Wann verstößt eine Vervielfältigung gegen das Urheberrecht?
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Experten-Autor dieses Themas
Mit dieser Frage beschäftigt sich dieser Ratgeber. Machen Sie beispielsweise ein Foto im Urlaub und veröffentlichen Sie es in den sozialen Medien, sind Sie der Urheber dieses Werkes und genießen Schutz. Wenn jemand anders dieses Foto nutzen oder vervielfältigen möchte, benötigt derjenige Ihre Erlaubnis.
Auch das eigene Komponieren von Musikstücken, das Verfassen von Texten oder Ähnliches gehören dazu. Die Arten und Formen der Vervielfältigung sind vielschichtig und beschränken sich nicht nur auf Screenshots, das Kopieren oder das Scannen.
Um das relativ trockene Thema der Vervielfältigung und des Urheberrechts für Sie nicht zu technisch zu gestalten, werden zwischendurch Beispiele und Rechtsprechungen angeführt. Diese zeigen auf, wann und vor allem wie schnell eine illegale Vervielfältigung beziehungsweise eine Urheberrechtsverletzung vorliegt – und mit ihr auch eine strafbare Handlung – und wann Sie andererseits beruhigt drauflosvervielfältigen dürfen.
Was ist eine Vervielfältigung?
Salopp gesagt ist das Vervielfältigen im Grunde das Kopieren eines Werkes. Das Gesetz – hier das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrhG) – sagt dazu in § 15 Abs. 1 allgemein: Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht […].
Wenn von „körperlicher Form“ gesprochen wird, meint man, dass das sogenannte Werk mit etwas verbunden und mit einem Sinn wahrnehmbar ist. Das kann beispielsweise ein Stück Papier, ein USB-Stick oder eine Festplatte sein. Das Vervielfältigungsrecht und das Urheberrecht sind also eng miteinander verbunden. Der Urheber ist dabei immer derjenige, der ein bestimmtes Werk persönlich erschaffen hat und der auch selbst entscheiden darf, wie Vervielfältigungen von seinem Werk in Umlauf kommen.
Beispiele für Vervielfältigungen
Aufzeichnung von Konzerten
Endlich ist man auf dem tollen Konzert oder auf dem Festival, auf das man sich schon so lange gefreut hat. Und da die heutigen Handys eine ausgesprochen gute Qualität bei Fotos und Videos erzeugen, werden natürlich Erinnerungen in Form von Mitschnitten des Konzerts geschaffen. Wieder zu Hause werden diese Mitschnitte auf eine Videoplattform oder in sozialen Netzwerken hochgeladen, um zu zeigen, wie großartig das Konzert war. Und schon haben Sie sich strafbar gemacht.
Denn Sie haben durch das Hochladen des Videos ohne die vorherige Einwilligung des Urhebers dessen Werk vervielfältigt und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen. Auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.01.2006, Az.: I ZR 5/03, besagt, dass der Mitschnitt eines Konzertes eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts ist.
„Früher war mehr Lametta“ – Zitate als Vervielfältigung?
Einige unter Ihnen kennen wahrscheinlich noch den berühmten Satz „Früher war mehr Lametta“ aus einem bekannten Weihnachtsfilm, der zu den Klassikern gehört und bis heute beliebt ist. Das machte sich eine Firma, die unter anderem auch T-Shirts bedruckt, zunutze, indem sie ebendiesen Satz auf Kleidung druckte. Allerdings gefiel das den Erbinnen des 2011 verstorbenen Künstlers überhaupt nicht. Sie sahen in der nicht genehmigten Verwendung des Zitats eine Urheberrechtsverletzung, da es eine eigene Werkqualität gemäß § 2 (UrhG) – geschützte Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst – darstelle.
Das allerdings sahen sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht anders (LG München, Beschluss v. 18.07.2019, Az.: 33 O 9328/19, und OLG München, Beschluss v. 14.08.2019, Az.: 6 W 927/19). Nach Ansicht der Gerichte handelt es sich bei „Früher war mehr Lametta“ nicht um ein eigenes Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, sondern vielmehr um einen alltäglichen Satz und eine Metapher, wobei schlichtweg ausgesagt werde, dass es früher von einer Sache – hier Lametta – mehr gab.
Einschränkungen im Vervielfältigungs- und Urheberrecht
Dass das Urheberrecht geschützt ist, ist nun bekannt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die dieses Recht einschränken. In den §§ 44a bis 63a UrhG werden die sogenannten Schranken des Urheberrechts aufgeführt. Diese bestimmen, in welcher Art und Weise Werke von Urhebern auch ohne deren Zustimmung verwertet werden dürfen. Dabei gibt es erlaubnisfreie und/oder vergütungsfreie Verwertungen. In § 44a UrhG wird beispielsweise von vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen gesprochen. § 45 Urheberrechtsgesetz legt die gesetzlich erlaubten Nutzungen in der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit fest. Darin heißt es:
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.
(2) Gerichte und Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen oder vervielfältigen lassen.
(3) Unter den gleichen Voraussetzungen wie die Vervielfältigung ist auch die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Werke zulässig.
Ist eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch erlaubt?
Ja, grundsätzlich sind gemäß § 53 UrhG Vervielfältigungen unter anderem für den privaten Gebrauch zulässig, „[…] sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“
Private Vervielfältigungen beziehungsweise Kopien heißt hier, dass dabei auch kein Zusammenhang zu einer beruflichen Tätigkeit, einer Ausbildung oder einem Studium bestehen darf. Vervielfältigungen beziehungsweise Kopien dürfen nur in geringer Stückzahl erstellt und nur innerhalb des Familien- oder engen Freundeskreises weitergegeben werden, aber weder verkauft, verbreitet noch öffentlich wiedergegeben werden.
Welche Folgen haben unerlaubte Vervielfältigungen?
Unerlaubte Vervielfältigungen und Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt. Geldbußen, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sind möglich. Auch der Versuch ist strafbar. Zusätzlich sind Schadensersatzansprüche denkbar, sofern die Zuwiderhandlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
In vielen Fällen kommt es jedoch erst einmal zu außergerichtlichen Vereinbarungen wie der oft und gern genutzten Unterlassungserklärung, meist der sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dabei verpflichtet sich derjenige, der sich rechtswidrig verhalten hat, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine in der Unterlassungserklärung geforderte Summe als Strafe zu zahlen.
Für eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ist Voraussetzung, dass der Rechtsverstoß der Behörde bekannt wird. Dafür muss der Urheber den Verstoß anzeigen. Erst dann können die Ermittlungsbehörden tätig werden. Gemäß § 109 UrhG „[…] wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“
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Rechtstipps zu "Vervielfältigung" | Seite 3
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15.07.2024 Rechtsanwalt Christian Geißler LL.M.„… ist aber unstrittig, dass z.B. wortgetreue Wiedergaben von urheberrechtlich geschützten Texten eine Verletzung aufgrund einer rechtswidrigen Vervielfältigung i.S.v. § 16 UrhG darstellen. Ebenso könnten …“ Weiterlesen
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10.07.2024 Rechtsanwalt Jochen Resch„… , dass die Täter mehrere Scam-Websites betreiben, um ihre illegalen Betriebsamkeiten zu verheimlichen und zu vervielfältigen. Unsere weiteren Untersuchungen werden dies weiter aufklären. Fingierte Wesenseinheiten …“ Weiterlesen
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06.07.2024 Rechtsanwalt Peter Koch„… Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
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09.07.2024 Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer„… diese zum 28- bis 32-fachen der Jahresmiete verkauft. Heute liegt der Vervielfältiger laut Handelsblatt hingegen nur noch beim 20-fachen, was ca. einem Drittel weniger entspricht. Ein Verkauf der Anteile …“ Weiterlesen
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27.06.2024 Rechtsanwalt und Notar Jan B. Heidicker„… eine illegale Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG sowie ein illegales öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar. Da die angeschriebene Person der Anschlussinhaber ist, wird nach ständiger …“ Weiterlesen
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27.06.2024 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… des Rechteinhabers verwendet wird. Logos können als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Das bedeutet, dass jede Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe des Logos …“ Weiterlesen
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11.06.2024 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… soll einen Verstoß gegen § 16 UrhG (Vervielfältigung) und § 19a UrhG (öffentliche Zugänglichmachung) darstellen. Daher stehen der Image Professionals GmbH Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz …“ Weiterlesen
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10.06.2024 Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-/MedienR Dennis Tölle„… Video ist vom Urheberrecht geschützt. Eine Nutzung dieses geschützten Videos im Rahmen einer sogenannten Reaction kann eine urheberrechtlich Relevante Vervielfältigung und öffentliche …“ Weiterlesen
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04.06.2024 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… ursprünglichen Urheber. Dies hat wesentliche rechtliche Implikationen, insbesondere im Hinblick auf das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung Nach §§ 16 und 19a UrhG …“ Weiterlesen
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03.06.2024 Rechtsanwalt David Werner Vieira„… ist kein unwesentliches Beiwerk Gemäß § 57 UrhG ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken zulässig, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen …“ Weiterlesen
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22.05.2024 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… oder Verwendung im In- oder Ausland zu dienen. Herstellen ist insbesondere das Verfassen, Drucken oder Vervielfältigen. Die Ein- und Ausfuhr meint das Verbringen über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ins …“ Weiterlesen
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16.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Frank Alpert„… . Wenn dieses der Fall ist hat der Autor des Codes hat unter anderem das Recht, den Code zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu ändern. Das bedeutet, dass der Autor, der Programmierer, regelmäßig …“ Weiterlesen
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06.05.2024 Rechtsanwalt Michael Rainer„… Vervielfältigung des Fotos und somit ein Verstoß gegen das Urheberrecht liege. Das zeigt, dass die Rechtsprechung zu diesem Thema nicht einheitlich ist und im Zweifelsfall rechtliche Unterstützung notwendig …“ Weiterlesen
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06.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Bernd Lorenz„… werden. Die Ausführung eines Baus durch einen Anderen nach den Entwürfen des Urhebers ist urheberrechtlich als Vervielfältigung zu werten. Eine Vervielfältigung eines Werkes ist nur nach Zustimmung …“ Weiterlesen
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05.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Bernd Lorenz„… zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben (§ 59 UrhG). Wenn das Bauwerk nicht urheberrechtlich geschützt ist, können Fotos auch vom nicht öffentlichen Raum ohne Einwilligung des Architekten veröffentlicht werden.“ Weiterlesen
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22.04.2024 Rechtsanwalt Timm Drouven„… , welches Herr Knieper erstellt haben will, der damit die Exklusivrechte an dem Bild behauptet. „Nutzung“ meint dabei zum einen die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und die Vervielfältigung …“ Weiterlesen
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22.04.2024 Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.„… und haben für ihre Werke gemäß § 15 UrhG das ausschließliche Recht diese zu vervielfältigen und anderweitig darüber zu verfügen. Bei einer Vervielfältigung oder anderweitigen Nutzung ohne die Zustimmung …“ Weiterlesen
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07.04.2024 Rechtsanwalt David Werner Vieira„… (Amtsgericht Charlottenburg). Die Beklagte verpflichtete sich, es zu unterlassen, "die nachstehenden insgesamt 17 Kartenausschnitte ohne Zustimmung des Unterlassungsgläubigers zu vervielfältigen …“ Weiterlesen
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28.03.2024 Rechtsanwalt Dr. Lars Rieck„… . Vervielfältigung, die öffentliche Aufführung oder die Verbreitung, grundsätzlich der Zustimmung der Rechteinhaber, wenn keine urheberrechtlichen Schranken eingreifen. Wichtig für Rechteinhaber und Nutzer …“ Weiterlesen
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24.03.2024 Rechtsanwalt Peter Koch„… seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
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24.02.2025 Rechtsanwalt Oliver Eiben„… , ein Werk auf bestimmte Art und Weise zu nutzen. Das kann die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes umfassen. Ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers ist es Dritten …“ Weiterlesen
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13.03.2024 Rechtsanwalt Rene Bischoff„… auch anderen Nutzern anbieten. Sie sind dann häufig ohne es zu wissen auch gleichzeitig Uploader. Damit vervielfältigen Sie die heruntergeladene Datei ohne dazu berechtigt zu sein. Filesharing wird häufig …“ Weiterlesen
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24.02.2025 Rechtsanwalt Oliver Eiben„… auf Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und Vorführung des Werkes. Diese Rechte ermöglichen dem Autor, mit seinem Werk Einkommen zu generieren, indem er die Rechte an Dritte überträgt …“ Weiterlesen
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24.02.2025 Rechtsanwalt Oliver Eiben„… . Er allein hat das Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen oder öffentlich wiederzugeben. Diese Rechte können jedoch entgeltlich oder unentgeltlich veräußert werden, indem …“ Weiterlesen