Vom Diesel-Abgasskandal betroffen? Online-Rechtsberatung auch in Zeiten von Corona.

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Die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing steht Ihnen auch in Zeiten des Coronavirus als Online-Kanzlei bei rechtlichen Fragen zur Verfügung

Zur Eindämmung des Coronavirus hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen getroffen: die Reduzierung sämtlicher sozialer Kontakte sowie die Einschränkung des öffentlichen Lebens. In Berlin wurde bereits bis Ende April 2020 ein Kontaktverbot verhängt: Menschenansammlungen von mehr als zwei Personen sind vorübergehend nicht erlaubt. Alle sind verunsichert: Was darf ich eigentlich noch und was nicht?  

Die Folgen der schnellen Ausbreitung des Coronavirus betreffen dementsprechend auch die Justiz: Verhandlungen müssen verschoben werden, Gerichtsverfahren laufen zwar weiter, jedoch kann es zu verspäteten Urteilsverkündungen kommen. Im Diesel-Abgasskandal musste die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg bezüglich der Zulässigkeit von Abschaltvorrichtungen zur Regulierung des Abgasausstoßes bereits auf den 28.04.2020 verschoben werden. Inwieweit weitere Einschränkungen auf Sie diesbezüglich zukommen, ist nach aktuellem Stand noch nicht absehbar.

Sie sind von dem Diesel-Abgasskandal betroffen und können aufgrund der derzeitigen Situation nicht zum Anwalt?

In einigen Anwaltskanzleien ist der Betrieb vollständig eingestellt. Zum Schutze Ihrer eigenen Gesundheit und auch der Ihrer Mitmenschen sollten Sie persönliche Treffen in einer Anwaltskanzlei vermeiden. Wir, die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing, bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit, auch zu Zeiten des Coronavirus jederzeit für sie erreichbar zu sein. Als digitale Anwaltskanzlei und Legal Tech-Unternehmen sind wir erfahren in der Online-Rechtsberatung, haben eine integrierte Kanzleisoftware für die effiziente Mandatsabwicklung und unterstützen Sie wie gewohnt bei der Prüfung und Durchsetzung Ihres Anspruchs – ohne dass Sie dafür aus dem Haus gehen müssen.

So funktioniert der Weg zum Schadensersatz über unsere Online-Kanzlei

Zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Stickstoffdioxidgrenze haben Autohersteller von Kraftfahrzeugen mit eingebauten Dieselmotoren Abgasreinigungen manipuliert. Sind auch Sie von der Manipulation betroffen, können Sie ganz einfach kostenlos auf unserer Kanzleihomepage einen möglichen Schadensersatzanspruch berechnen lassen. Sie müssen dafür nicht einmal das Haus verlassen.  

 Für die Erstprüfung durch unsere Spezialisten müssen Sie lediglich folgende Daten parat haben: 

  • Fahrzeugtyp (Diesel oder Benziner) 
  • Hersteller und Modell 
  • derzeitiger Kilometerstand 
  • und inwieweit Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht.  

Möchten Sie lieber telefonisch mit unserer Kanzlei in Verbindung treten, so melden Sie sich einfach unter der angegebenen Telefonnummer. Wir stehen Ihnen bei Fragen täglich von 9–18 Uhr zur Verfügung.

Wir machen Ihr Recht geltend! 



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