Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln Teil 3: Was darf in das Nahrungsergänzungsmittel hinein?

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1. Was darf zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden?

Zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen grundsätzlich nur Vitamine und Mineralstoffe gemäß Anlage I der EU-Richtlinie Nr. 2002/46 verwendet werden, und diese auch nur in den in Anhang II der EU-Richtlinie Nr. 2002/46 aufgeführten Formen. Dabei sind bestimmte Reinheitskriterien einzuhalten.

2. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

Haben Sie wegen des Angebots von gesetzeswidrigen Nahrungsergänzungsmitteln eine rechtsanwaltliche Abmahnung oder sogar Post vom Gericht erhalten? Dann rufen Sie uns sofort an! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir prüfen Ihre Unterlagen und erteilen Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir sind bundesweit tätig. Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben in über 10 Jahren Bestehen der Kanzlei eine Vielzahl an wettbewerbsrechtlichen Verfahren geführt.

3. Warum wir?

Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, die nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben hergestellt oder gekennzeichnet sind, ist wettbewerbswidrig und kann von Mitbewerbern (Konkurrenten) und Verbraucherschutzvereinen oder der Wettbewerbszentrale kostenpflichtig abgemahnt werden. Das Wettbewerbsrecht gehört wiederum in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der Wilhelms-Universität Münster promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir sichern Ihren Onlineshop für Nahrungsergänzungsmittel rechtlich ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleihauptseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden gerne auch Sie professionell vertreten!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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