Vorsicht: Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen PKW-EnvKV- ich berate auch Sie

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Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung von der  der   Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen Verstoß gegen die PKW-EnVKV zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände eingetragen und darf abmahnen. 2019 entschied der Bundesgerichtshof, dass Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe nicht rechtsmissbräuchlich sind.

In der Abmahnung wird gerügt, dass bei dem Angebot von Pkw § 5 Pkw-EnVKV bei Internetangeboten auf einer Verkaufsplattform für Fahrzeuge nicht eingehalten wurde.


 § 5 Pkw-EnVKV

Werbung

(1) Hersteller und Händler, die Werbeschriften erstellen, erstellen lassen, weitergeben oder auf andere Weise verwenden, haben sicherzustellen, dass in den Werbeschriften Angaben über den jeweils einschlägigen Energieverbrauch, über die CO2-Emissionen und die CO2-Klassen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen nach Maßgabe von Teil I der Anlage 4 gemacht werden.

Die Vorgaben gelten für neue Pkw. Ein Pkw ist neu, wenn er mit weniger als 100 km Laufleistung angeboten wird oder er noch keine 8 Monate zugelassen ist.

Jedenfalls gerügt, dass gem. § 5 PKW EnVKV Informationen zum Energieverbrauch, zu den CO2-Emissionen und zu den CO2-Klassen gemäß Anlage 4 Pkw-E EnVKV fehlen würden.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 

Als Abmahnverein darf die Deutsche Umwelthilfe lediglich eine kostendeckende Pauschale an Abmahnkosten geltend machen, im vorliegenden Fall ca. 280,00 €.


Viele Abgemahnte schon bei Erhalt eine derartige Abmahnung zunächst darauf, was die Abmahnung „kostet“.


Eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe ist jedoch der Praxis ein ernsthaftes Problem: Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, die sehr lange wirksam ist. Für den Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung soll an die Deutsche Umwelthilfe eine Vertragsstrafe gezahlt werden.


Wer wegen des Angebotes von neuen Kraftfahrzeugen abgemahnt wurde, bietet in der Regel regelmäßig neue Kfz an. Die Gefahr, dass, warum auch immer, in Zukunft gegen eine entsprechende Unterlassungserklärung verstoßen wird, ist in diesen Fällen außerordentlich hoch.


Aus unserer Beratungspraxis sind uns Fälle bekannt, bei denen die Deutsche Umwelthilfe Jahren nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Vertragsstrafen geltend gemacht hatte.


Ich empfehle daher, keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung gegenüber der Deutschen Umwelthilfe eine Unterlassungserklärung abzugeben.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe wegen eines Verstoßes gegen die Pkw-EnVKV erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Foto(s): Ri

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