Verwirkung von Elternunterhalt 2020

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Sehr häufig stellt sich im Termin mit dem Mandanten nach näherem Hinterfragen heraus, dass Elternunterhalt aufgrund des Vorliegens von Verwirkungsgründen gar nicht erst geschuldet ist.

Die unterhaltspflichtigen Kinder sind mit Vorwürfen gegenüber den Eltern sehr zurückhaltend.

Sobald allerdings klar wird, dass der Vortrag von Verwirkungsgründen zum Wegfall von Unterhaltsleistungen und Nachzahlungen an das Sozialamt führt, werden die Kinder aktiv.

Regelmäßig führt das in meiner Praxis zum Wegfall von Unterhaltsforderungen.

Verwirkungsgründe sind beispielsweise:

  • Gewalt in der Kindheit, auch gegenüber dem anderen Elternteil
  • Verletzung der eigenen Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind
  • Diebstahl, Erpressung, Verwahrlosung, Beleidigung
  • Emotionale Gewalt
  • Trunksucht des Elternteils und damit einhergehende heutige Erkrankungen.
  • Erkrankung aufgrund von Verschulden gegen sich selbst.

Diese Aufzählungen sind nicht abschließend und immer muss der Gesamtkontext beachtet werden und die Auswirkungen auf die Kinder heute (wie z. B. Therapien und Depressionen) in die Einzelfallabwägung einbezogen werden.

Insgesamt muss die Verwirkung auch belegt werden, was zu einem enormen Aufwand führt, alte Unterlagen zusammenzusuchen und Nachweise zu beschaffen (Urteile, welche belegen, dass kein Unterhalt gezahlt wurde, Strafurteile, Krankenhausbelege und Strafanzeigen).

Sehr hilfreich sind auch eidesstattliche Erklärungen von Zeitzeugen, die das schwerwiegende Verhalten des Elternteils bestätigen.

Dieses Thema ist sehr sensibel und unterliegt der Schweigepflicht aus dem Mandatsgeheimnis.

Ich stehe Ihnen bei der Abwehr des Elternunterhalts unterstützend zur Seite. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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