Verbraucherdarlehen
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Inhaltsverzeichnis
Der Widerruf eines Darlehensvertrags ist eine attraktive Alternative zur Kündigung des Kredits.
Insbesondere zum Zweck der Umschuldung auf ein günstigeres Darlehen ist der Darlehenswiderruf innerhalb der Widerrufsfrist eine gute Möglichkeit.
Aber auch ältere Verträge lassen sich wegen oft fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch Jahre später widerrufen – prüfen Sie jetzt Ihre Widerrufsmöglichkeiten!
Die wichtigsten Fakten
- Ein Verbraucherdarlehensvertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
- Der Widerruf kann formlos abgegeben werden.
- Es müssen keine Gründe für den Widerruf angegeben werden.
- Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung können Darlehensverträge mindestens ein Jahr nach Ablauf der Widerrufsfrist noch widerrufen werden.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie, ob die 14-tägige Widerrufsfrist noch läuft.
- Prüfen Sie bei älteren Verträgen, ob Sie den Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen können.
- Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Umschuldung.
- Reichen Sie den Widerruf mindestens in Textform, am besten aber per Einschreiben ein.
Was ist ein Verbraucherdarlehen?
Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer eine festgelegte Geldsumme zur Verfügung zu stellen.
Im Gegenzug hat der Darlehensnehmer die Pflicht, die vereinbarten Zinsen auf den Kredit zu leisten und zu einem bestimmten Fälligkeitsdatum das Darlehen zurückzuzahlen. Die Vertragsparteien bei einem Darlehen nennt man Darlehensgeber und Darlehensnehmer.
Im Falle eines Verbraucherdarlehensvertrags handelt es sich dabei um ein Unternehmen als Darlehensgeber und einen Verbraucher als Darlehensnehmer. Der Darlehensgeber muss weiterhin gewisse vorvertragliche Informationspflichten erfüllen.
Das bedeutet, er muss den Darlehensnehmer vor Abschluss des Vertrags umfassend informieren über:
- effektiven Jahreszins
- Nettodarlehensbetrag
- Sollzinssatz
- Vertragslaufzeit
Diese Angaben müssen später im Vertrag ebenfalls verpflichtend enthalten sein. Ein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag muss mindestens in Schriftform vorliegen. Er kann also nicht mündlich oder per E-Mail geschlossen werden. Eine strengere Form, z.B. die notarielle Beurkundung, ist hingegen nicht nötig – außer es ist im Einzelfall vorgeschrieben.
Anders sieht es etwa beim Verbraucherdarlehensvertrag für Immobilien aus. Dieser muss immer notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam.
Was ist der Unterschied zwischen einem Darlehen und einem Kredit?
Der Kredit ist der Oberbegriff für verschiedenste Formen der Geldanleihe.
Das Darlehen ist eine davon und damit eine Unterform des Kredits.
Im allgemeinen Sprachgebrauch hat es sich jedoch eingebürgert, die beiden Begriffe gleichbedeutend zu verwenden. In der Regel wird der Begriff „Darlehen“ nur dann verwendet, wenn es um höhere Beträge und/oder längere Laufzeiten geht.
Im Fall von kurzen Laufzeiten und/oder kleinen Geldbeträgen spricht man eher von einem „Kredit“.
Warum widerruft man ein Verbraucherdarlehen?
In den meisten Fällen sind die Gründe für einen Darlehenswiderruf finanzieller Natur.
Im Gegensatz zur Kündigung des Altvertrages bringt der Widerruf erhebliche Vorteile mit sich:
Zinsersparnis
In den letzten Jahren kam es zu einem enormen Zinsabfall.
Noch vor einigen Jahren lagen die Zinsen auf ein Verbraucherdarlehen häufig bei über 3 Prozent. Im Angesicht der heutigen Niedrigzinsphase erscheinen die alten Verträge den Darlehensnehmern deshalb jetzt zu teuer.
Die Lösung ist eine Umschuldung auf einen günstigeren Kredit.
Vorfälligkeitsentschädigung
Wird ein Darlehensvertrag gekündigt, muss der Darlehensnehmer dem Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dabei handelt es sich um eine Art Entschädigung für die der Bank entgangenen Zinsgewinne. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf bei Verträgen ab dem 11.
Juni 2010 maximal ein Prozent der Restschuld betragen. Wird der Darlehensvertrag hingegen widerrufen, muss der Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Hat er sie bereits an die Bank geleistet, muss sie sie dem Kunden zurückerstatten.
Nutzungsersatz
Beim Widerruf des Verbraucherdarlehens müssen die Vertragspartner gegenseitig die aus dem Vertragsverhältnis gezogenen Nutzen herausgeben.
Für den Darlehensnehmer heißt das, die bereits erhaltenen Kreditzahlungen zurückzuzahlen. Da die Bank die bereits geleisteten Rückzahlungen des Darlehensnehmers für ihr eigenes Geschäft genutzt hat, steht dem Verbraucher ein Anspruch auf Nutzungsersatz zu.
Dieser liegt in der Regel fünf Prozent über dem Basiszins. Der Widerruf eines Verbraucherdarlehens kann auch sonstige private Gründe haben.
In manchen Fällen kann sich der Darlehensnehmer die Rückzahlung des Kredits etwa nicht mehr leisten, z. B. bei eintretender Arbeitslosigkeit oder bei weiteren finanziellen Belastungen wie z. B.
einer Scheidung.
Wann kann man ein Verbraucherdarlehen widerrufen?
Das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge gilt seit dem 1. November 2002.
Seit diesem Datum können Verbraucherdarlehen gemäß § 355 und 495 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Das betrifft ausschließlich Verbraucherdarlehen, die einem privaten Zweck dienen. Von diesem Widerrufsrecht ausgeschlossen sind also gewerbliche Kredite sowie folgende Arten von Verbraucherkrediten:
- Darlehen mit Null-Prozent-Finanzierung
- Kleinkredite (Darlehensbetrag bis 200 Euro)
- Kurzfristige Darlehen (Laufzeit bis 3 Monate)
- Kredite gegen Pfand
- Arbeitgeberdarlehen
- Staatliche Förderdarlehen mit günstigeren Bedingungen als marktüblich
Was ist der Widerrufsjoker?
Wichtig für den Widerruf eines Darlehensvertrags ist außerdem § 356b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser besagt, dass die Widerrufsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
In der Widerrufsbelehrung muss die Bank den Darlehensnehmer darüber informieren, dass er innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen kann. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder unvollständig, z. B. weil nicht klar herauszulesen ist, wann die 14-tägige Widerrufsfrist genau beginnt, dann beginnt diese Frist nicht zu laufen.
Der Darlehensvertrag ist damit möglicherweise noch Jahre später widerrufbar.
Das nennt man „Widerrufsjoker“. Der Widerrufsjoker bietet somit eine attraktive Möglichkeit, sich schnell und einfach von älteren, ungünstigen Darlehen zu lösen.
Insbesondere im Rahmen des Dieselskandals hat sich der Widerrufsjoker einen Namen gemacht. Statt den Vertrag umständlich kündigen zu müssen, kann bei einem verbundenen Geschäft (Kaufvertrag und Darlehensvertrag bei der gleichen Autobank abgeschlossen) beim Widerruf einfach das Dieselauto zurückgegeben werden und der Kunde erhält im Gegenzug das bereits gezahlte Geld zurück (meist abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer). Doch nicht nur, um einen vom Abgasskandal betroffenen Dieselwagen loszuwerden, bietet sich der Widerrufsjoker an.
Vielmehr ist er eine gute Alternative, um lange nach Vertragsabschluss von den finanziellen Vorteilen eines Widerrufs gegenüber einer Kündigung zu profitieren.
Lassen Sie Ihre Widerrufsbelehrung deshalb am besten von einem erfahrenen Rechtsanwalt dahingehend überprüfen.
Wie funktioniert der Widerruf?
Eine bestimmte Form ist für den Widerruf gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Pflicht ist aber, eine schriftliche Mitteilung (mindestens in Textform, also z. B. per E-Mail) an die betroffene Bank zu senden.
Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie den Widerruf in Schriftform erklären und per Post-Einschreiben absenden.
Nur so haben Sie im Streitfall einen Beweis für einen fristgerechten Widerruf. Einen Grund für den Widerruf müssen Sie nicht angeben.
Ihr Widerruf muss jedoch folgende Angaben enthalten:
- Adresse des Kreditinstituts
- Name und Adresse des Darlehensnehmers
- Datum des Widerrufs
- Darlehensvertragsnummer
Haben Sie das im Darlehensvertrag vereinbarte Geld noch nicht von der Bank erhalten, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Ist jedoch bereits Geld geflossen, müssen Sie dieses innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurücküberweisen.
Damit sollten Sie sich nicht zu lange Zeit lassen, denn auf jeden Tag, der vergeht, müssen Sie Darlehenszinsen zahlen. Haben Sie das Geld oder einen Teil davon bereits ausgegeben, sollten Sie sich außerdem rechtzeitig um eine Umschuldung kümmern.
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Rechtstipps zu "Verbraucherdarlehen" | Seite 14
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30.08.2016 Rechtsanwalt Simon Bender„… auch nach Auffassung der Gerichte jeweils unklar auf den Beginn der Widerrufsfrist für den Widerruf der Verbraucherdarlehen hingewiesen. Deshalb sind diese als fehlerhaft und als noch widerrufbar eingestuft worden. So …“ Weiterlesen
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09.08.2016 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… . Juni 2016 möglich. „In der Diskussion um das Ende des Widerrufsrechts ist oft untergegangen, dass längst nicht alle Darlehen davon betroffen sind“, so Rechtsanwalt Bernhardt. „Verbraucherdarlehen …“ Weiterlesen
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02.08.2016 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… . Bei Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, endete das sog. „ewige“ Widerrufsrecht allerdings am 21. Juni 2016. Bei allen anderen Verbraucherdarlehen besteht …“ Weiterlesen
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29.07.2016 SALEO Rechtsanwälte PartGmbB„… Koch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Zudem ist Rechtsanwalt Koch Mitglied der Arbeitsgruppe jetzt-widerrufen.de – einem Zusammenschluss spezialisierten Anwaltskanzleien mit nachgewiesener Expertise beim Widerruf von Verbraucherdarlehen.“ Weiterlesen
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29.07.2016 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… November 2002 und 10. Juni geschlossene Darlehen zur Immobilienfinanzierung. Andere Verbraucherdarlehen sind vom Ende des „ewigen“ Widerrufsrechts nicht betroffen. Auch Immobiliendarlehen …“ Weiterlesen
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28.07.2016 Rechtsanwalt Jan Finke„… Entscheidungsterminen urteilte der BGH, dass der Widerruf eines Verbraucherdarlehens weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ist (Az.: XI ZR 501/15) . Das bedeutet nun, dass der Gebrauch des Widerrufsrechts …“ Weiterlesen
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