Verbraucherrechte beim Fremdwährungsdarlehen

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In der Vergangenheit haben einige Banken (insbesondere österreichische Banken) niedrig verzinste Kredite in Schweizer Franken an deutsche Verbraucher ausgegeben. Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls in Franken. Da der Verbraucher jedoch sein Einkommen in Euro bezieht, wird die Rate je nach Wechselkurs höher oder niedriger.

Risiken des Fremdwährungsdarlehens

Für Verbraucher versprach ein Fremdwährungsdarlehen durch niedrige Zinsen ein gutes Geschäft. Nachdem die schweizerische Währung jedoch aufgewertet wurde, wurde der scheinbar günstige Kredit zu einer teuren Kostenfalle. Denn durch die Aufwertung der Franken wurde die Darlehensschuld und die monatlichen Raten größer. Bei einem Fremdwährungsdarlehen bestehen daher ganz erhebliche Wechselkursrisiken für den Verbraucher.

Die Pflichten der Bank

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Bank verpflichtet, über die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Auf- oder Abwertung der Fremdwährung auf die finanziellen Verpflichtungen des Verbrauchers gegenüber der Bank aufklären. Die Bank muss dem Verbraucher somit verdeutlichen, dass er durch die Kursschwankungen ggf. nicht mehr in der Lage sein wird, seinen Kredit zurückzuzahlen.

Folgen einer Pflichtverletzung

Hat die Bank nicht umfassend über die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Risiken aufgeklärt, entfällt die Klausel, die eine Rückzahlung in der Fremdwährung regelt. Die Bank muss das Darlehen somit als Euro-Darlehen neu berechnen, der Kunde muss das Darlehen dann auch lediglich wie ein Euro-Darlehen zurückzahlen. Das Wechselkursrisiko geht somit auf die Bank über.

Deutsches Verbraucherwiderrufsrecht gilt

Nach europäischem Recht steht dem Verbraucher auch ein Widerrufsrecht deutschem Recht zu. Der Verbraucher muss eine den deutschen Vorschriften entsprechende Widerrufsbelehrung auch von der ausländischen Bank erhalten. Damit gilt für Verträge aus der Zeit vor dem 21.03.2016, dass die Widerrufsfrist nur dann beginnt, wenn die Bank ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Andernfalls dauert das Widerrufsrecht fort. Der Widerruf kann somit auch später, zum Teil auch Jahre nach dem Vertragsschluss noch erklärt werden.

Rückabwicklung nach Widerruf

Es findet eine vollständige Rückabwicklung statt. Im Rahmen der Rückabwicklung geht das Wechselkursrisiko auf die Bank über.

Zuständigkeit deutscher Gerichte

Verbraucher haben nach europäischem Recht ein Wahlrecht, ob sie die ausländische Bank im Ausland oder bei dem Gericht ihres Wohnsitzes verklagen wollen. Damit kann auch eine ausländische Bank in Deutschland verklagt werden


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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