Verjährung - was Sie wissen und beachten müssen!
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Fast täglich schließen wir Verträge untereinander ab: Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge etc. Dadurch entstehen Ansprüche, z. B. eine Kaufpreisforderung, Gewährleistungsansprüche etc. Allerdings hat der Gesetzgeber der Geltendmachung solcher Ansprüche und Forderungen eine zeitliche Grenze gesetzt, nach der der Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Verjährung verhindern – welche Möglichkeiten gibt es?
- Prüfen Sie in der Liste, ob Ihre Frist dort enthalten und abgelaufen ist.
- Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um sich juristisch beraten zu lassen.
- Beantragen Sie einen Online-Mahnvertrag. Der Online-Mahnantrag ermittelt automatisch das zuständige Gericht, welches dann den Mahnbescheid an den Schuldner schickt.
- Reichen Sie Klage ein – am besten mit Unterstützung eines Anwaltes.
- Kontaktieren Sie bei einer Verbraucherschlichtungsstelle einen Ombudsmann.
- Schließen Sie sich, falls es Ihren Fall betrifft, einer Musterfeststellungsklage an.
Verjährungsfristen
Verjährungsfristen können gehemmt werden oder neu beginnen. Eine Hemmung erfolgt beispielsweise durch die rechtzeitige (vor Ablauf des 31. Dezembers) Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder durch die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Ein Neubeginn der Verjährung erfolgt, wenn ein Anerkenntnis des Schuldners vorliegt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird (§ 212 BGB).
Definition: Frist
Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, in dem ein Bürger seine subjektiven Rechte geltend machen kann oder geltend macht. Dies kann sich durch eine Handlung oder den Eintritt eines Ereignisses realisieren. Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden. Gemäß § 193 BGB verlängern sie sich deshalb automatisch auf den nächsten Werktag. Fällt eine Frist auf einen bundesweit nicht einheitlichen Feiertag, kann sie bundeslandabhängig sein.
Unterscheidung zwischen Terminfrist und Ereignisfrist
Man unterscheidet zwei Arten von Fristen: Als Terminfrist bzw. Beginnfrist bezeichnet man eine Frist, die an einem festen Datum, um null Uhr an diesem Termin beginnt. Dagegen hängt eine Ereignisfrist vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht von vornherein feststeht. Gemäß § 187 BGB beginnt Letztere erst an dem auf das Ereignis folgenden Tag, wiederum um null Uhr.
Regelmäßige Verjährung nach drei Jahren
Ob aufgrund eines Kaufvertrags, eines Werkvertrags oder eines Dienstvertrags und unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten oder einem Kaufmann und einem Verbraucher handelt – zivilrechtliche Forderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren. Diese sog. Regelverjährung berechnet sich gemäß § 199 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Ist die Forderung am 25.02.2021 entstanden, begann die Verjährung am 31.12.2021. Bis zum 31.12.2024 ist sie nicht verjährt. Ab dem 01.01.2025 tritt Verjährung ein.
Es gibt jedoch auch Tatbestände und Rechtshandlungen, die die Verjährung neu beginnen lassen oder sie hemmen.
Neubeginn der Verjährung
Die zivilrechtliche Regelung zum Neubeginn der Verjährung enthält § 212 BGB: Danach beginnt sie neu zu laufen zum Beispiel, wenn der Schuldner die Schuld anerkennt. In diesem Fall beginnt die Verjährung dann mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag gemäß § 187 I BGB. Im Kaufrecht tritt ein Neubeginn der Verjährung im Rahmen einer Nacherfüllung mit Lieferung der neuen Sache ein.
Wird eine gerichtliche Vollstreckungshandlung beantragt oder vorgenommen, beginnt die Verjährung ebenfalls neu. Beispiele hierfür sind etwa der Antrag des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung oder die Bestimmung des Zwangsversteigerungstermins. Die Verjährung beginnt neu mit dem auf die Vollstreckungshandlung folgenden Tag.
Hemmung der Verjährung
Von einer Verjährungshemmung spricht man, wenn eine Zeitspanne nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Nach Ablauf der Hemmung läuft die Verjährung weiter, der bereits zuvor abgelaufene Zeitraum wird hierbei also mitberücksichtigt. Mit anderen Worten: Die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung, § 209 BGB. Das gilt beispielsweise, wenn um den Anspruch verhandelt wird (§ 203 BGB), wenn ein Klage erhoben wird bzw. die Klageschrift eingereicht und in Kürze zugestellt wird oder ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein Anspruch im Insolvenzverfahren angemeldet wird (§ 204 BGB).
Mahnbescheid im Mahnverfahren
Zudem wird die Verjährung gemäß § 204 BGB mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt. Hier ist die gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid gemeint. Außergerichtliche Mahnungen spielen dagegen für die Verjährung keine Rolle. Eine Mahnung ändert an der Verjährung nichts. Eine Hemmung greift also nur bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, entweder in Form einer Klage oder in Form eines Mahnbescheids. Wird der Mahnbescheid eingereicht, verlängert sich die Verjährungsfrist um sechs Monate. Für beide Rechtsmittel gilt: Sie müssen vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht eingehen, also bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch noch nicht verjährt ist.
Notieren der Verjährung
Wer nicht auf sein Geld verzichten will, sollte Wert auf gutes Forderungsmanagement legen. Damit man keine Frist verpasst, sollte man die Verjährung von Ansprüchen notieren. So geht man sicher, dass man die Forderung nicht zu spät gerichtlich geltend macht und der Schuldner sich auf die Einrede der Verjährung berufen kann. Einrede bedeutet, dass die Verjährung vom Gericht nicht selbstständig berücksichtigt wird, sondern sich der Schuldner auf diese Einrede berufen muss.
Hinweis: Beim kleinen Schadenersatz behält der Gläubiger die mangelhafte Sache und macht den Wertunterschied zu einer mangelfreien Sache geltend. Gibt er die mangelhafte Sache zurück und fordert er Schadensersatz für die Nichterfüllung des ganzen Vertrages, spricht man vom großen Schadensersatz.
Fazit
Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für Geschäftsleute. Unterliegt ein Zahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB, verjährt er mit Ablauf dieses Tages. Vorausgesetzt, der Gläubiger kennt sowohl seinen Anspruch als auch den Schuldner. In der Praxis dürfte das oft der Fall sein. Deshalb heißt es zum Jahresende: handeln. Denn nach Ablauf dieser Frist kann sich der Schuldner dann auf Verjährung berufen. Der Gläubiger hat dann das Nachsehen und kann seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen – obwohl der Anspruch an sich weiter besteht.
(WEL)
FAQ zu Verjährung und Verjährungsfristen
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger vom Bestehen des Anspruchs und den diesbezüglich näheren Umständen erfahren hat. Auch wenn dem Gläubiger infolge grober Fahrlässigkeit diese Kenntnis fehlt, er also von der ihm zustehenden Forderung hätte wissen müssen, beginnt die Frist zu laufen.
Darf der Schuldner nach Ablauf der Verjährungsfrist die Zahlung verweigern?
Bei einem verjährten Anspruch hat der Schuldner das Recht, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Wird der Schuldner wegen einer verjährten Forderung in Anspruch genommen, so darf er sich aber keinesfalls passiv verhalten. Die eingetretene Verjährung berechtigt ihn zwar zur Zahlungsverweigerung. Dazu muss er sich aber auf dieses Recht berufen. Das Gericht prüft nicht von Amts wegen – wie oft vom Laien fälschlich angenommen – ob die Verjährung eingetreten ist.
Gibt es besondere Verjährungsregeln?
Neben der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist gibt es auch noch spezielle Verjährungsfristen – kürzere und längere. So verjähren Mängelansprüche bei beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre nach der Übergabe. Für ab 2022 geschlossene Kaufverträge kann dieser Zeitraum in folgenden Fällen länger als zwei Jahre dauern. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der zwei Jahre, tritt die Verjährung erst vier Monate später ein. Die Gewährleistungsfrist beträgt danach bei einem Mangel, der sich einen Tag vor Ablauf der zweijährigen Gewährleistung zeigt, bis zu zwei Jahre und vier Monate. Hat der Verkäufer dagegen nacherfüllt durch Reparatur oder Ersatz der Sache tritt die Verjährung erst zwei Monate nach deren Übergabe an Verbraucher ein. Bei Mängeln an Bauwerken oder an üblicherweise dazu verwendeten Sachen können Ansprüche dagegen bis zu fünf Jahre nach der Abnahme geltend gemacht werden. Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren gegenüber dem Reiseveranstalter (z. B. Reisepreisminderung) in zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
Kann man die Verjährungsfrist für die Gewährleistung verkürzen?
Ein Unternehmer kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Verkauf von gebrauchten Sachen an eine Privatperson die Verjährungsfrist nur auf ein Jahr verkürzen. Seit 2022 muss ein unternehmerisch auftretender Verkäufer den Verbraucher vor Vertragserklärung selbst darüber informieren und die verkürzte Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart sein. Umgekehrt kann beim Verkauf einer Sache durch eine Privatperson, also eines Verbrauchers, an einen Unternehmer die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn es sich bei Käufer und Verkäufer nur um Privatpersonen oder um Unternehmer handelt. Der Ausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie gegeben hat.
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Rechtstipps zu "Verjährung" | Seite 185
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18.04.2011 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen reichen Klagen für Anleger des geschlossenen SEB Immoinvest ein, bevor die Ansprüche verjähren. Deutsche Vermögensberatung AG soll Schadensersatz bezahlen …“ Weiterlesen
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14.04.2011 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… , die von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten werden. Es ist dabei unbedingt auf die Verjährung von Ansprüchen zu achten. Anleger sollten daher schnell handeln …“ Weiterlesen
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13.04.2011 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… der Verjährung erhoben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung der Finanzierungsbank auch dann vor, wenn die Bank Kenntnis davon hat …“ Weiterlesen
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13.04.2011 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„Bei den Filmfonds der KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory wurden Anleger meist falsch beraten. Rechtsanwälte holen Geld zurück. Achtung Verjährung. Bei vielen Medienfonds …“ Weiterlesen
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12.04.2011 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… der Fonds Bulkerflotte 1 von Nordcapital und Conti Saphir und Conti Selenit sollten allerdings eine mögliche Verjährung ihrer Ansprüche beachten, da bei Eintritt der Verjährung die Ansprüche gegen …“ Weiterlesen
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08.04.2011 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… Global Investors, DWS Investment, ING Investment Management, SEB Asset Management etc.) erhalten haben, verschwiegen wurden. Hierbei ist auch immer auf eine mögliche Verjährung der Ansprüche zu achten, die schon mit dem Ende dieses Jahres eintreten könnte!“ Weiterlesen
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06.04.2011 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… . Anleger von Zertifikaten sollten dabei schnell handeln und nicht abwarten, da die Ansprüche 3 Jahre nach dem Kauf zu verjähren drohen. Im Rahmen eines Erstchecks für € 50.- können Sie hier durch Experten …“ Weiterlesen
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04.04.2011 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… geschlossen wurden, die Ansprüche endgültig Ende 2011 verjähren. Dann ist Schluss!!! Anleger der Medico Fonds 30, 31, 32, 33 sollten daher umgehend einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt …“ Weiterlesen
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30.03.2011 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„Wer durch Zinsswaps, Zins Swap, Spread-Ladder-Swap Geschäfte Geld verloren hat, sollte nicht zögern und umgehend anwaltlichen Rat einholen. Banken pokern auf Verjährung und zögern Verhandlungen …“ Weiterlesen
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28.03.2011 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… , die Ansprüche umgehend vor der drohenden Verjährung fachmännisch prüfen zu lassen. Dabei genügt meist nicht der Rat des Hausanwalts, sondern es ist ein Spezialist im Kapitalanlagerecht gefragt. Weitere …“ Weiterlesen
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23.03.2011 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… Dr. Stoll empfiehlt den Betroffenen vor dem Hintergrund der nunmehr eindeutigen Rechtslage, umgehend zu handeln. Da auch hier Verjährung droht, wird dringend geraten, sich anwaltlichen Rat einzuholen …“ Weiterlesen
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Wenn bei Beteiligungen oder anderen Geldanlagen etwas schief läuft – wichtige Entscheidungen des BGH23.03.2011 Rechtsanwälte Franke • Ruf in Bürogemeinschaft„… die Verjährung droht, weil die ersten Schreiben wegen Verringerung der Ausschüttungen aus dem Jahre 2007 stammen und die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Kenntnis beträgt. Betroffenen Anlegern …“ Weiterlesen
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23.03.2011 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… sollten Anleger schnell handeln, bevor eine eventuelle Verjährung eintritt, deren Frist ab dem Kauf der Fondsanteile des UniImmo Global 3 Jahre beträgt. Weitere Informationen und Hilfe finden …“ Weiterlesen
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21.03.2011 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„… -Fonds Beteiligungen, die vor dem 01.01.2002 erworben wurden, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren werden. Somit ist allen Falk-Fonds-Anlegern, die nicht bereits …“ Weiterlesen
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17.03.2011 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… verjähren, sondern auch verwirkt werden, wenn der Arbeitgeber mit der Geltendmachung nicht mehr rechnen muss. Dies ist beispielsweise anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer eine neue Arbeit gefunden hat. (VOI)“ Weiterlesen
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14.03.2011 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… gerichtlich geltend machen, um den Eintritt der Verjährung dieser Ansprüche zu verhindern. Schadensersatzansprüche gegen solche Anlagen finanzierende Banken, Anlagevermittler und Anlageberater …“ Weiterlesen
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14.03.2011 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… ermöglicht Anlegern häufig Forderungen durchzusetzen, die vom juristischen Laien anders beurteilt werden. Die Verjährung von Auskunftsansprüchen richtet sich immer nach dem Vertragsverhältnis …“ Weiterlesen
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