Verhaltenstipps Verkehrskontrolle

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Wer im Straßenverkehr unterwegs ist hat meist, insbesondere am Wochenende und in der Festivalsaison, schon einmal eine Verkehrskontrolle erlebt. Als Betroffener sind hier einige Dinge zu beachten.

1. Verhalten vor der Verkehrskontrolle

Wenn Sie angehalten werden folgen Sie, möglichst unauffällig, den Anweisungen der Kontrollbeamten zum Anhaltepunkt. Bleiben Sie ruhig, Ihr Fahrverhalten kann durchaus Auswirkungen auf eine spätere Anzeige, beispielsweise im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt, haben. Sollte Sie Betäubungsmittel oder sonstige illegale Gegenstände (beispielsweise Einhandmesser) bei sich führen ist es für eine Entsorgung meist zu spät. Überlegen Sie sich vor Fahrtantritt wo sich derartige Gegenstände befinden. Bei mehreren Personen im Fahrzeug kann beispielsweise eine Konsumeinheit Betäubungsmittel oder ein verbotener Gegenstand juristisch regelmäßig dann nicht einer Person zugeordnet werden, wenn er sich weder an der Person selbst noch in Ihrem Gepäck befindet.

2. Verhalten IN der Verkehrskontrolle

Ihre aktive Kooperation endet am besten beim Ausschalten des Motors. Überreichen Sie als Fahrzeugführer Führerschein und Fahrzeugpapiere, allenfalls noch Ihren Personalausweis. Zwar sind Sie nicht zur Übergabe des Ausweises verpflichtet, es droht jedoch die Festnahme zur Identitätsfeststellung nach § 163 b StPO. In der Theorie kann hier, nach regelmäßiger Vorführung vor einen Richter, ein Freiheitsentzug zur Identitätsfeststellung von bis zu 12 Stunden drohen. Ob die Vorenthaltung des Personalausweises diese Unannehmlichkeit wert ist muss von Fall zu Fall beurteilt werden.

Reden Sie nicht!

Auch in dieser Situation gilt, wie oft im Strafrecht, Schweigen ist Gold. Antworten Sie nicht auf Fragen von Polizeibeamten und führen auch kein „freundliches Gespräch“. Ein derartiges Gespräch kann zwar auch der Entspannung der Lage seitens der Polizei dienen, wird jedoch regelmäßig geführt um Dinge über Sie oder Ihre Verkehrstauglichkeit zu erfahren. Besonders beliebt ist die Frage „Wissen Sie warum wir Sie anhalten?“. Hier droht eine Verurteilung wegen Vorsatz, mit hohen Konsequenzen.

Die einzige Kooperation welche von Fall zu Fall sinnvoll sein kann ist das zeigen von Verbandskasten und Warndreieck. Sollten Sie vor Fahrtantritt als Fahrzeugführer Alkohol oder gar Betäubungsmittel konsumiert haben sollte dies durch einen Beifahrer geschehen. Ein passives Verhalten während der Fahrzeugkontrolle kann vor Gericht nicht gegen Sie verwendet werden, Ausfallerscheinungen in Sprache oder Bewegungsablauf sprechen hingegen oft Bände. Bedenken Sie bitte auch, dass Sie gerade unter Stress stehen.

Nehmen Sie an keine Tests teil!

Auch dies kann man nicht oft genug sagen. Ist die Polizei von Ihrer Fahrtüchtigkeit überzeugt, wird Sie, bereits aus Zeitgründen, keinerlei Tests durchführen. Ein Test wird regelmäßig nur durchgeführt um Ihre Fahruntüchtigkeit zu belegen. Dass ein Test wiederrum gerichtsfest die Fahrtüchtigkeit belegt, ist eine absolute Ausnahme.

3. Verhalten nach der Kontrolle (bei Funden/Fahrerlaubnisentzug/Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens

Nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger auf. Durch die frühzeitige Beauftragung können erhebliche Folgen verhindert werden.

Gerne vertrete ich Sie speziell in Norddeutschland, jedoch auch bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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