet.

Eine andere Möglichkeit der Organisation von Verbänden ist die thematische Rangordnung, die im Regelfall aus Spartenverbänden und Dachverband besteht. Beispielsweise fungiert der Deutsche Fischerei-Verband als Dachverband der Spartenverbände Küsten-, Hochsee-, Angel- und Binnenfischerei.

Wie viele Verbände gibt es in Deutschland?

Laut offiziellen Daten der DGVM (Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e. V.) und des Deutschen Verbände Forums gab es Ende 2018 deutschlandweit 15.644 Verbände. Seit 1990 (10.148 Verbände) hat sich damit ihre Anzahl um rund 5.500 erhöht.

Welche sind die größten deutschen Verbände?

Obwohl die Bedeutung und der Einfluss eines Verbandes nicht nur von seiner Mitgliederzahl abhängt, lohnt sich ein Blick auf die mitgliederstärksten Verbände in Deutschland (Stand 2017):

VerbandAnzahl der Mitglieder
Deutscher Olympischer Sportbund e. V.23.786.959
ADAC Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V.20.180.000
Deutscher Fußballbund (DFB) e. V.7.043.964
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.5.000.000
Deutscher Turner-Bund e. V. (DTB)4.963.252
Bayerischer Landes-Sportverband e. V.4.545.210
Landessportverband Baden-Württemberg e. V.3.760.912
Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK)2.900.000
Westdeutscher Fußball- und Leichtathletikverband e. V. (WFLV)1.711.740
Foto(s): ©Pixabay/mohamed_hassan

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Verband?

Rechtstipps zu "Verband" | Seite 15