Vergünstigungen durch Sonderinvestitionsverträge werden Realität

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In 2015 wurde in Russland die gesetzliche Grundlage zum Abschluss sogenannter „Sonderinvestitionsverträge“ („Spezinvestkontrakt“ – kurz „SPIK“) geschaffen. Der SPIK schafft besondere Vergünstigungen und Anreize für Investoren – ob russische oder ausländische –, in Russland zu investieren und ihre Produktion zu lokalisieren. Insbesondere die Befreiung von der Gewinn- und Vermögensteuer sind hierbei für die Investoren wirtschaftlich interessant.

Durch den SPIK soll die Produktion von Waren gefördert werden, die bisher in Russland nicht hergestellt werden. Dies richtet sich in erster Linie nach der Verordnung der russischen Regierung vom 17. Juli 2016, Nr. 719: „Über die Kriterien zur Anerkennung von Industrieprodukten als solche, die keine Entsprechung in Russland haben“

Allerdings ist der Abschluss eines SPIK nicht auf die Produktion solcher Waren beschränkt, sondern er steht nach Art. 3 des Gesetzes vom 31. Dezember 2014, N 488-FZ „Über die Industriepolitik“ allen Lokalisierungsprojekten im Industriebereich offen.

Neben dem Abschluss von SPIK auf föderaler Ebene ist auch der Abschluss von regionalen SPIK („rSPIK“) möglich. Derzeit gibt es z. B. in der Region Perm am Ural und in Tambov eine rechtliche Grundlage für den Abschluss eines rSPIK. Andere Regionen, wie z. B. die Region Twer oder St. Petersburg, arbeiten derzeit an der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den rSPIK.

Wesentlicher Unterschied zwischen dem SPIK und dem rSPIK ist, dass die Mindestinvestitionssumme auf föderaler Ebene bei mindestens RUB 750 Mio., umgerechnet ca. EUR 11 Mio. liegt, beim rSPIK aber deutlich darunter liegen kann (in Tambov z. B. bei mindestens RUB 100 Mio., umgerechnet ca. EUR 1,5 Mio., oder St. Petersburg zukünftig RUB 400 Mio., also EUR 6 Mio.) und somit insbesondere für mittelständische Unternehmen interessant ist.

Werden mehr als RUB 3 Milliarden (umgerechnet ca. EUR 45 Mio.) investiert, besteht beim SPIK die Möglichkeit, dass der Investor einen bevorzugten Zugang bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch föderale und lokale Behörden erhält. Als erster ausländischer Investor erhielt der deutsche Landmaschinenhersteller Claas diesen Status – und hat dadurch Zugang zu staatlichen Finanzierungsprogrammen.

Derzeit besteht in den meisten Regionen bereits die Möglichkeit, durch „Investitionsverträge“ („InV“) Steuervergünstigungen zu erhalten und durch die regionalen Behörden mit Haushaltsgeldern und konkreten Maßnahmen (z. B. Erschließung eines Grundstücks) unterstützt zu werden. Dennoch kann auch zusätzlich – oder nur – der Abschluss eines rSPIK empfehlenswert sein, da die Steuervergünstigungen bei InV meist auf maximal 8 Jahre beschränkt sind, während es beim rSPIK 10 Jahre sein können – also nochmal Geld gespart werden kann.

Über unsere Website können Sie eine Arbeitsübersetzung des gesetzlichen Muster-SPIK herunterladen, der aber immer für jedes Projekt ergänzt und verhandelt werden kann. Federführend ist für den Abschluss eines SPIK von staatlicher Seite das Ministerium für Industrie und Handel zuständig.

Abschluss des SPIK

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag des Investors beim Ministerium für Industrie und Handel. Im Antrag sollen die Vergünstigungen aufgeführt werden, die sich der Investor vom Staat wünscht; gleichzeitig sind die Verpflichtungen des Investors aufzuführen und ausführliche Informationen zum geplanten Investitionsprojekt, wie z. B. Umfang der Investitionen, geplante Umsätze, Anzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze, genutzte Technologien, zu erwartende anfallende Steuern, importierte Materialien u.a. in Form eines Businessplans, vorzulegen.

Das Industrieministerium prüft den Antrag und hat innerhalb von 30 Arbeitstagen eine vorläufige Stellungnahme zu verfassen. Diese Stellungnahme wird sodann der sogenannten „zwischenbehördliche Kommission“ vorgelegt. Diese Kommission setzt sich aus Vertretern des Industrieministeriums, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung, des Finanzministeriums, des Energieministeriums sowie Verbandsvertreter u.a. zusammen.

Die Kommission prüft innerhalb von 60 Arbeitstagen, ob die Voraussetzungen für den Abschluss eines SPIK gegeben sind. Ist die Entscheidung positiv, wird der Investor hierüber benachrichtigt und erhält den Entwurf eines SPIK. Der Investor hat dann 10 Arbeitstage Zeit, den Entwurf zu unterzeichnen oder Änderungsvorschläge zu machen – oder die Unterzeichnung abzulehnen. Etwaige Änderungsvorschläge sind innerhalb von 10 Arbeitstagen zu verhandeln und zu beschließen.

Für weitere Fragen zum Thema SPIK stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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