Vorsorge regeln ist gar nicht so teuer, wie Sie denken

  • 7 Minuten Lesezeit

Die meisten Menschen glauben, dass es sie ein Vermögen kostet, wenn Sie Ihren Nachlass regeln und Vorsorge treffen. Neben der Tatsache, dass natürlich wir alle uns nicht gerne mit unserem eigenen Tod beschäftigen und auch deswegen das Thema gerne so weit wie möglich in die Zukunft verschieben oder ganz verdrängen, ist das der häufigste Grund, der genannt wird, wenn man Menschen fragt, warum sie sich um dieses unfassbar wichtige Thema noch nicht gekümmert haben. Aber was muss ich eigentlich genau tun, damit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtssicher und und formal korrekt sind?

Testament/gemeinschaftliches Testament

Der Laien meint oft, dass er für ein Testament zu einem Notar gehen müsse. Dies ist ein Irrglaube. Selbstverständlich können Sie bei jedem Notar ein Testament erstellen und beurkunden lassen. Es wird bei der Beurkundung das zu vererbende Vermögen bei der Kostenberechnung zugrunde gelegt. Die Notarrechnung wird dann schnell vierstellig. 

Diese Kosten können Sie sich jedoch sparen, ohne dadurch irgendwelche Nachteile zu erleiden. Das einzige, was Sie evtl. überwinden müssen, ist die eigene Faulheit. Ein Testament, welches Sie nicht beim Notar machen, ist nämlich nur dann formwirksam, wenn dieses komplett handschriftlich erstellt ist. Das bedeutet, Sie müssen den Text komplett handschriftlich schreiben. Hierzu gibt es auch keine Ausnahmeregelungen. Es reicht auch nicht, wenn Sie einen Testamentstext ausdrucken und Ort, Datum und Unterschrift handschriftlich ergänzen. 

Für gemeinsame Testamente von Eheleuten (das sogenannten "Berliner Testament") gibt es die Formerleichterung, dass es ausreichend ist, wenn einer der Eheleute das Testament handschriftlich schreibt und der Partner dies nur mit Ort und Datum mit unterschreibt, sehr beliebt mit dem Zusatz „Das ist auch mein Wille“. 

Wenn Sie nun ein Testament formwirksam erstellt haben, so stellt sich natürlich die Frage, wo Sie dieses sicher aufbewahren. Selbstverständlich können Sie das Testament daheim in einem Safe aufbewahren. Wenn Sie dies tun, dann sollten Sie aber sicherstellen, dass es im Todesfall auch gefunden wird. Sie können natürlich für die Erben Kopien des Testaments erstellen und ihnen diese zur Kenntnis übergeben. 

Wenn Sie aber ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament im Todesfall zu 100 % gefunden wird, dann sollten Sie dieses beim Nachlassgericht Ihres Wohnortes hinterlegen. Dort wird es feuer- und zugriffssicher in einem Tresor verwahrt und im Todesfalle von Amts wegen eröffnet und den Erben zugänglich gemacht. 

Viele Gerichte stellen den Hinterlegungsantrag, den Sie dafür ausfüllen und einreichen müssen, bereits auf Ihrer Homepage zum Download bereit. Mit dem ausgefüllten Antrag, Ihrem Testament, einem gültigen Personalausweis und Ihrer Geburtsurkunde gehen Sie nun zum Gericht (bei einigen Gerichten ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig). Vom Gericht erhalten Sie einen Hinterlegungsschein mit dem Sie das Testament notfalls auch wieder aus der Hinterlegung holen können. Es empfiehlt sich immer zur Erinnerung eine Kopie des hinterlegten Testaments anzufertigen und diese zusammen mit dem Hinterlegungsschein sicher aufzubewahren. 

Die Kosten betragen derzeit für die Hinterlegung einmalig 75,- € und für die Erfassung im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer einmalig weitere 18,- € (Stand 05/2020).

Vorsorgevollmacht

Noch einfacher ist es bei der Vorsorgevollmacht. Grundsätzlich können Sie eine sogenannte General- und Vorsorgevollmacht, umgangssprachlich einfach nur als Vorsorgevollmacht bezeichnet, einfach ausdrucken, unterschreiben und sicher verwahren. Damit ist den Formanforderungen der Vollmacht schon Genüge getan. 

Allerdings gibt es drei Bereiche, für die diese Form leider nicht ausreichend ist. Wollen Sie Ihrem Bevollmächtigten auch die Befugnis erteilen, über Ihre Immobilien zu verfügen, so ist dies nur mit einer Vollmacht in öffentlich beglaubigter Form möglich. Dasselbe gilt für die Vertretung in unternehmensbezogenen Angelegenheiten, die beim Handelsregister eingetragen werden müssen. Auch dafür benötigen Sie eine öffentlich beglaubigte Ausfertigung. 

Eine Beglaubigung darf jedoch nicht verwechselt werden mit einer Beurkundung. Die notarielle Beurkundung richtet sich – wie schon bei der Testamentserstellung ausgeführt – nach Ihrem Vermögen und kann sehr schnell sehr teuer werden. Eine öffentliche Beglaubigung ist jedoch etwas gänzlich anderes. Hier wird nicht inhaltlich beraten, sondern lediglich die Echtheit von Urkunde bzw. Unterschrift durch den Notar bestätigt. Bei einer Beglaubigung liegen die Kosten je nach Umfang des Dokuments zwischen 20 und 70 € zzgl. MwSt (Stand 05/2020).

Nur, wenn der Bevollmächtigte auch in Ihrem Namen sog. Verbraucherdarlehen aufnehmen können soll, dann reicht auch eine notarielle Beglaubigung nicht mehr aus, sondern macht eine Beurkundung erforderlich. Sollte also eine Kreditaufnahme für Ihren Bevollmächtigten eine geplante Maßnahme sein – was in den meisten Fällen wohl eher unwahrscheinlich sein dürfte – dann werden Sie wohl nicht um eine kostspielige notarielle Beurkundung herumkommen. 

Sehr unterschiedlich sind leider Banken, was ihre eigenen Formvorschriften angeht. Manche Banken lassen einen einfachen unterschriebene Ausdruck gelten, wieder anderen reicht die beglaubigte Version und manche fordern gar ein beurkundetes Dokument. Viele Banken haben auch ganz eigene Formulare, die Sie benutzt wissen wollen. An dieser Stelle sollten Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrer Bank suchen und ggf. dort sogar eine Kopie Ihrer Vollmacht persönlich hinterlegen. 

Unabhängig davon, ob Sie nun die Vollmacht nur privatschriftlich, als beglaubigtes Dokument oder sogar als Beurkundete Version haben, gibt es immer auch die Möglichkeit, die wesentlichen Daten Ihrer Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen. Die Kosten dafür betragen zwischen 13 und 30 € je nachdem, auf welchem Wege Sie die Eintragung beantragen, wie Sie bezahlen und wie viele Bevollmächtigte Sie angeben. Am Günstigsten ist die Registrierung, wenn Sie diese online selbst vornehmen unter: www.zvr-online.bnotk.de (Stand 05/2020)

Der Vorteil der Registrierung liegt darin, dass ein Betreuungsgericht im Zweifelsfall sehr schnell und zuverlässig auf die erforderlichen Daten zugreifen kann.

Patientenverfügung

Grundsätzlich genügt zur Formwahrung einer Patientenverfügung ein ausgedrucktes und persönlich mit Datum und Unterschrift versehenes Dokument. Dies sollten Sie zusammen mit Ihren anderen Vorsorgeunterlagen aufbewahren.

Es empfiehlt sich, auch Ihren behandelnden Ärzten und Ihrem Bevollmächtigten eine Kopie der Patientenverfügung zur Verfügung zu stellen. 

Die sicherste Variante ist jedoch die, die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht zu verknüpfen zu einem Dokument. Dies kann schon sprachlich in der Überschrift „General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung“ deutlich gemacht werden, was in der Praxis nicht unüblich ist. Wenn Sie von der oben erwähnten Möglichkeit Gebrauch machen, Ihre Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen, dann können Sie bei dieser Hinterlegung auch mit angeben, ob die Vollmacht auch eine Patientenverfügung enthält. Das ist – meiner Meinung nach – der sicherste Weg dass die Patientenverfügung im Ernstfall auch wirklich gefunden und umgesetzt wird. 

Daneben gibt es weitere – aber in der Regel kostenpflichtige – Plattformen, bei denen man Patientenverfügungen hinterlegen kann. Da wären beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz, die Deutsche Stiftung Patientenschutz oder der Humanistische Verband. Die größte Sicherheit bietet aber auf jeden Fall das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Das Vorsorgepaket 

Nun bleibt für viele aber immer noch das Problem, dass der Angebotsmarkt an Vordrucken schier unendlich scheint und jeder etwas anderes erzählt. An dieser Stelle geben dann doch schon viele Menschen gleich wieder auf. Da eine gute Vorsorge für mich ein echtes Herzensthema ist – ich sehe nämlich in meiner Anwaltspraxis viel zu viele wirklich dramatische Falle, in denen keine Regelungen getroffen wurde, habe ich ein ganz besonderes Vorsorgepaket erschaffen, für alle die, die sich bislang noch nicht aufraffen konnten, weil es zu teuer und/oder zu kompliziert war. Mit diesem Vorsorgepaket regeln Sie alles, was geregelt werden muss, auf einmal, aber in Ruhe daheim und im Gespräch mit Ihren Liebsten und nicht bei mir im Büro.

Wie das Ganze funktionieren soll? Ganz einfach. Sie bekommen ausführliches – für den juristischen Laien verständliches – Material zu allen Punkten, zu denen ein Regelungsbedarf besteht. Dazu bekommen Sie einen ausführlichen Fragebogen zu allen diesen Punkten. Und erst dann, wenn Sie in Ruhe über alle Punkte entschieden haben, dann senden Sie mir Ihren ausgefüllten Fragebogen zu und wir vereinbaren einen Termin – gerne auch per Telefon oder Videokonferenz. Auf der Basis Ihres Fragebogens und der persönlichen Beratung erstelle ich Ihnen dann Ihre ganz individuellen rechtssicheren und formwirksamen Dokumente. Ihre Vorteile:

 (gemeinschaftliches) Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, digitaler Nachlass 

  • alles Wichtige in einem Paket, in einer hochwertigen Mappe
  • inklusive Informationsmaterial der BzfgA zu Organspende & Organspendeausweis
  • inklusive aller Antragsformulare zur Testamentshinterlegung & Eintragung ins Vorsorgeregister
  • inklusive ausführlichen Ausführungen zur Vererbung von erlaubnispflichtigen Waffen
  • inklusive Ausführungen zu Behindertentestament und Geschiedenentestament
  • individuelle Dokumente, statt Vorlagen zum ankreuzen 
  • Patientenverfügung erarbeitet in Kooperation mit Medizinern und Hospiz 
  • faire Festpreise 

Alle weiteren Antworten, Preise, Bestellformular u. ä. finde Sie unter:
https://www.van-luijn.de/erbrecht/das-vorsorgepaket

Foto(s): Melanie van Luijn

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Melanie van Luijn

Beiträge zum Thema