Abo: Firmenauskunft P.U.R. GmbH (Alexander Peters) – fa-24.com – Firmenauskunft24 – Inkasso ETI Experts GmbH

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Nach Anruf Abo? 

Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten zunächst einen Werbeanruf und sehen sich dann hohen Rechnungen und Abokosten  der P.U.R. GmbH bzw. Firmenauskunft24 ausgesetzt.

Welche Masche steckt dahinter?

Die Firmenauskunft24 ist ein Firmenverzeichnis, welches von der P.U.R. GmbH betrieben wird. Als Geschäftsführer der Firmenauskunft P.U.R. GmbH  ist Alexander Peters bestellt, welcher auch die Peters Online Verlag GmbH führt und ebenfalls ein Firmenverzeichnis betreibt.

Betroffenen erzählen uns, dass sie in einem ersten Telefonat davon ausgegangen seien, es ginge um einen bereits bestehenden Werbevertrag.  

Es folgt in der Regel ein zweiter Anruf, in dessen Verlauf diverse Daten abgefragt werden. Das Telefonat wird dabei aufgezeichnet.

Hier sollte Ihnen bewusst sein, dass Tonbandmitschnitte zu Beweiszwecken beispielsweise eines etwaigen Vertragsschlusses genutzt werden können. So könnte ein geäußertes „Ja“ als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden.

In den AGB der Firmenauskunft24 (www.fa-24.de) heißt es dazu u. a.:

„(...) Ein kostenpflichtiger Eintrag (Basiseintrag) in das Firmenverzeichnis www.fa-24.com kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber einem (m/r) Mitarbeiter(in) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt entweder durch denselben Vertriebsmitarbeiter/derselben Vertriebsmitarbeiterin im selben Telefonat oder durch einen(r) Vertriebsassistent(in) in einem weiteren Telefonat und dient der Dokumentation und Kontrolle der Vertragsinhalte.“

Zudem sehen die AGB vor, dass die Mindestlaufzeit 12 Monate beträgt und sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sollte man nicht rechtzeitig kündigen. 

Von diesem Vertrag erfahren die Betroffenen teilweise allerdings erst, wenn sie nach dem Telefonat die erste (horrende) Rechnung in Händen halten. 

Zahlt man die Rechnung nicht, droht die Einschaltung eines Inkassounternehmens, wie vorliegend der ETI Experts GmbH aus Köln, wodurch weitere Kosten entstehen.

In der nächsten Eskalationsstufe drohen Mahnschreiben durch einen Rechtsanwalt, wodurch sich die Kosten nochmals weiter erhöhen.

Zudem sind uns Fälle bekannt, in denen gegen die Betroffenen sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen worden ist. 

Wie sollten Betroffene reagieren?

Zahlen Sie keinesfalls die Rechnung ungeprüft.

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt, um sich schnell aus der Abofalle retten zu können.

Es bestehen bereits erhebliche Zweifel an einem wirksamen Zustandekommen des behaupteten Vertrages. Dies müsste die Firma z. B. durch Vorlage von einem Telefonmitschnitt belegen.

Hier wäre eine Kündigung bzw. Anfechtung zu prüfen. 

Zudem stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Dies ist nur der Fall, wenn Sie zuvor eine Einwilligung beispielsweise im Rahmen eines Gewinnspiels abgegeben haben, andernfalls handelt es sich regelmäßig um einen sogenannten unerlaubten „Cold Call“. Insoweit könnte Ihnen zukünftig ein Unterlassungsanspruch gegen die Firma zustehen, welcher diese bei weiteren Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe an Sie verpflichten würde.

Aufgrund dieses „Cold Call“-Werbeanrufes erscheint zudem das Zustandekommen des Vertrages mehr als fraglich. Uns liegt diesbezüglich bereits ein Gerichtsurteil zugunsten des Mandanten vor.

Sollten Sie bereits einen Mahnbescheid erhalten haben, so gilt es nun schnell zu handeln, da Fristen zu beachten sind.

Hier dürfte anwaltlicher Rat sinnvoll sein!

Update vom 11.06.2020:

Uns liegt ein aktueller Fall vor, in welchem die geltend gemachte Forderung insgesamt 1.021,73 Euro beträgt (Hauptforderung = 892,50 Euro + Zinsen und Mahngebühren).

Auch her gilt, Ruhe bewahren und nicht vorschnell zahlen.

Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen und derartige Verträge erfolgreich anfechten.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern – auch per E-Mail – zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand Juni 2020



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