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Vollstreckungsbescheid - was Sie wissen und beachten müssen!

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Vollstreckungsbescheid - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Der Vollstreckungsbescheid ist Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens. Dieser bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchzuführen.
  • Die Voraussetzung hierfür ist ein beim zuständigen Amtsgericht beantragter Mahnbescheid, den ein Schuldner vom Gläubiger erhält, wenn er nicht auf schriftliche Mahnungen reagiert oder festgesetzte Zahlungstermine nicht einhält.
  • Ein Vollstreckungsbescheid ist nicht ohne Mahnbescheid möglich.
  • Der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner entweder durch den Gerichtsvollzieher oder per Post zugestellt.
  • Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Gericht Einspruch einlegen.
  • Erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids kein Einspruch, wird dieser rechtskräftig.
  • Sowohl das Mahnverfahren als auch der Vollstreckungsbescheid ist in den §§ 688 – 703d Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich geregelt.

Was ist unter einem Vollstreckungsbescheid zu verstehen?

Ein Gläubiger kann einen Vollstreckungsbescheid beantragen, wenn ein Schuldverhältnis besteht und er die Schulden beim Schuldner eintreiben möchte. Mittels eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids hat der Gläubiger die Möglichkeit, eine sofortige Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner zu vollziehen.

Wie kommt es zu einem Vollstreckungsbescheid?

Grundsätzlich ist ein Mahnbescheid die Voraussetzung für einen Vollstreckungsbescheid. Der Mahnbescheid wird laut § 688 Zivilprozessordnung (ZPO) vom zuständigen Amtsgericht beantragt, wenn der Schuldner auf schriftliche Mahnungen nicht reagiert bzw. einen festgelegten Zahlungstermin nicht einhält. Erhält der Schuldner einen Mahnbescheid, drohen unter anderem Pfändungen.

Gegen einen Mahnbescheid kann der Schuldner innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Bescheids Widerspruch beim zuständigen Gericht einlegen. Dies ist in § 694 ZPO geregelt.  

Wird nicht gegen den Mahnbescheid widersprochen, hat der Gläubiger gemäß § 699 ZPO die Möglichkeit, beim entsprechenden Gericht einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Die Frist hierfür beläuft sich auf sechs Monate.

Der Vollstreckungsbescheid gilt als ein sogenannter rechtskräftiger Titel, der den Gläubiger dazu berechtigt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen, wie Pfändungen oder die Abgabe einer Vermögensauskunft gegenüber einem Gerichtsvollzieher.

Der Vollstreckungsbescheid wird entweder auf postalischem Weg oder durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Wird der Vollstreckungsbescheid per Post dem Schuldner erteilt, erhält er ihn in einem gelben Umschlag, der mit dem Datum der Zustellung versehen ist.

Wie ist auf einen Vollstreckungsbescheid zu reagieren?

Der Schuldner kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Gericht einlegen, falls die titulierte Forderung entweder vollständig oder teilweise unbegründet ist. Jedoch können mittels dieses Einspruchs mögliche Vollstreckungsmaßnahmen vonseiten des Gläubigers wie beispielsweise Pfändungen nicht abgewehrt werden. Hierfür ist gleichzeitig ein Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu stellen. Dieser Antrag liegt dem Vollstreckungsbescheid bei.

Legt der Schuldner Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, hat das ein Einleiten eines Gerichtsverfahrens zur Folge, in dem über die Forderung verhandelt wird. Letztlich liegt die Entscheidung beim zuständigen Gericht, ob die Forderung berechtigt ist, und wenn ja, in welcher Höhe.

Kommt es zu keinem Einspruch vonseiten des Schuldners, nimmt das zuständige Gericht an, dass die geltend gemachte Forderung rechtmäßig ist. Folglich kann der Schuldner künftig keine Einwendungen gegen die Forderung geltend machen.

Wie lange ist der Vollstreckungsbescheid gültig?

Der Vollstreckungstitel hat eine Gültigkeit von 30 Jahren. Folglich hat der Gläubiger drei Jahrzehnte Zeit, die Zwangsvollstreckung gegenüber dem Schuldner zu betreiben und seine Ansprüche geltend zu machen.  

Was erfolgt nach einem Vollstreckungsbescheid?

Kommt es vonseiten des zuständigen Gerichts zu einem Vollstreckungsbescheid, kann der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken. Dabei hat er folgende Möglichkeiten:

  • Mittels des Vollstreckungsbescheids kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen, Wertgegenstände des Schuldners zu pfänden, wie beispielsweise ein Auto oder Schmuck.
  • Der Gläubiger kann ebenso eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung gegenüber dem Schuldner veranlassen.
  • Eine weitere Möglichkeit ist die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen, das heißt, es droht die Zwangsversteigerung von Immobilien des Schuldners.

Wie hoch sind die Kosten für einen Vollstreckungsbescheid?

Kosten für das zuständige Gericht entstehen bereits im Zuge des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids. Die tatsächliche Höhe der Gebühren hängt von der geltend gemachten Geldforderung ab, das heißt von der Höhe des Streitwerts.

Wenn der Gläubiger im Gerichtsverfahren berechtigte Forderungen durchsetzt, muss der Schuldner die entstandenen Kosten tragen.

Die wichtigsten Schritte nach Erhalt eines Vollstreckungsbescheids

Erhalten Sie als Schuldner einen Vollstreckungsbescheid, sind folgende Schritte zu beachten:

  • Ziehen Sie entweder einen Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle zurate.
  • Legen Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein.
  • Versäumen Sie diese vierzehntägige Frist, hat der Gläubiger die Möglichkeit, gerichtlich einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Somit ist dieser dazu berechtigt, Zwangsvollstreckungen wie Pfändungen durchzuführen.
Foto(s): ©AdobeStock

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