Vorladung von der Polizei erhalten – was tun?

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Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei erhalten?

Meist werden Sie nicht genau wissen, worum es eigentlich geht.

In der Vorladung wird meist nur grob der Vorwurf gegen Sie benannt und es wird Ihnen mitgeteilt, wann Sie die angebliche Tat begangen haben sollen.

Oftmals wird Ihnen das aber nicht wirklich weiterhelfen, etwa weil Sie sich keiner Schuld bewusst sein werden, oder weil Sie den Tatvorwurf nicht nachvollziehen können.

Was Sie nicht tun sollten:

Direkt bei der Polizei anrufen, um zu erfahren, worum es eigentlich geht.

Warum?

In den meisten Fällen wird Ihnen die Polizei am Telefon keine näheren Informationen zum Tatvorwurf geben.

Vielmehr kann es passieren, dass Sie direkt am Telefon befragt werden, ohne dass Sie dies sofort merken.

Es besteht folglich die Gefahr, dass Sie eine unbedachte Äußerung tätigen, dass Sie einen Sachverhalt missverständlich formulieren, oder dass die Polizei Ihre telefonische Äußerung falsch auffasst und sodann einen für Sie negativen Aktenvermerk fertig.

Dies könnte dann beispielsweise bei einem späteren Gerichtsprozess negative Auswirkungen auf Ihren Fall haben.

Was Sie ebenfalls nicht tun sollten:

Sie sollten den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen und sollten sich nicht selbst zu den Vorwürfen äußern.

Viele Beschuldigte fühlen sich unschuldig und denken deshalb eine Aussage bei der Polizei sei eine gute Gelegenheit um klarzustellen, dass man gar nichts getan hat.

Allerdings können rechtliche Laien oft gar nicht einschätzen, welches Verhalten vielleicht eine Straftat darstellen könnte.

Wenn Sie also zur Polizei gehen und eine Aussage tätigen, könnten Sie sich im schlimmsten Fall unbewusst selbst belasten, indem Sie von Dingen berichten, von denen Sie gar nicht wussten, dass diese strafbar sind.

Außerdem kann es passieren, dass Sie sich bei Ihrer Aussage bei der Polizei in Widersprüche verstricken, selbst wenn Sie die Wahrheit sagen.

Oftmals werden Sie nämlich zu Sachverhalten befragt, welche schon einige Zeit in der Vergangenheit liegen, oder Sie werden mit Zeugenaussagen konfrontiert und Sie sollen dazu sofort vor Ort bei der Polizei Stellung nehmen.

Es ist nur menschlich, dass Sie hier Dinge durcheinanderbringen können oder in der Aufregung bei der Polizei etwas falsch formulieren.

Was sollten Sie nun tun:

Nehmen Sie die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei ernst!

Wenn Sie eine solche Vorladung erhalten haben, wird gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt.

Es besteht also der Verdacht, dass Sie eine Straftat begangen haben.

Am besten Sie beauftragen einen Strafverteidiger, welcher für Sie Einsicht in die Ermittlungsakten beantragt.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein beantragt für Sie gerne Einsicht in die Ermittlungsakten und entwickelt danach mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie!


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