Verluste bei Immobilienfonds? Jetzt Schadensersatz sichern!

  • 6 Minuten Lesezeit

Haben Sie in offene Immobilienfonds wie UniImmo: Wohnen ZBI oder Leading Cities Invest investiert und hohe Verluste erlitten? 


Sie sind nicht allein! Tausende Anleger stehen vor dem gleichen Problem: Fonds, die als „sicher“ angepriesen wurden, stürzen ab – teils um bis zu 20 % oder mehr.


Doch es gibt Hoffnung: Aktuelle Gerichtsurteile, wie das des LG Nürnberg-Fürth (2025), öffnen die Tür für Schadensersatz oder sogar die Rückabwicklung Ihrer Investments.

Als spezialisierte Anwältin für Kapitalanlagerecht helfe ich Ihnen, Ihr Geld zurückzubekommen. Handeln Sie jetzt, bevor Ihre Ansprüche verjähren!


Der Schock: Wenn „sichere“ Fonds Millionen kosten

Stellen Sie sich vor: Sie vertrauen Ihrer Bank, investieren Ihr hart verdientes Geld in einen offenen Immobilienfonds – und plötzlich sind Tausende Euro weg. Genau das erleben derzeit viele Anleger. 


Fonds wie UniImmo: Wohnen ZBI verloren 2024 bis zu 17–20 % ihres Werts, Leading Cities Invest sogar 24 %. Warum? 

Sinkende Immobilienpreise, hohe Zinsen und fragwürdige Beratung haben den Markt erschüttert.


Vielleicht hat Ihre Bank Ihnen versprochen: „Immobilienfonds sind stabil!“ 

Doch die Realität ist ernüchternd: Viele Anleger wurden falsch beraten, Risiken verschwiegen oder Fonds mit irreführenden Risikoeinstufungen verkauft. 

Das Ergebnis? Ein geschätzter Schaden von 1,2 Mrd. Euro allein zwischen 2021 und 2024 für Anleger der zehn größten Immobilienfonds.


Doch es gibt gute Nachrichten: Gerichte sprechen Geschädigten zunehmend Schadensersatz zu. Jetzt ist der Moment, Ihre Rechte durchzusetzen!


Warum Sie Anspruch auf Schadensersatz haben könnten

Verluste in offenen Immobilienfonds sind oft kein Pech, sondern das Ergebnis von Fehlern der Banken oder Fondsanbieter. 

Hier sind die wichtigsten Ansatzpunkte für Ihr rechtliches Vorgehen:

1.  Falschberatung durch Banken oder Anlageberater

    •  Ihre Bank hat die Risiken von Immobilienfonds heruntergespielt oder Sie als „sicherheitsorientiert“ falsch eingestuft.

    •  Beispiel: Viele Anleger erhielten keine Warnung vor möglichen Wertverlusten oder der eingeschränkten Liquidität (Mindesthaltefrist: 24 Monate, Kündigungsfrist: 12 Monate).

    •  Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 2 WpHG und § 280 BGB.

    •  Möglicher Anspruch: Rückerstattung Ihrer Verluste oder Rückabwicklung der Fondsanteile.

2.  Irreführende Risikoeinstufung

    •  Fonds wie UniImmo: Wohnen ZBI wurden mit einem Risikoindikator von 2–3 („gering bis mäßig“) beworben, obwohl sie deutlich riskanter waren.

    •  Das LG Nürnberg-Fürth (21.02.2025, Az. 4 HK O 5879/24) urteilte: Diese Einstufung war falsch, Anleger wurden getäuscht.

    •  Möglicher Anspruch: Schadensersatz oder Rückabwicklung, gestützt durch dieses wegweisende Urteil.

3.  Fehlerhafte Verkaufsprospekte

    •  Falsche Angaben über die Werthaltigkeit von Immobilien oder die Fondsliquidität können Prospekthaftung auslösen (§ 311 Abs. 2 BGB).

    •  Möglicher Anspruch: Erstattung des investierten Kapitals.

4.  Vertriebsverstöße

    •  Zwischen 2021 und 2024 zahlten Anleger 11,4 Mrd. Euro zu überhöhten Preisen über Fondsgesellschaften statt an der Börse.

    •  Möglicher Anspruch: Erstattung der überhöhten Kosten (Schaden: ca. 1,2 Mrd. Euro).

5.  Fondsabwicklung oder Liquiditätsprobleme

    •  Bei Fondsabwicklungen (häufig nach der Finanzkrise 2008) erlitten Anleger Verluste von 2–52 %. Auch heute drohen ähnliche Szenarien.

    •  Möglicher Anspruch: Anteilige Auszahlung oder Schadensersatz für entgangene Verfügungsrechte.


Betroffene Fonds: Wo die Verluste am höchsten sind

Die Krise trifft besonders Anleger folgender Fonds:

•  UniImmo: Wohnen ZBI (Union Investment)

    •  Verluste: 17–20 % im Jahr 2024, ausgelöst durch Immobilien-Abwertungen und panische Verkäufe.

    •  Rechtliche Lage: Das Urteil des LG Nürnberg-Fürth (falscher Risikoindikator) und ein Etappensieg vor dem LG Stuttgart (2025) machen Klagen aussichtsreich.

    •  Betroffene: Millionen Anleger, Fondsvolumen über 5 Mrd. Euro.

•  Leading Cities Invest (KanAm)

    •  Verluste: 24 % bis Dezember 2024.

    •  Grund: Marktturbulenzen bei Gewerbeimmobilien.

•  Genossenschafts- und S-Finanzgruppen

    •  Schäden: 0,52 Mrd. Euro (Genossenschaftsgruppe) und 0,49 Mrd. Euro (S-Finanzgruppe).

    •  Betroffene: Tausende Anleger, die zwischen 2021 und 2024 investierten.

•  Markttrend:

    •  Januar 2025: Kapitalabflüsse von 499 Mio. Euro aus Immobilienfonds – der schlimmste Januar seit der Finanzkrise.

    •  Rating-Agentur Scope: 11 von 21 Fonds wurden 2024 herabgestuft, durchschnittliche Rendite nur 1,2 %.

Besonders betroffen sind sicherheitsorientierte Anleger, die Fonds als „stabil“ empfohlen bekamen, aber hohe Risiken eingingen.



Warum jetzt handeln? Die Verjährung droht!

Die Zeit drängt: Schadensersatzansprüche können verjähren!

•  Kenntnisabhängige Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis der Falschberatung (§ 195 BGB).

•  Höchstfrist: 10 Jahre ab Erwerb der Fondsanteile (§ 199 Abs. 3 BGB, für Käufe nach 05.08.2009).

Wenn Sie zwischen 2015 und 2025 investiert haben, könnten Ihre Ansprüche bald verfallen. Lassen Sie Ihre Unterlagen jetzt prüfen, um Ihre Rechte zu sichern!



Ihre Chance: Schadensersatz mit meiner Unterstützung

Als erfahrene Anwältin für Kapitalanlagerecht habe ich nur ein Ziel: Ihr Geld zurückzuholen. Mein Ansatz:

1.  Kostenfreie Erstberatung

    •  Ich prüfe Ihre Unterlagen (Beratungsprotokolle, Verkaufsprospekte, Kontoauszüge) unverbindlich.

    •  Sie erfahren sofort, ob Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat.

2.  Geht nicht, gibt’s nicht

    •  Ich analysiere Beratungsfehler, Prospektfehler und Vertriebsverstöße präzise.

    •  Dank aktueller Urteile (z. B. LG Nürnberg-Fürth) sind die Erfolgschancen so gut wie nie.

3.  Individuelle Strategie

    •  Einzelklagen für hohe Verluste (ab 10.000 Euro).

    •  Kooperation mit Verbraucherzentralen für Sammelklagen gegen große Anbieter wie Union Investment.

4.  Transparenz und Vertrauen

    •  Keine versteckten Kosten: Ich kläre Sie über Prozessfinanzierung oder Rechtsschutzversicherung auf.

    •  Sie bleiben stets informiert.



So funktioniert’s: Ihr Weg zum Schadensersatz

1.  Kontaktaufnahme

    •  Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein Kontaktformular (unten).

    •  Senden Sie mir Ihre Unterlagen (z. B. Kaufbelege, Beratungsprotokolle).

2.  Prüfung Ihrer Ansprüche

    •  Ich analysiere, ob Falschberatung, Prospektfehler oder Vertriebsverstöße vorliegen.

    •  Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgschancen.

3.  Durchsetzung Ihrer Rechte

    •  Ich führe Verhandlungen mit Banken oder Fondsanbietern.

    •  Falls nötig, klage ich vor Gericht – gestützt durch aktuelle Urteile.

4.  Ihr Erfolg

    •  Rückerstattung Ihrer Verluste oder Rückabwicklung Ihrer Fondsanteile.

    •  Sie erhalten Ihr Geld zurück – ohne langwierige Prozesse.



Jetzt handeln und Verluste zurückholen!

Lassen Sie Ihre Verluste bei UniImmo, Leading Cities Invest oder anderen Immobilienfonds nicht auf sich sitzen! 


Unser Ziel: Maximale Rückholung Ihres verlorenen Geldes.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Ersteinschätzung. Melden Sie sich jetzt – über Anwalt.de, per E-Mail kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder direkt über meine Kanzleihomepage.


Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.


Weiterführende Informationen:


FAQ: Ihre Fragen, meine Antworten

1. Welche Unterlagen brauche ich für eine Klage?

Sie benötigen Beratungsprotokolle, Verkaufsprospekte, Kaufbelege, Kontoauszüge und ggf. Kündigungsbestätigungen. Ich helfe Ihnen, alles zusammenzustellen.

2. Wie hoch sind meine Erfolgschancen?

Dank aktueller Urteile (z. B. LG Nürnberg-Fürth) sind die Chancen bei nachgewiesener Falschberatung oder falscher Risikoeinstufung sehr gut. Ich prüfe Ihren Fall individuell.

3. Was kostet die Beratung?

Die Erstberatung ist kostenfrei. Für weitere Schritte kläre ich Sie über Prozessfinanzierung oder Rechtsschutzversicherung auf – transparent und fair.

4. Kann ich auch bei älteren Investments klagen?

Ja, wenn der Kauf nach dem 05.08.2009 erfolgte, sind Ansprüche bis zu 10 Jahre später möglich. Ich prüfe die Verjährung für Sie.

5. Was passiert, wenn mein Fonds abgewickelt wird?

Sie haben Anspruch auf anteilige Auszahlung. 

6. Warum Sie?

Als spezialisierte Anwältin für Kapitalanlagerecht kenne ich die Tricks der Banken und die neuesten Urteile. Ihr Erfolg ist mein Ziel!





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