VW-Abgas-Skandal: Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises möglich?

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Viele Verbraucher, die einen VW gekauft haben, sind verunsichert. Ist das Fahrzeug betroffen? Wenn ja, kann man von dem Kaufvertrag zurücktreten oder kann man zumindest den gezahlten Kaufpreis erheblich mindern? Welche Rechte stehen mir im Falle des nun erfolgten Rückrufes zu?

Die Betroffenen haben den PKW der Marke Volkswagen (VW), Škoda, Seat und Audi gerade auch wegen der guten Abgaswerte und Umweltverträglichkeit gekauft. Viele fühlen sich durch die Abgasmanipulation der Volkswagen AG betrogen. Die hervorragenden Abgaswerte, die zur Kaufentscheidung entscheidend beigetragen haben, konnten ohne Verlust von Motorleistung wohl nur durch eine manipulierte Software zustande kommen, die die tatsächlichen Abgaswerte verschleiert haben.

Wir vertreten Sie! Sollten Sie ein solches manipuliertes Fahrzeug gekauft haben, setzen wir Ihre Ansprüche durch. Wir können für Sie in diesem Fall den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären bzw. den Kaufpreis mindern und gegebenenfalls auch sonstige Schadensersatzansprüche (Nutzungsausfall etc.) gegenüber der Volkswagen AG geltend machen. Sollten Sie vom Abgas-Skandal betroffenen sein, sei es mit Ihrem PKW oder LKW, prüfen wir Ihre möglichen Ansprüche.

Gerne können Sie uns Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage unter www.abgasskandal-anwalt.de zusenden.

Rücktritt vom Kaufvertrag?

Um von dem Kaufvertrag zurückzutreten, benötigen Sie einen ausreichenden Rücktrittsgrund. Ein solcher Rücktrittsgrund liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug nicht die vertraglich geschuldete Leistung erfüllt oder mangelhaft ist, was nach unserem Dafürhalten bei den manipulierten Abgaswerten der Fall ist. Der Umstand, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich höhere Abgasemissionen verursacht, als dies von dem Hersteller versprochen wurde, stellt einen wichtigen Grund dar, der es Ihnen ermöglicht von dem Vertrag zurückzutreten. Vor einer solchen Rücktrittserklärung sollten Sie jedoch unbedingt anwaltlichen Rat einholen, da mit der Rücktrittserklärung auch Rückgewährpflichten für Sie entstehen können.

So haben Gerichte in Deutschland bereits entschieden, dass ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 Prozent mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Der Käufer ist dann zum Rücktritt berechtigt, weil dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehlt, die er nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen.

Sollten Sie betroffen sein, raten wir dringend zur zeitnahen Überprüfung Ihrer Ansprüche, da die Rechte aus dem Kaufvertrag an enge Verjährungs- und Ausschlussfristen gebunden sind.

Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage unter www.abgasskandal-anwalt.de zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.



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