Vergleich genehmigt – Abgasaffäre kostet VW in den USA 15 Milliarden Dollar

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In der Abgasaffäre steht für den Volkswagen-Konzern nun eine erste Einigung fest. Wie erwartet, wurde der Vergleichsschluss zwischen VW und tausenden getäuschten Käufern, US-Behörden und Organisationen vom zuständigen Richter in San Francisco genehmigt. Volkswagen muss nun rund 15 Milliarden US-Dollar an Entschädigungen an die Käufer manipulierter PKW zahlen. Durch diese Einigung kann jeder in der Abgasaffäre getäuschte Käufer eine Summe von bis zu 10.000 US-Dollar einfordern. Damit rückt der Wolfsburger Konzern einer Bewältigung des Abgasskandals näher – vorerst.

Weitere Klagen folgen – Abgasskandal noch nicht abgeschlossen

Doch die Negativmeldungen reißen nicht ab: Vor Kurzem wurde bekannt, dass mehrere US-Bundesstaaten eine weitere millionenschwere Klage gegen VW eingereicht haben. Dazu hat eine gemeinsame Recherche des NDR, des WDR und der Süddeutschen Zeitung ergeben, dass VW-Tochter Audi stärker als bisher vermutet in die Abgasaffäre involviert ist. Auch soll der VW-Vorstand um den ehemaligen VW-Chef Winterkorn wesentlich früher von Manipulationen und Abschalteinrichtungen bei Diesel-Fahrzeugen gewusst haben. Der VW-Konzern ist nach wie vor heftiger Kritik ausgesetzt, ein Ende des Abgasskandals ist nicht in Sicht.

Vorstand verweigert einheitliche Entschädigung in Deutschland

Vor allem in Deutschland und Europa wird die Diskussion in nächster Zukunft nicht abebben. Denn der Vorstand um den aktuellen VW-Chef Müller lehnt weiterhin eine flächendeckende Entschädigung von getäuschten Verbrauchern, wie sie in den Vereinigten Staaten erfolgen wird, vehement ab. Verbraucherschützer protestieren heftig, aber die Konzernspitze argumentiert, in Deutschland herrsche ein anderes Rechtssystem, das eine vergleichbare Lösung nicht erfordere.

Ein deutscher Großkunde von VW bereitet indes eine Millionenklage vor. Der Unternehmer hatte mit Volkswagen einen Vertrag über Nachhaltigkeit und Umweltschutz geschlossen und fühlt sich durch die Manipulationen an den Motoren doppelt hintergangen. VW reagierte auf die Ankündigung des Rechtsstreits noch nicht.

Geschädigte der Abgasaffäre können Entschädigung auf Rechtsweg erzielen

Der Rechtsweg steht prinzipiell aber nicht nur Großkunden offen, sondern allen, die durch die Abgasaffäre einen Schaden erlitten haben. Die manipulierten Fahrzeuge weisen im Sinne deutschen Kaufrechts einen Mangel auf, hinzu kommen Schadensersatzansprüche für die betrogenen Käufer. Doch auch Aktionäre sind geschädigt: Nach Bekanntwerden der weltweiten Manipulationen rutschte die Aktie des VW-Konzerns dramatisch ab, der Absatz in 2016 ist auf einem Rekordtief und die Anleger erhalten nahezu keine Dividende ausgezahlt. Viele Verbraucher haben ohne eigenes Verschulden Geld verloren.

Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig, ob der VW-Vorstand seine Informationspflicht gegenüber seinen Anteilseignern verletzt hat. Fraglich ist, ob die Konzernspitze schon früher vor drohenden Verlusten hätte warnen können, beziehungsweise müssen. Sollte sich das bestätigen, könnten die damaligen Vorstandsmitglieder wegen Marktmanipulation verurteilt werden.

Ansprüche gegen VW mit Werdermann | von Rüden durchsetzen!

Viele Verbraucher sind aus der Abgasaffäre geschädigt hervorgegangen. Der VW-Konzern muss für den Betrug einstehen. Alle Geschädigten haben Ansprüche gegen den Autokonzern und können diese auf dem Rechtsweg geltend machen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet in diesem Zusammenhang eine kostenlose Erstberatung für alle Geschädigten, ob Käufer oder Aktionäre, an. Nach der Einschätzung unserer Rechtsanwälte haben Sie ein umfassendes Bild über die Rechtslage und Ihre Aussichten in einem möglichen Verfahren gegen VW.

Nicht nur geschädigten Verbrauchern in den USA steht eine Entschädigung zu. Auch hierzulande kann und sollte Schadensersatz errungen werden! Handeln Sie jetzt!

Weitere Informationen unter: https://www.vw-abgas-schaden.de/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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