Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln Teil 2: Registrierungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel

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1. Müssen Nahrungsergänzungsmittel registriert werden?

Wer ein Nahrungsergänzungsmittel als Hersteller oder Importeur in den Verkehr bringen will, hat dies spätestens beim ersten Inverkehrbringen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter Vorlage eines Musters des für das Erzeugnis verwendeten Etiketts anzuzeigen. Es ist allerdings nicht notwendig, die Nahrungsergänzungsmittel einem (umfangreichen) amtlichen Zulassungsverfahren zu unterziehen.

2. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

Haben Sie wegen des gesetzeswidrigen Angebots von Nahrungsergänzungsmitteln eine rechtsanwaltliche Abmahnung oder sogar Post vom Gericht erhalten? Dann rufen Sie uns sofort an! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Wir sind Ihnen bundesweit behilflich. Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben in über 10 Jahren eine Vielzahl an wettbewerbsrechtlichen Verfahren geführt.

3. Warum wir?

Der rechtswidrige Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln ist wettbewerbswidrig und kann von Mitbewerbern (Konkurrenten) und Verbraucherschutzvereinen oder der Wettbewerbszentrale kostenpflichtig abgemahnt werden. Das Wettbewerbsrecht gehört wiederum in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir sichern Ihren Onlineshop für Nahrungsergänzungsmittel rechtlich ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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