Vererben oder Schenken – wie geht es richtig?

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Sichern Sie den Erhalt, die gerechte Verteilung und praktisch sinnvolle Verwaltung Ihres Vermögens durch bewusste und gezielte Nachfolgeplanung bereits zu Lebzeiten. Verschenken Sie keine Steuervorteile.

In Deutschland werden jedes Jahr Milliarden vererbt oder durch Schenkung übertragen. Grund für die hohen Nachlasswerte sind unter anderem die darin enthaltenen Immobilienvermögen und deren rapide gestiegener und immer noch steigender Wert. Hier besteht Handlungsbedarf:

Durch gezielte Schenkungen und Übertragungen unter Lebenden können Sie eine planvolle Vermögensnachfolge der nächsten Generation sichern. Sie können Vermögen übertragen, sich aber durch Nießbrauchs- oder Wohnrechte die finanziellen Nutzungen vorbehalten und gleichzeitig für ihre eigene Absicherung im Alter sorgen. Sie behalten die Kontrolle über gezielte Widerrufsvorbehalte. Durch vorausschauende Gestaltungen lassen sich Erbschaftsteuern einsparen und die Höhe von Pflichtteilsansprüchen nicht bedachter Angehöriger reduzieren. Und schließlich ist Schenken mit warmer Hand doch immer schöner als mit kalter Hand.

Das Gesetz sieht beim Tod eines Menschen eine bestimmte Reihenfolge der Erben und Aufteilung des Nachlasses unter diesen Erben vor. Häufig bestehen hierüber Fehlvorstellungen, und die gesetzliche Erbfolge bildet nicht das ab, was der Erblasser sich eigentlich vorgestellt und gewünscht hat. In manchen Fällen kann sie auch zu ernsthaften praktischen Problemen und Streitigkeiten zwischen den Erben führen. Das kommt vor allem dann vor, wenn die Erben einander fremd, untereinander uneinig oder rechtlich sogar nicht voll handlungsfähig sind, etwa dann, wenn minderjährige Kinder erben. Schwierigkeiten entstehen dann insbesondere bei Vorhandensein von Immobilienvermögen.

Hier können Sie vorbeugen: die notarielle Beratung und Beurkundung gewährleistet, dass Ihr Testament wirksam und fachgerecht formuliert ist. Gerade besondere Familien-Konstellationen erfordern spezielle Regelungen:

  • Patchwork-Familien: Ausschluss des früheren Partners vom Nachlass
  • Unternehmen: Vorkehrungen für die fachkundige Verwaltung des Unternehmens bei Eintritt der Erbfolge
  • Sicherung von Werten für die nächste Generation
  • Ausländische Beteiligte
  • Pflichtteilsberechtigte

Ein notarielles Testament wird später im Rechtsverkehr als Erbnachweis anerkannt. So ersparen Sie Ihren Erben Auslegungsschwierigkeiten und Formalitäten beim Nachweis ihrer Rechte. Das notarielle Testament wird vertraulich registriert und amtlich verwahrt. Nach dem Erbfall wird es automatisch eröffnet und kann nicht verloren gehen. Die notarielle Beratung umfasst dabei sämtliche Gestaltungsmittel des Erbrechts (Testament, Erbvertrag, Erb- oder Pflichtteilsverzicht). Nach dem Erbfall betreut der Notar oder die Notarin Angehörige bei der Sicherung, Verwaltung, Verwertung und Verteilung des Nachlasses sowie bei der Ausschlagung eines Erbes.

Die kompetente Beratung und Beurkundung durch einen Notar oder eine Notarin hilft dabei, Vermögen geordnet und werterhaltend in die nächste Generation zu übertragen und Streit zu vermeiden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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