Verdachtskündigung: Was tun, wenn Sie auf Verdacht gekündigt werden?
- 7 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Tipps für Arbeitnehmer: So verhalten Sie sich bei einer Verdachtskündigung!
- Was ist eine Verdachtskündigung?
- Voraussetzungen für eine wirksame Verdachtskündigung
- Anhörung und Stellungnahme des Arbeitnehmers: Frist und Ablauf
- Der Betriebsrat bei der Verdachtskündigung
- Anforderungen an die außerordentliche Verdachtskündigung
- Kündigungsschutzklage erforderlich
- Rechtsfolgen einer unwirksamen Verdachtskündigung
Tipps für Arbeitnehmer: So verhalten Sie sich bei einer Verdachtskündigung!
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Der Arbeitgeber versucht möglicherweise, Sie zum Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags zu drängen. Verweigern Sie die Unterschrift und lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
Bewahren Sie Ruhe! Eine Verdachtskündigung ist eine emotionale Situation. Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und nicht zu emotional zu reagieren.
Sammeln Sie Beweise! Wenn Sie Beweise für Ihre Unschuld haben, sollten Sie diese sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeugenaussagen, Unterlagen oder andere Aufzeichnungen.
Kontaktieren Sie einen Anwalt! Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und eine möglichst gute Lösung für Sie zu erreichen. Finden Sie jetzt den passenden Anwalt für Arbeitsrecht!
Was ist eine Verdachtskündigung?
Eine Verdachtskündigung ist eine Kündigung, die auf den dringenden Verdacht einer erheblichen Pflichtverletzung des Arbeitnehmers gestützt wird. Die Kündigung ist also nicht auf einen nachgewiesenen, sondern nur auf einen vermuteten Pflichtverstoß gestützt. Oft handelt es sich dabei um den Vorwurf eines strafbaren Verhaltens.
Auslöser von Verdachtskündigungen
Verdacht auf Diebstahl: Der Arbeitgeber stellt fest, dass Waren aus dem Lager fehlen. Er konfrontiert den dort tätigen Arbeitnehmer mit dem Diebstahlsverdacht und erhält von ihm keine plausible Erklärung.
Verdacht auf Unterschlagung: Das dem Arbeitnehmer anvertraute Firmen-Notebook wird im Internet zum Kauf angeboten. Anzeichen deuten auf den Arbeitnehmer als Verkäufer hin.
Verdacht auf Arbeitszeitbetrug: Der Arbeitgeber stellt fest, dass der Arbeitnehmer regelmäßig zu spät zur Arbeit kommt oder zu früh nach Hause geht. Der Arbeitgeber erfährt, dass der Arbeitnehmer trotz Krankschreibung schwere Arbeiten auf einer Baustelle verrichtet.
Verdacht auf Spesenbetrug: Der Arbeitnehmer reicht Spesenabrechnungen für Fahrten ein, die er nicht unternommen hat.
Verdacht auf Sachbeschädigung: Der Arbeitgeber stellt fest, dass ein Firmenwagen absichtlich beschädigt wurde. Kurz zuvor wurde der Arbeitnehmer in dessen Nähe gesehen.
Verdacht auf Untreue: Der Arbeitgeber stellt fest, dass ein Arbeitnehmer mit der ihm anvertrauten Firmenkreditkarte unerlaubt eingekauft hat.
Eine Verdachtskündigung erfolgt überwiegend als außerordentliche Kündigung, weil ein schwerwiegender Vertrauensbruch im Raum steht. Hilfsweise erklären Arbeitgeber oft zugleich eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unsicherheit über die Wirksamkeit der Verdachtskündigung.
Voraussetzungen für eine wirksame Verdachtskündigung
Der Verdacht muss auf konkreten und objektiven Umständen beruhen
Das bedeutet, dass bloße Mutmaßungen oder Gerüchte nicht ausreichen. Vielmehr müssen Tatsachen und Indizien dafürsprechen. Konkrete Umstände können beispielsweise sein:
- Zeugenaussagen
- Videoaufnahmen
- Sachbeweise
- Anhaltspunkte aus der Buchhaltung
Es muss sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handeln
Als gewichtig genug gilt in der Regel folgendes Fehlverhalten:
- Diebstahl
- Unterschlagung
- Arbeitszeitbetrug
- Spesenbetrug
- Geheimnisverrat
- Sachbeschädigung
- Untreue
- sexuelle Belästigung
Der Verdacht muss dringend sein
Das verlangt, dass mehr Gründe für den Verdacht sprechen als gegen ihn. Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung begangen hat.
Um zu beurteilen, ob der Verdacht überwiegend wahrscheinlich erscheint, wird das Gericht im Falle einer Kündigungsschutzklage alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und ihre Plausibilität mit Blick auf den Verdacht prüfen. Dabei kann es sich beispielsweise um folgende Faktoren handeln:
- Qualität und Quantität der objektiven Umstände
- Schwere des vorgeworfenen Verstoßes
- bisheriges Verhalten des Arbeitnehmers
Der Verdacht muss vor Erklärung der Kündigung vorliegen und bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung einer Kündigungsschutzklage bestehen.
Das Fehlverhalten muss das Vertrauen in den Mitarbeiter erschüttern
Infolge des Fehlverhaltens darf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar sein. Die Erschütterung des Vertrauens wird im Einzelfall beurteilt. Dabei kann es sich beispielsweise um folgende Faktoren handeln:
- Schwere des mutmaßlichen Fehlverhaltens
- Wiederholungsgefahr
- Position des Arbeitnehmers im Unternehmen
Der Arbeitgeber muss alle zumutbaren Schritte zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen haben
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Sachverhalt aufzuklären, bevor er die Kündigung ausspricht. Zu den erforderlichen Schritten gehören:
- Anhörung des Arbeitnehmers
- Gelegenheit des Arbeitnehmers zur Stellungnahme
Anhörung und Stellungnahme des Arbeitnehmers: Frist und Ablauf
Die Anhörung des Arbeitnehmers bei einer Verdachtskündigung muss in der Regel innerhalb von einer Woche ab dem Zeitpunkt erfolgen, an dem der Arbeitgeber von den konkreten Verdachtsmomenten Kenntnis erlangt hat. Ausnahmefälle – wie etwa eine krankheitsbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers – erlauben eine längere Frist.
Die Anhörungsfrist beginnt mit dem Tag, ab dem der Arbeitgeber konkrete Anhaltspunkte für einen schwerwiegenden Pflichtverstoß des Arbeitnehmers kennt. Auch ohne konkreten Verdacht sollte die Anhörung bei bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Rechte und Pflichten im Rahmen der Anhörung
Die Anhörung muss schriftlich oder mündlich erfolgen. Meist erfolgt sie durch Einladung zu einem Personalgespräch im Unternehmen. Die Anhörung kann auch in Form eines Telefongesprächs erfolgen, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer so ausführlich wie möglich über die Gründe für die beabsichtigte Kündigung informieren. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen, damit der Arbeitnehmer sich richtig zu den Vorwürfen äußern kann. Er muss dem Arbeitnehmer insbesondere die den Verdacht begründenden Umstände umfassend mitteilen. Über den Grund der Besprechung und damit auch über die Vorwürfe muss der Arbeitnehmer jedoch nicht bereits vor seiner Anhörung informiert werden.
Der Arbeitnehmer hat das Recht zu schweigen. Der Arbeitgeber darf nicht den Eindruck vermitteln, dass der Arbeitnehmer sich äußern muss.
Der Arbeitnehmer hat aber auch ein Recht darauf, sich zu den Vorwürfen äußern zu können. Der Arbeitnehmer muss deshalb die Möglichkeit erhalten, Stellung zu nehmen und insbesondere Beweismittel vorzulegen. Dazu gehört auch das Benennen von Zeugen. Für die Stellungnahme muss der Arbeitgeber eine angemessene Frist einräumen.
Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er das Recht hat, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Folgen einer fehlerhaften Anhörung: Wenn der Arbeitgeber die Anhörung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, ist die Verdachtskündigung in der Regel unwirksam. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer gute Chancen, die Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu Fall zu bringen.
Der Betriebsrat bei der Verdachtskündigung
Der Betriebsrat muss wie bei jeder Kündigung auch bei einer Verdachtskündigung angehört werden. Diese Pflicht folgt aus § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Erfolgt keine Anhörung, ist die Kündigung angreifbar und kann durch das Arbeitsgericht für unwirksam erklärt werden.
Im Rahmen der Anhörung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Gründe für die beabsichtigte Kündigung informieren. Die Informationen müssen so umfassend sein, dass der Betriebsrat sich daraus ein klares Bild darüber verschaffen kann, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Mitzuteilen sind insbesondere der Vorwurf, die konkreten Verdachtsmomente, Schritte zur Aufklärung und deren Ergebnisse und Angaben zur Anhörung des Arbeitnehmers. Die Anhörung des Betriebsrats kann daher nicht vor der Anhörung des Arbeitnehmers erfolgen. Auch durch eine fehlende oder unzureichende Betriebsratsanhörung wird die Kündigung angreifbar. In der Regel führt dies dazu, dass das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt.
Bei einer ordentlichen Anhörung hat der Betriebsrat die Möglichkeit, der Kündigung schriftlich zu widersprechen oder Bedenken zu äußern. Die Frist dafür beträgt bei einer außerordentlichen Kündigung nur drei Tage. Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat dagegen eine Woche Zeit für den Widerspruch. Lässt der Betriebsrat die jeweils geltende Frist verstreichen, gilt dies als Zustimmung.
Der Widerspruch führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitnehmer hat aber das Recht auf Weiterbeschäftigung, bis über die Wirksamkeit der Kündigung rechtskräftig entschieden worden ist.
Anforderungen an die außerordentliche Verdachtskündigung
Eine Verdachtskündigung erfolgt überwiegend als außerordentliche Kündigung. Für diese gelten weitere besondere Voraussetzungen. Die Nichteinhaltung kann ebenfalls zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Das gilt insbesondere, wenn die außerordentliche Kündigung zu spät erfolgt. Insofern muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erlangt. Informationen dazu und zu den weiteren Anforderungen nennt der Ratgeber Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie wirksam?
Kündigungsschutzklage erforderlich
Trotz der zahlreichen Fehlerquellen einer Verdachtskündigung ist diese in den meisten Fällen nicht per se unwirksam. Arbeitnehmer müssen auch im Fall einer Verdachtskündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Wird keine Kündigungsschutzklage erhoben oder erfolgt sie zu spät, kann ein Arbeitnehmer gegen seine eigentlich unwirksame Kündigung kaum noch vorgehen. Ausnahmen und mehr finden Sie im Ratgeber zur Kündigungsschutzklage.
Rechtsfolgen einer unwirksamen Verdachtskündigung
Wenn eine Verdachtskündigung unwirksam ist, hat dies zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch diese beendet wurde. Es besteht fort. Das hat Schadensersatzansprüche zur Folge. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach den Umständen des Arbeitnehmers. Oft besteht Anspruch auf die zwischenzeitlich nicht gezahlte Vergütung. Auch weitere Leistungen wie Tantiemen, Urlaubsgeld und 13. Monatsgehalt sind nachzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer diese eigentlich erhalten hätte. Hat der Arbeitnehmer eine neue Beschäftigung, verdient jedoch weniger, muss der Ex-Arbeitgeber dies ausgleichen. Kosten für den notwendigen Umzug zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung können weitere Ansprüche begründen.
Möglich ist die Zahlung einer Abfindung, zu der es in Fällen der Verdachtskündigung regelmäßig kommt, weil eine Weiterbeschäftigung wegen des zerstörten Vertrauens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr infrage kommt.
Hat der Arbeitgeber den erhobenen Verdacht unzureichend ermittelt oder diesen nicht auf objektive Tatsachen gestützt, kann das zudem Schmerzensgeldansprüche des Arbeitnehmers begründen. Ein Freispruch in einem aufgrund des Verdachts geführten Strafprozesses begründet dagegen für sich allein noch keine Schmerzensgeldansprüche.
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Rechtstipps zu "Verdachtskündigung" | Seite 3
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24.02.2022 Rechtsanwalt Max van der Leeden„… den Verdacht einer Straftat, sind die besonderen Voraussetzungen einer Verdachtskündigung genau zu prüfen. Dazu gehört auch eine ordnungsgemäße Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers vor Ausspruch …“ Weiterlesen
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23.01.2023 Rechtsanwalt Fabian Heyse„… . Auch vor einer Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter, dem gegenüber er einen dringenden Verdacht hat, eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine strafbare Handlung begangen zu haben, nicht abmahnen …“ Weiterlesen
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17.05.2022 Rechtsanwalt Kai Simon Faix„… . Verdachtskündigung Neben einer solchen verhaltensbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aber auch wegen des bloßen Verdachts einer Pflichtverletzung die Kündigung aussprechen. Eine solche …“ Weiterlesen
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24.01.2022 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… und ein solcher Verdacht einer Impfpassfälschung aus, um eine Verdachtskündigung auszusprechen. Nun deutet nach meinen Informationen einiges darauf hin, dass die von den Apotheken verwendete App nicht alle …“ Weiterlesen
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17.01.2022 Rechtsanwalt Bernd Heinen„… an eine Verdachtskündigung sind aber sehr hoch. So hoch, dass viele Verdachtskündigungen nicht wirksam sind. Eine Verteidigung gegen eine solche Kündigung ist aber ausgeschlossen …“ Weiterlesen
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14.01.2022 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck hat Tipps für Arbeitnehmer zur Verdachtskündigung, und zum richtigen Verhalten, falls der Arbeitgeber ihnen Fehlverhalten beim Impfnachweis vorwirft und Druck …“ Weiterlesen
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15.12.2021 Rechtsanwältin und Mediatorin Trixi Hoferichter„… erschweren. Ist auch eine Verdachtskündigung möglich? Schwieriger ist die arbeitsrechtliche Bewertung, wenn der Arbeitgeber nur den Verdacht hat, dass ein gefälschter Impfpass vorgelegt worden …“ Weiterlesen
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09.12.2021 Rechtsanwalt Olaf Beismann LL.M.„… kann - Was eine „fristlose Kündigung“ ist - Was eine Verdachtskündigung ist - Was man gegen eine Kündigung wegen eines falschen Impfausweises tun kann - Was man tun sollte, wenn eine Kündigung wegen falschem …“ Weiterlesen
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11.11.2021 Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M.„… des Arbeitnehmers ist - außer bei einer Verdachtskündigung im Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 KSchG - keine Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 33) . e) Die Beklagte hat …“ Weiterlesen
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11.10.2021 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… einer Verdachtskündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag? Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen …“ Weiterlesen
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21.06.2021 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… , ordentliche Kündigung, Verdachtskündigung oder Betriebsbuße vorrangig zu prüfen. Straftaten am Arbeitsplatz rechtfertigen grundsätzlich eine fristlose Kündigung. Wie verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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11.06.2021 Rechtsanwältin Christine Chalupa„… auch eine Verdachtskündigung nicht wirksam ausgesprochen worden sei. Hinweise für die Praxis Die Fehler der Beklagten ziehen sich wie ein roter Faden durch das Verfahren, was das Urteil auch so lesenswert macht …“ Weiterlesen
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14.02.2021 Rechtsanwalt Martin Loibl„… Änderungskündigung Druckkündigung Verdachtskündigung Die drei erstgenannten Arten der Kündigung sind die am bedeutendsten. Außerordentliche / Fristlose Kündigung Der Arbeitgeber muss …“ Weiterlesen
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12.01.2021 Rechtsanwältin Christine Chalupa„… . Neben der außerordentlichen Kündigung ist auch eine Verdachtskündigung möglich. Sie stellt eine besondere Form der außerordentlichen Kündigung dar. Möchte der Arbeitgeber eine solche Kündigung …“ Weiterlesen
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08.01.2021 Rechtsanwalt Erich Hünlein„… - oder eine Verdachtskündigung handelt und unter welchen Umständen der Arbeitgeber überhaupt Kenntnis erlangt hat und vieles anderes mehr. Auf der anderen Seite ist bei einem entsprechenden Zustimmungsbescheid …“ Weiterlesen
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19.11.2020 Rechtsanwalt Marius Schrömbgens„Bei Verdachtskündigungen spielt die Beweislast die entscheidende Rolle. Im Falle des Ausspruchs einer Verdachtskündigung muss der darlegungsbelastete Arbeitgeber Tatsachen vortragen …“ Weiterlesen
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12.06.2020 Rechtsanwalt Marius Schrömbgens„… lassen, an sich einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Jedoch liegen die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung nicht vor, wenn der Verdacht lediglich darauf gestützt …“ Weiterlesen
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16.04.2020 Rechtsanwalt Daniel Kühn„… Wochen Zeit, um zu kündigen. Die Verdachtskündigung Haben Sie bloß den Verdacht, dass sich Ihr Mitarbeiter bestechen lässt, können Sie u. U. dennoch eine sog. außerordentliche Verdachtskündigung …“ Weiterlesen
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20.03.2020 Rechtsanwalt Martin Loibl„… handelt. Welche Kündigungsarten gibt es? Dargestellt werden hier die ordentliche und die außerordentliche (fristlose) Kündigung. Weitere Kündigungsarten sind: Änderungskündigung Verdachtskündigung …“ Weiterlesen
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08.01.2020 Fachanwalt für Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Dominic Hauenstein - Fachanwalt„… , fristlose Kündigung und hilfsweise ordentliche, fristgerechte Kündigung ordentliche, fristgerechte Kündigung Verdachtskündigung Kündigung während der Probezeit (Wartezeit) Wichtig …“ Weiterlesen