Verkehrsunfall – Prüfberichte der Versicherer ungeeignet – volle Haftung
- 1 Minuten Lesezeit
Häufig müssen die Geschädigten eines Verkehrsunfalls mit Kürzungen durch den Versicherer rechnen; selbst dann, wenn der Geschädigte seinen Schaden durch ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten nachweist.
Der Versicherer legt typischerweise einen Prüfbericht aus dem eigenen Hause oder von beauftragten Unternehmen vor. Regelmäßig wird sodann auf günstigere Stundenverrechnungssätze bei anderen Reparaturwerkstätten oder Autohäusern verwiesen; zudem enthalten die Prüfberichte Kürzungen mit der pauschalen Behauptung, dass die begutachteten Reparaturschritte nicht erforderlich seien.
So auch in einem vor dem Amtsgericht Ebersberg entschiedenen Fall vom 16.10.2017 (Az.: 9 C 593/17), bei dem der Versicherer jedoch das Nachsehen hatte. Der Kläger hat seinen Schaden auf der Grundlage eines Gutachtens durch einen fachkundigen Sachverständigen geltend gemacht. Hier hatte der Versicherer aufgrund des eigenen Prüfberichts einen Betrag in Höhe von 305,58 Euro gekürzt. Er stütze dies – laut Prüfbericht – auf geringere Stundenverrechnungssätze, der Richtbankeinsatz sei nicht erforderlich, Kleinteilersatzteile seien nicht pauschal abzurechnen u.s.w. Für das AG Ebersberg hat dieser Prüfbericht jedoch keinerlei Relevanz. Es führt aus:
„Ein Prüfbericht, der dazu noch ohne jegliche Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs erstellt wird, ist nicht geeignet, die festgestellte Reparaturnotwendigkeit in Zweifel zu ziehen. Die technischen Abzüge sind somit nicht gerechtfertigt. […]. Der Verweis auf eine günstigere Fachwerkstatt greift nicht, weil die Klägerin berechtigt ist, sich an die Fachwerkstatt zu wenden, die sie für geeignet hält. Eine Fahrt in einen anderen Ort […] ist ihr nicht zumutbar“
Auch wenn es sich „nur“ um eine Amtsgerichtsentscheidung handelt, so kann diese aus meiner Sicht zutreffende Argumentation in der Praxisgut als Argumentationshilfe eingesetzt werden, um den ewigen Kürzungen der Versicherer Einhalt zu gebieten.
Rechtsanwalt Peter Scheffer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Kanzlei Scheffer, Bünde
Artikel teilen: