Verkauf von Lebensversicherungen - Rechtsanwälte reichen weitere Klage gegen Anlageberater ein

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München, 14.12.2015: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, reicht diese erneut Klage für einen geschädigten Anleger gegen dessen Anlageberater ein, der dem Anleger empfohlen hat, seine Lebensversicherung zu verkaufen.

Seit einiger Zeit treten vermehrt Lebensversicherungshändler auf, deren Geschäftsmodell darin besteht, Lebensversicherung aufzukaufen und den Kaufpreis in Raten über einen Zeitraum von mehreren Jahren auszuzahlen. Den Versicherungsnehmern werden hierbei in der Regel höhere Renditen als bei den jeweiligen Lebensversicherungen versprochen.

Für viele Versicherungsnehmer erscheint diese Option der Geldanlage auf den ersten Blick äußerst attraktiv: Der bereits angesparte Rückkaufswert aus den Lebensversicherungen wird ohne eigenen Aufwand an den Lebensversicherungshändler ausgezahlt, der in den Folgejahren mit diesem Kapital hohe Renditen erwirtschaften kann.

Leider hat sich in letzter Zeit jedoch vermehrt gezeigt, dass der Verkauf von Lebensversicherungen äußerst riskant sein kann. Denn häufig werden die Kaufpreise erst nach vielen Jahren an die Verkäufer der Lebensversicherungen gezahlt. Über das wirtschaftliche Risiko, das sich hieraus ergibt, werden die Verkäufer der Lebensversicherungen meist nicht aufgeklärt. Insbesondere ist den Verkäufern der Lebensversicherungen oft nicht bekannt, dass sie das Insolvenzrisiko des Lebensversicherungshändlers tragen. So mussten beispielsweise zuletzt die Verkäufer des Lebensversicherungshändlers Flexlife Capital AG erfahren, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FlexLife Capital AG eröffnet wurde. Da die Rückkaufswerte aus den Lebensversicherungen nicht insolvenzfest waren, steht dringend zu befürchten, dass die Verkäufer der FlexLife Capital AG einen Totalverlust erleiden.

Ein weiteres Risiko kann sich für die Verkäufer daraus ergeben, dass die Lebensversicherungshändler mit dem Ankauf der Lebensversicherungen ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft betreiben. Sollte ein Lebensversicherungshändler aber trotz der Erlaubnispflicht nicht über eine solche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) verfügen, droht eine Untersagung des Geschäftsbetriebs durch die BaFin. Auch dies kann für die Verkäufer der Lebensversicherungen zu einem Totalausfallrisiko führen

Der Verkäufer, der nun von CLLB Rechtsanwälte gerichtlich vertreten wird, verfügte über eine Lebensversicherung bei der ERGO. Auf Anraten seines Beraters veräußerte er diese Lebensversicherung an die HLO Consulting Group GmbH. Den Kaufpreis sollte er im Jahr 2016 erhalten.

Im Jahr 2014 wurde jedoch über das Vermögen HLO Consulting Group GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Da der Verkäufer der Lebensversicherungen nicht über die Risiken des Verkaufs seiner Lebensversicherung an die HLO Consulting Group GmbH aufgeklärt wurde, macht dieser nun mit Hilfe von CLLB Rechtsanwälte Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend.

Inhabern von Lebensversicherungen, die diese an Lebensversicherungshändler verkauft haben, wird ebenfalls empfohlen, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um prüfen zu lassen, ob auch sie fehlerhaft im Zusammenhang mit dem Verkauf der Versicherungen beraten wurden.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lebensversicherungen, beispielsweise an die Flexlife Capital AG, die HLO Consulting Group GmbH oder die Prime Select AG.

Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB


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