Volksbanken und Raiffeisenbanken - Widerruf von Baufinanzierungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

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Das Ass im Ärmel: der Widerrufsjoker gegenüber der Volks- und Raiffeisenbank

Kreditverträge bei Volksbanken und Raiffeisenbanken mit Festzins sichern langfristige Planungen. Wer einen Darlehensvertrag bei einer Volksbank mit mehrjähriger Zinsbindung abschließt, weiß über Jahre, mit welchen Belastungen er zu rechnen hat und wie sich der Stand des Darlehens entwickelt. Der Kunde ist von der Volks-und Raiffeisenbank vor den Schwankungen am Kapitalmarkt geschützt. Wenn sich aber die Zinsen nach unten entwickeln, besteht häufig der Wunsch, sich vorzeitig aus der Zinsbindung zu befreien. Verbraucher können hierfür unter bestimmten Umständen den Widerrufsjoker gegenüber den Volksbanken und Raiffeisenbanken ziehen.

In den vergangenen Jahren hat sich das Zinsniveau für Verbraucherkredite deutlich gesenkt. Im Jahr 2008 lag der im Durchschnitt vereinbarte Zinssatz für hypothekengesicherte Darlehen bei ca. 6 %, inzwischen ist er auf 2,7 % gesunken (Quelle: Bundesbank). Wer die Möglichkeit hat, in einen aktuellen Kredit zu wechseln kann enorme Summen sparen. Banken lassen sich den vorzeitigen Ausstieg allerdings teuer bezahlen, wenn sie die Möglichkeit überhaupt einräumen.

Der Ausweg: Widerruf von Darlehen gegenüber der Volksbank und Raiffeisenbank

Als Ausweg bietet sich für viele Verbraucher ein Widerruf des Darlehensvertrages mit den Volks- und Raiffeisenbanken an. Der Widerruf ist gesetzlich vorgesehen. Er muss innerhalb von 14 Tagen erklärt werden. Diese Frist beginnt bei Darlehensverträgen mit Volks- und Raiffeisenbanken, die nach dem 1.8.2002 geschlossen wurden, jedoch erst zu laufen, wenn die Volksbank korrekt über das Widerrufsrecht belehrt hat.

Fehler in Widerrufsbelehrungen der Volks- und Raiffeisenbank

Hierbei haben viele Volksbanken Banken in der Vergangenheit erhebliche Fehler gemacht, die es Verbrauchern ermöglichen, ihr Widerrufsrecht auch Jahre nach Vertragsschluss noch auszuüben. Die Folge des Widerrufs ist die vollständige Rückabwicklung des Vertrags mit der Volks-und Raiffeisenbank. Der Verbraucher profitiert dadurch sogar doppelt: Zum einen kann er vorzeitig aus dem laufenden Vertrag aussteigen, zum anderen profitiert er rückwirkend von der Zinsentwicklung der letzten Jahre. Anstelle des vereinbarten Zinssatzes muss er nämlich der Bank nur den marktüblichen Zins zahlen.

Die Gerichte legen einen hohen Maßstab an die Belehrung über das Widerrufsrecht. Die Belehrung muss juristisch korrekt und zugleich verständlich sein. Korrekte Belehrungen sind den Volks-und Raiffeisenbanken, zumindest bis 2010 selten gelungen. Um beiden Anforderungen gerecht werden zu können, hat der Gesetzgeber den Banken, übrigens auch den Volksbanken und Raiffeisenbanken, ein Muster mitgegeben, das als richtig und ausreichend gilt, von vielen Banken allerdings gar nicht oder nur teilweise verwendet wurde. Bei einer Widerrufsbelehrung, die von der Bank selbst formulierten wurde, sind in aller Regel mehrere Fehler zu finden.

Widerrufsbelehrungen sind bei Volks-und Raiffeisenbanken oft falsch

Nach unserer Erfahrung sind zwei Drittel aller Widerrufsbelehrungen zwischen 2002 und 2010 falsch. Typische Fehlerquellen sind die Beschreibung des Fristbeginns, die Verwendung unverständlicher Fachbegriffe und fehlerhafte Erklärungen der Widerrufsfolgen. Selbst bei der optischen Gestaltung der Widerrufsbelehrung sind die Gerichte sehr streng und verlangen, dass die Widerrufsbelehrung vom übrigen Text abgehoben und mit Zwischenüberschriften versehen sein muss.

Für einen Darlehensnehmer, der seinen Darlehensvertrag vorzeitig beenden möchte, lohnt die Fehlersuche in jedem Fall.

Kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung bei Verträgen mit der Volks-und Raiffeisenbank

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte helfen. Wir bieten die kostenlose Überprüfung der Darlehensverträge von Volksbanken und Raiffeisenbanken an und können anhand unserer Erfahrungen vielfach schon im Vorfeld aufzeigen, wie die Bank, die mit dem Widerruf konfrontiert wird, reagiert.


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