Volksbank Grünstadt verwendete fehlerhafte Widerrufsbelehrungen - Kredite heute widerrufen

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Volksbank Grünstadt verwendete jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – Verbraucher können Kredite noch heute widerrufen

Über viele Jahre, insbesondere im Jahr 2003, verwendete die Volksbank Grünstadt fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Weil nach geltender Rechtslage eine Widerrufsfrist nur zu laufen beginnt, wenn das Kreditinstitut den Kunden ordnungsgemäß und fehlerfrei über sein Widerrufsrecht belehrt hat, können Kunden der Volksbank Grünstadt in vielen Fällen noch heute erfolgreich ihre Verträge widerrufen.

Widerruf eines Vertrags bei der Volksbank Grünstadt bringt erhebliche finanzielle Vorteile mit sich

Ein solcher Widerruf eines Darlehensvertrags bei der Volksbank Grünstadt bringt erhebliche finanzielle Vorteile mit sich. Denn er ebnet den Weg für eine Umschuldung von einem teuren Altkredit auf einen billigen Neukredit zu den heute sehr niedrigen Zinssätzen. Dabei wird durch einen Widerruf die sonst im Falle einer Kündigung durch den Kunden an die Volksbank Grünstadt zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung vermieden. Eine solche Umschuldung kann schnell eine Ersparnis in fünfstelliger Höhe bedeuten.

Kein Vertrauensschutz für Volksbank Grünstadt wegen erheblicher Abweichungen vom Muster des Gesetzgebers

Weil ihre Widerrufsbelehrungen vom Muster des Gesetzgebers abwichen, genießt die Volksbank Grünstadt keinen sog. Vertrauensschutz. Auf diesen können sich Kreditinstitute eben nur dann berufen, wenn sie nicht vom Muster abwichen, weil sie auf die Richtigkeit dieses vom Gesetzgeber entworfenen Musters vertrauten. In den Widerrufsbelehrungen der Volksbank Grünstadt wurden abweichend vom Muster Überschriften und Inhalte ergänzt („Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge“; im Absatz zu finanzierten Geschäften „Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn“) und es fehlte der Rahmen um den Informationstext. Insofern lagen beachtliche Abweichungen vor.

Überflüssiger Zusatz zu finanzierten Geschäften verwirrt Kunden der Volksbank Grünstadt

Der Absatz zu den finanzierten Geschäften stellt darüber hinaus auch insgesamt einen Fehler dar. In der Regel bilden Verbraucherdarlehensverträge nämlich keine wirtschaftliche Einheit mit einem anderen Vertag, der durch das Darlehen finanziert wird. Dementsprechend sind die Ausführungen zu den Besonderheiten bei finanzierten Geschäften, die über die Hälfte des Umfangs der Widerrufsbelehrung ausmachen, überflüssig. Sie sind vor allem auch dazu geeignet, Verbraucher zu verwirren und ggf. von der Ausübung ihres Widerrufsrechts abzuhalten.

Widerrufsfristbeginn wegen Verwendung des Wortes „frühestens“ in Widerrufsbelehrungen der Volksbank Grünstadt unklar

Auch die Verwendung des Wortes „frühestens“ im Zusammenhang mit dem Fristbeginn stellt einen Fehler dar. Denn den Kunden der Volksbank Grünstadt war es durch diese Formulierung unmöglich, den genauen Fristbeginn zu bestimmen, weil keine weiteren Ausführungen dazu gemacht wurden, welche anderen Faktoren den Fristbeginn noch beeinflussen könnten. Dabei ist aber gerade die genaue Bestimmbarkeit des Beginns und Endes der Widerrufsfrist für den Verbraucher elementar.

Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

  • Allianz Lebensversicherung AG 2007
  • AXA Bank AG 2003 bis 2006
  • Bank 1 Saar eG 2005
  • Berliner Sparkasse 2008
  • BHW 2005 bis 2007
  • DBV-Winterthur Lebensversicherung 2006 bis 2008
  • Debeka Bausparkasse AG 2002
  • DKB 2007 bis 2009
  • DSL Bank 2003 bis 2007
  • Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) 2002

Widerrufsrecht von Kunden der Volksbank Grünstadt durch Bundeskabinettsbeschluss gefährdet

Das „ewige“ Widerrufsrecht der Kunden der Volksbank Grünstadt ist aber durch einen Bundeskabinettsbeschluss vom 27.1.2016 gefährdet. Danach soll zeitnah eine absolute Widerrufsfrist für Verbraucherdarlehensverträge eingeführt werden. Zugleich soll dann in Fällen, in denen aktuell ein ewiges Widerrufsrecht besteht, zum Stichtag 21.6.2016 letztmalig die Ausübung des Widerrufsrechts möglich sein. Kunden der Volksbank Grünstadt, die ihren Vertrag widerrufen wollen, müssen also schleunigst tätig werden.

Kostenlose und unverbindliche Erstprüfung von Vertragsunterlagen der Volksbank Grünstadt durch Experten der Kanzlei Werdermann | von Rüden

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  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

Mehr Informationen zum Widerruf gegenüber Volksbanken finden Sie unter:

  • https://www.wvr-law.de/volksbank-gronau-ahaus/
  • https://www.wvr-law.de/vereinigte-volksbank-muenster/
  • https://www.wvr-law.de/volksbank-heilbronn/

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