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Verkehrsunfall - das Schadensmanagement der Versicherer

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Ist man an einem Verkehrsunfall beteiligt, freut sich der Geschädigte oft darüber, dass die Versicherung des Unfallgegners "so schnell" und "so freundlich" mit ihm Kontakt aufnimmt. Doch hier ist Vorsicht angebracht:

Da der Geschädigte im Regelfall gar nicht weiß, welche Ansprüche ihm gegen die Versicherung zustehen, ist die Versicherung selbst der schlechtgewählteste "Berater" des Geschädigten. Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei unterschiedliche Dinge. Was viele nicht wissen: der Geschädigte hat das Recht auf einen eigenen Rechtsanwalt. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, dessen Rechnung als weitere Schadensposition anzuerkennen. In den meisten Fällen wird dann die Anwaltsrechnung ausschließlich von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Und nur der Anwalt wird Sie über folgendes aufklären:

  • freie Wahl der Reparaturwerkstatt und Sachverständigen
  • freie Entscheidung, ob und wie der Schaden repariert wird
  • Mietwagen während der Reparatur oder Nutzungsausfall in Geld
  • Fragen der Wertminderung
  • Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • Beweissicherungen

 

Es ist nachvollziehbar, dass die Haftpflichtversicherungen aus eigenem Interesse versuchen, die Einschaltung eines Anwaltes zu verhindern.

 

Folgendes sollte unbedingt beachtet werden:

  • keine Schuldeingeständnisse am Unfallort
  • die Abwicklung nicht Dritten überlassen, die nicht von Ihnen beauftragt werden
  • keine Schadensersatzansprüche abtreten (insbesondere nicht an Mietwagenfirmen oder Autohäuser)
  • sich nicht vom Unfallgegner und dessen Versicherung beeinflussen lassen

Einen Unfallbericht zum Mitführen im Fahrzeug, welcher auch die wichtigsten Verhaltensregeln am Unfallort darstellt, erhalten Sie selbstverständlich bei uns in der Kanzlei.

 

 


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