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Vorschläge zur Fahrerflucht und Cannabiskonsum und mehr vom 56. Verkehrsgerichtstag

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Ferdinand Mang anwalt.de-Redaktion

Vorschläge zu Fahrerflucht und Cannabiskonsum und mehr vom 56. Verkehrsgerichtstag

Was beim jährlich stattfindenden Verkehrsgerichtstag diskutiert wird, wird vom Gesetzgeber oft umgesetzt. Experten haben in diesem Jahr u. a. Reformen zum Thema Fahrerflucht und Cannabiskonsum empfohlen und sprechen sich für Änderungen des Inkassowesens für Auslandstaten, Regelungen für das automatische Fahren, höhere Bußgelder an Gefährdungslagen und die Schließung von Reha-Lücken bei Schwerstverletzten aus.

Handy-Nutzung & Co. beim automatischen Fahren

Bei hochautomatisiertem Fahren sollen die Beschränkungen für die Nutzung elektronischer Geräte, wie zum Beispiel Handys, nicht gelten. Allerdings sieht der Arbeitskreis keine Veranlassung, Änderungen bei der Haftung, wie der Halter-, der Fahrer- und der Herstellerhaftung, vorzunehmen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt in diesen Zusammenhang, die Deckungshöchstsumme der Kfz-Haftpflichtversicherung auf zehn Millionen Euro anzuheben.

Anhebung der THC-Grenzwerte

So soll nach der Grenzwertkommission die bisherige Grenze für fehlendes Trennungsvermögen von Fahren und Konsum von bisher 1 ng/ml THC im Blutserum auf 3 ng/ml THC im Blutserum angehoben werden. Zudem soll dem Fahrer nicht gleich die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er zum ersten Mal wegen gelegentlichen Cannabiskonsums im Straßenverkehr auffällig geworden ist. In diesen Fall bestünden lediglich Zweifel an seiner Fahreignung, die er mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) beseitigen können soll.

Straftat Fahrerflucht

Der Straftatbestand, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, soll reformiert werden. So soll die Wartezeit genau bestimmt werden und sind die Möglichkeiten der Strafmilderung und der tätigen Reue zu reformieren: Diese Möglichkeit gilt bisher nur für die Fälle außerhalb des fließenden Verkehrs. Diese Beschränkung soll entfallen und Strafmilderungen und tätige Reue für sämtliche Sach- und Personenschäden möglich sein. Der Entzug der Fahrerlaubnis soll nur noch bei Schäden von über 10.000 Euro die Regel sein.

Höhere Bußgelder

Der Arbeitskreis spricht sich für noch höhere Bußgelder bei Geschwindigkeits-, Abstands- und Überholverstößen aus. Allerdings soll hierbei die jeweilige Verkehrssituation, wie zum Beispiel Gefährdungsstellen, Berücksichtigung finden. Die Praxis der „Abzocke“, also wenn Geldbußen als feste Einnahmen einkalkuliert werden, soll nicht mehr stattfinden.

Schließung der Reha-Lücke für Schwerstverletzte

Das Modell der gesetzlichen Unfallversicherung ist den anderen gesetzlichen Versicherungen überlegen. Die Haftpflichtversicherungen sollen für Schwerstverletzte auch deren vermehrte Bedürfnisse, wie umgerüstete Fahrzeuge, Begleitpersonen oder behindertengerechte Wohnungen, sicherstellen. Zudem sollen Haftpflichtversicherer die Kosten für Hilfsmittel, die Mediziner für förderlich halten, übernehmen.

Kein privates Inkasso für Auslandstaten

Das Eintreiben von Forderungen wegen Verkehrsverstößen im Ausland übernehmen immer mehr private Inkassofirmen, die zusätzlich hohe Gebühren für sich einfordern. In Deutschland gab es allein 2017 mehr als 450.000 registrierte Fälle. Oft werden die Forderungen erst nach Jahren geltend gemacht. Der Arbeitskreis fordert, einen Ombudsmann einzusetzen, an dem sich die Betroffenen wenden können, sowie auf europäischer Ebene einen Verbrauchergerichtsstand einzurichten.

(FMA)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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