Verhaltensregeln bei Ermittlungs- und Strafverfahren gegen mich

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SAGEN SIE NICHTS!

Behalten Sie einen kühlen Kopf, auch wenn es schwerfällt. Bewahren Sie die Ruhe und schweigen Sie. Lassen Sie sich nicht einschüchtern oder zu einer Aussage verleiten. Eine Aussage zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens bringt Ihnen niemals Vorteile, sondern verschlechtert regelmäßig Ihre Verteidigungsposition.

Als Beschuldigter haben Sie immer das Recht die Aussage zu verweigern. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und machen Sie keinerlei Angaben zu dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt oder zu Ihren persönlichen Daten gegenüber den Ermittlungsbehörden. Ihr Schweigen darf niemals gegen Sie verwendet werden.

Sprechen Sie auch nicht im Familien- oder Freundeskreis über die gegen Sie erhobenen Vorwürfe.

Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Strafverteidiger.


 

KONTAKTIEREN SIE EINEN STRAFVERTEIDIGER!

Ein Strafverteidiger wird Ihnen den genauen Ablauf des Ermittlungsverfahrens und eine mögliche Straferwartung erläutern. Anschließend wird er Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einfordern Erst nach Eingang und Prüfung der Ermittlungsakte wird er mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen können und eine Verteidigungsstrategie bzw. Verteidigungsalternativen entwickeln können.



VERTEIDIGUNGSSTRATEGIEN!!

Mit Ihnen zusammen entwickelt der Strafverteidiger Alternativen Ihrer Verteidigungsstrategie. Dies kann eine Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden sein oder er macht keine Angaben zu dem erhobenen Tatvorwurf, wenn dies erfolgsversprechender erscheint.

Ziel ist es eine Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren zu erreichen, ohne dass es zu einer Anklage gegen Sie vor einem Strafgericht kommt.



 IHR ZIEL: VERFAHRENSEINSTELLUNG OHNE ANKLAGE VOR DEM STRAFGERICHT!

74 % der Ermittlungsverfahren werden eingestellt, ohne dass es zu einem Strafbefehl oder der mündlichen Verhandlung vor einem Strafgericht kommt.

Eine generelle Aussage, wie die Chancen für eine Einstellung sind, können wir leider nicht geben, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Einen erfahrenen Strafverteidiger in solchen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zu konsultieren, ist dringend zu empfehlen.

GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.


Weitere Infos finden Sie unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht


Foto(s): GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht


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