Vergessene Konten – was kann/muss ich tun?

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Wenn man den allgemeinen Vermutungen Glauben schenken will, dann liegen weit über 2 Milliarden Euro auf den Konten Verstorbener, ohne dass die Erben etwas davon wissen. Wenn Sie schon immer die Vermutung hatten, dass der Erblasser irgendwo noch ein Konto, Depot oder Schließfach gehabt hat, dann ist es an der Zeit, dieser Vermutung nachzugehen. 

Diese Unterlagen sind wichtig 

Um eine Nachforschung in Gang zu setzen, müssen Sie diverse Nachweise erbringen, damit Sie überhaupt eine Auskunft erhalten. So sind folgende Unterlagen zwingend beizufügen:

  • Kopie der Sterbeurkunde des Erblassers
  • Kopie des Eröffnungsprotokolls des Nachlassgerichtes mit Testament ggf. Erbschein
  • Angabe des Namens, ggf. Geburtsnamens, des Erblassers mit der kompletten letzten Adresse
  • Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen als Anfragenden/Anspruchsteller

Dies sind die richtigen Ansprechpartner:

  • Bei privaten Banken (z. B. Deutsche Bank, Commerzbank) wenden Sie sich an den Bundesverband deutscher Banken. Der Verband leitet im Nachforschungsverfahren alle Personaldaten des Erblassers an die in Betracht kommenden Partnerbanken weiter. Werden diese fündig, setzen diese sich direkt mit Ihnen in Verbindung.
  • Bei Volks- und Raiffeisenbanken wenden Sie sich an den Verband der genannten Banken. Wenden Sie sich an den jeweiligen Landesverband, da die Nachforschung immer nur in einem bestimmten Bundesland erfolgen kann.
  • Vermuten Sie Konten bei einer Sparkasse, wenden Sie sich an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband, der Ihre Anfrage an den jeweiligen Landesverband weiterleitet. Das ist der Verband in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz des/der Verstorbene gewesen ist.
  • Sollte sich Vermögen in der Schweiz befinden, wenden Sie sich an den Bankenombudsmann in Zürich. Dieser recherchiert nach Übersendung eines ausgefüllten Fragebogens sowie eines Erbscheins und der Kopie Ihres Personalausweises nach eventuellen Bankverbindungen und teilt Ihnen das Ergebnis dann mit.
  • Bei vermuteten Konten in Luxemburg wenden Sie sich an die Luxemburgische Bankenvereinigung, die zwar nicht selbst recherchiert, Sie aber bei der Suche unterstützt.

Bei aller Freude, wenn Sie erfolgreich gewesen sind und bisher unentdecktes Vermögen im In- oder Ausland gefunden haben: Beachten Sie, dass Sie als Erbe verpflichtet sind die „gefundenen“ Vermögen beim Finanzamt zu deklarieren. Wenn die Konten bisher nicht aufgetaucht sind, liegt die Vermutung nahe, dass sie auch vor dem Finanzamt versteckt worden sind. Als Erbe sind Sie verpflichtet diese zu deklarieren. Tun Sie dies nicht, machen Sie sich der Steuerhinterziehung schuldig, falls die Erträge bisher nicht versteuert worden sind. 

Wenn Sie als Erbe Unterstützung bei der Recherche nach vermuteten Konten, Depots und Schließfächern benötigen und sich bei Erfolg fragen, wie zu verfahren ist, unterstütze ich Sie gern.

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin. 

Ich freue mich auf Ihren Anruf!


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