Vorsicht vor RP Marketing UG und Deutscher Städteverlag

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Die RP Marketing UG, Ingelheimer Straße 55, 60529 Frankfurt, und ihr Geschäftsführer Rejhan Poturovic sorgen derzeit durch gezielte Trickanrufe bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern für große Unsicherheit. Im Rahmen dieser Anrufe wird mitgeteilt, dass eine zweijährige Frist des Branchenbucheintrags bei „Deutscher Städteverlag“ oder „Deutscher Firmenverlag“ mittlerweile abgelaufen sei und sich nun mangels Kündigung in einen kostenpflichtigen Eintrag umgewandelt habe.

RP Marketing UG – das Unternehmen

Der Eintrag über die RP Marketing ist am 10. Oktober 2016 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt bekannt gemacht. Der Gesellschaftsvertrag stammt vom 28. September 2016. Gegenstand der RP Marketing UG sind Unternehmensberatung und Beratungsdienstleistungen. Als Stammkapital wird ein Betrag von 200,00 EUR angegeben.

Rejhan Poturovic – Geschäftsführer der RP Marketing UG

Der Geschäftsführer der RP Marketing UG, Herr Rejhan Poturovic ist am 1. Mai 1987 in Serbien geboren worden. Im Rahmen der Branchenbuchszene ist Rejhan Poturovic bislang nicht in Erscheinung getreten. Eine Internetrecherche führt dazu, dass er früher als Fußballer aktiv war. Wir gehen daher davon aus, dass es sich bei Rejhan Poturovic um einen Strohmann handelt und die Hintermänner es vorziehen, im Verborgenen zu bleiben.

Deutscher Städteverlag – Portal der RP Marketing UG

Die RP Marketing UG betreibt das Portal www.deutscherstaedteverlag.de. Nach ihrer eigenen Darstellung soll man dort sein Unternehmen in einem der führenden Verzeichnisse präsentieren können und so von der Reichweite von tausenden von Besuchern pro Monat profitieren. An einer anderen Stelle der Website www.deutscherstaedteverlag.de wird angegeben, dass weltweit mehr als drei Millionen Menschen das Portal Monat pro Monat benutzen. Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage sei einmal dahingestellt.

RP Marketing UG – wehren Sie sich gegen Rechnungen

Kurz nach dem Trickanruf erfolgt eine Rechnung der RP Marketing UG. Nach unseren Erfahrungen unterscheiden sich der Rechnungsbetrag und die Laufzeit in den Rechnungen voneinander. Als Zahlungsziel werden sieben Tage angegeben. Auffällig ist, dass auf den Rechnungen keine Steuernummer angegeben ist.

Wir empfehlen, die jeweilige Rechnung kritisch zu prüfen und keine voreiligen Zahlungen zu leisten. Grundsätzlich lassen sich solche Forderungen abwehren. Gerne sind wir Ihnen bei der Forderungsabwehr behilflich.

Weitere Informationen halten wir auf unserer Website für Sie parat: http://www.ll-ip.com/aktuelles/rp-marketing-ug-frankfurt



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