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Fahrverbot: Bei diesen Verkehrsdelikten müssen Sie Ihren Führerschein abgeben

  • 7 Minuten Lesezeit

Autofahrer fürchten diese Strafe, die nicht nur bei Verkehrsdelikten verhängt werden kann: das Fahrverbot. Welche Verstöße mit einem Fahrverbot bestraft werden und wie Sie es möglicherweise noch abwenden können, verraten wir Ihnen in diesem Ratgeber. 

Fahrverbot: So ist die Gesetzeslage in Deutschland

Ein Fahrverbot ist eine Nebenstrafe, die zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Es kann durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde angeordnet werden. Wurde Ihnen ein Fahrverbot auferlegt, dürfen Sie Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art nicht auf öffentlichen Straßen führen und müssen Ihren Führerschein für bis zu sechs Monate bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Anschließend erhalten Sie ihn aber ohne weitere Auflagen wieder.  

Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis

Ohne Zweifel ist ein Fahrverbot unangenehm, es hat aber keine dauerhaften Folgen. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis verliert dagegen der komplette Führerschein seine Gültigkeit. Sie können dann erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen. Dazu stellen Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung. Informieren Sie sich, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und ob Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Es kann sein, dass die Behörde ein Gutachten in Form einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder eines ärztlichen Gutachtens verlangt. In der Regel müssen Sie keine neue Führerscheinprüfung machen, es sei denn, die Behörde hat Zweifel, ob Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten noch besitzen. 

Bußgeldkatalog: Fahrverbot bei Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung

Mit dem Bußgeldrechner 2023 können Sie die voraussichtliche Höhe des Bußgeldes und ein etwaiges Fahrverbot ermitteln.  

Fahrverbot – rote Ampel überfahren

Wenn Sie einen Rotlichtverstoß begehen und damit eine Sachbeschädigung oder Gefährdung anderer einhergeht, wird ein Fahrverbot von einem Monat gegen Sie verhängt. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, müssen Sie mit mindestens 1 Monat Fahrverbot rechnen. Wird eine besondere Schwere der Tat festgestellt, kann Ihnen auch die Fahrerlaubnis entzogen werden und Sie können sogar eine Freiheitsstrafe erhalten. 

Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit außerorts und innerorts 

Wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 41 km/h oder mehr überschreiten, droht Ihnen ein Fahrverbot. Innerorts ist die Grenze niedriger und beträgt 31 km/h.  

Bei einer nachgewiesenen Geschwindigkeitsübertretung zwischen 41 und 60 km/h erhält man außerorts 1 Monat Fahrverbot, bei einer Überschreitung des Tempolimits um 61 bis 70 km/h sind es 2 Monate. 3 Monate Fahrverbot drohen außerhalb geschlossener Ortschaften ab 71 km/h zu viel. Innerorts reicht es aus, jeweils mit 10 km/h weniger unterwegs zu sein, um mit einem genauso langen Fahrverbot belegt zu werden.  

Wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung oder mehr geblitzt wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter. In diesem Fall droht Ihnen bereits mit einer Geschwindigkeit von 26 bis 30 km/h (innerorts) beziehungsweise 26 bis 40 km/h (außerorts) zu viel ein einmonatiges Fahrverbot. 

Auch wenn Sie an einem illegalen Autorennen teilnehmen, müssen Sie mit der Verhängung eines Fahrverbots gegen Sie rechnen. Dieses dauert dann 3 Monate. 

Fahrverbot für fehlenden Sicherheitsabstand und weitere Verkehrsstraftaten

Wenn Sie mit mehr als 100 km/h unterwegs sind, kann Ihnen bei einem Abstandsverstoß ein Fahrverbot drohen. Sollten Sie weniger Abstand eingehalten haben als 3/10 des halben Tachowertes, müssen Sie den Führerschein für einen Monat abgeben. Sind es nicht einmal 2/10 oder 1/10 des halben Tachos, kommt jeweils ein weiterer Monat hinzu. 

Zu den weiteren Verkehrsstraftaten, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe typischerweise ein gerichtliches Fahrverbot gegen Sie als Täter nach sich ziehen, gehören Kennzeichenmissbrauch, Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Fahren oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das genaue Strafmaß legt das Gericht fest. 

Fahrverbot bei Alkohol oder Drogen am Steuer

In Deutschland ist bei Alkohol am Steuer die 0,5-Promillegrenze einzuhalten. Wenn Sie bei einer Alkoholkontrolle als Fahrer eines Fahrzeugs diesen Wert überschreiten, müssen Sie neben Punkten in Flensburg und einem Bußgeld damit rechnen, mit 1 Monat Fahrverbot belegt zu werden. Wiederholungstätern drohen sogar 3 Monate Fahrverbot. Bei einer Alkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille im Blut kommt es nicht mehr zur Verhängung eines Fahrverbots, sondern zum Entzug der Fahrerlaubnis. 

Dieselbe Abstufung bezüglich des Fahrverbots wie bei Alkohol gilt auch bei Drogen am Steuer. Schon ab dem ersten Vergehen unter dem Einfluss berauschender Mittel droht Ihnen ein Fahrverbot von einem Monat. Wiederholungstäter müssen auch hier mit 3 Monaten Fahrverbot rechnen. 

Was gilt für Wiederholungstäter oder bei Fahrverbot in der Probezeit?

Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem mit einem Fahrverbot belegten Verkehrsversstoß bereits einmal ein Fahrverbot bekommen, so betrachtet man Sie als Wiederholungstäter. Als Wiederholungstäter haben Sie nicht die Möglichkeit, ein Fahrverbot um bis zu vier Monate zu verschieben. Es gilt, sobald es rechtskräftig ist.  

Bei Wiederholungstätern haben Polizisten stets einen gewissen Ermessensspielraum und können höhere Strafen verhängen als im Bußgeldkatalog ursprünglich vorgesehen. Dazu kann auch ein Fahrverbot zählen (siehe Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit außerorts und innerorts). Ein solches Fahrverbot muss nicht immer mit einem erneuten gleichartigen Verstoß begründet werden, es reichen verschiedenartige Verstöße binnen kurzer Zeit. 

Fahranfängern in der Probezeit droht überall dort ein Fahrverbot, wo auch erfahrene Autofahrer damit rechnen müssen. Wenn Sie als Führerscheinneuling im Laufe der Probezeit dreimal mit einem A-Verstoß, einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß, auffällig werden, verlieren Sie allerdings Ihre Fahrerlaubnis. Es kommt also zum Führerscheinentzug. Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthält eine Auflistung aller A-Verstöße. Bei Alkohol am Steuer gilt für Fahranfänger abweichend eine 0,0-Promille-Grenze. 

Wie lange dauert ein Fahrverbot an?

Im Regelfall dauert ein Fahrverbot 1 bis 3 Monate. Wenn sich aber in einem Gerichtsverfahren zeigt, dass es sich bei dem begangenen Vergehen um eine Straftat handelt, kann als Nebenstrafe auch ein Fahrverbot von 6 Monaten verhängt werden.  

In welchen Fällen dauert das Fahrverbot 1 Monat? 

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 31 km/h zu viel 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ab 41 km/h zu viel 
  • Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h (weniger als 3/10 des halben Tachos) 
  • Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung oder Unfallfolge 
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß 
  • Alkohol am Steuer (als Ersttäter) 
  • Drogen am Steuer (als Ersttäter)  

In welchen Fällen dauert das Fahrverbot 2 Monate?  

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 51 km/h zu viel 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ab 61 km/h zu viel 
  • Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h (weniger als 2/10 des halben Tachos)  

In welchen Fällen dauert das Fahrverbot 3 Monate? 

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 61 km/h zu viel 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts über 70 km/h zu viel 
  • Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h (weniger als 1/10 des halben Tachos) 
  • Alkohol am Steuer (als Wiederholungstäter)  
  • Drogen am Steuer (als Wiederholungstäter)

In welchen Fällen dauert das Fahrverbot 6 Monate?  

  • Fahrverbot bei Strafsachen wie Fahrerflucht oder unterlassener Hilfeleistung  

Fahrverbot umgehen: Das können Sie tun

Anhörungsbogen prüfen: Vor einem Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten Sie als Fahrzeughalter im Regelfall zuerst einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen. Wenn Sie nicht gefahren sind, können Sie dies schon im Anhörungsbogen vermerken und so das Fahrverbot abwenden. Hierbei sollten Sie den tatsächlichen Fahrer benennen. Handelt es sich dabei um einen nahen Verwandten, besitzen Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. 

Bußgeldbescheid prüfen: Bußgeldbescheide sind häufig fehlerhaft. Schätzungen zufolge ist ungefähr jeder Dritte nicht korrekt. Kontrollieren Sie daher die Daten und Angaben auf Ihrem Bescheid sorgfältig auf Fehler. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu. Ein im Verkehrsrecht erfahrener Anwalt kann Sie hierbei bestens unterstützen, da er über viel Erfahrung beim Prüfen von Bußgeldbescheiden verfügt. 

Einspruch gegen den Bescheid einlegen: Haben Sie von einer Behörde einen Bußgeldgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Einspruchsfrist von zwei Wochen einhalten. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, ohne Einspruch einzulegen, dürfen Sie nach Fristablauf nicht mehr fahren.  

Rechtsmittel einlegen: Wenn ein Amtsgericht gegen Sie ein Fahrverbot verhängt hat, haben Sie generell die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Verzichten Sie auf Rechtsmittel und haben Sie nicht an der Verhandlung teilgenommen, wird das Fahrverbot eine Woche nach Zustellung des Urteils rechtskräftig. Waren Sie bei der Verkündung des Urteils anwesend, liegt diese Frist bei einer Woche ab Urteilsverkündung. Ein Rechtsanwalt kann Sie umfassend beraten, ob die Einlegung von Rechtsmitteln gegen eine Gerichtsentscheidung sinnvoll ist.  

Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln: Im Einzelfall kann manchmal aus beruflichen oder dringenden persönlichen Gründen ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.  

Fahrverbot: Wie und wo Sie den Führerschein abgeben

Mit Abgabe der Führerscheindokumente in amtliche Verwahrung tritt man das Fahrverbot wirksam an. Ist die Verbotsfrist abgelaufen, bekommt man seinen Führerschein automatisch zurück und darf wieder am Straßenverkehr teilnehmen.  

Ersttäter können innerhalb einer 4-Monatsfrist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids selbst wählen, wann sie das Fahrverbot antreten möchten. Die Verbotsfrist muss in einem Stück abgewartet werden, das bedeutet, eine Aufteilung des Fahrverbots ist nicht möglich. 

Fahren trotz Fahrverbot: Welche Strafen drohen?

Müssen Sie ein Fahrverbot verbüßen, dürfen Sie keinerlei Kraftfahrzeuge mehr führen. Dazu zählen ausdrücklich auch Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor, E-Bikes sowie E-Scooter. Fahrrad zu fahren, ist jedoch trotz Fahrverbot im Regelfall erlaubt. 

Wenn Sie sich nicht an ein Fahrverbot halten, fahren Sie, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Das stellt eine Straftat dar. Diese wird mit 3 Punkten in Flensburg, dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate, einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.  

Häufig wird allerdings von Fahrlässigkeit ausgegangen und eine abgemilderte Strafe von maximal 6 Monaten Freiheitsstrafe kommt zur Anwendung. Darüber hinaus kann bei der Missachtung eines Fahrverbots zusätzlich sogar das Tatfahrzeug eingezogen werden. 

FAQs zum Fahrverbot

Ab wie vielen Punkten wird ein Fahrverbot verhängt?

Verstöße, die zwei oder mehr Punkte verursachen, ziehen zugleich ein Fahrverbot von mindestens 1 Monat nach sich. Bei einer Verkehrsstraftat, die mit 3 Punkten in Flensburg geahndet wird – wie beispielsweise Fahrerflucht –, kann gegen Sie ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Entscheidung trifft einzelfallabhängig das zuständige Gericht.

1 Monat Fahrverbot – wie lang ist das genau?

Das Fahrverbot dauert einen Kalendermonat. Treten Sie das Fahrverbot beispielsweise im Februar an, dauert es 28 (in Schaltjahren 29) Tage, im April 30 Tage und im Dezember 31 Tage. Sie können Ihr Fahrverbot auch mitten im Monat antreten, es beginnt an dem Tag, an dem Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben.

Was ist ein ärztliches Fahrverbot?

Ärzte können ein Fahrverbot aussprechen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Zustand des Patienten dessen Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet. Als Orientierung dient Medizinern dabei die Auflistung von Erkrankungen und Beeinträchtigungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Anlage 4. Ärzte können dann auf Grundlage eines Gutachtens das Fahrverbot aussprechen, das jedoch rechtlich nicht verbindlich ist.

Foto(s): ©AdobeStock/Siam

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