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VW-Abgasskandal: Autokäuferin darf ihr Abgasskandal-Audi zurückgeben!

  • 2 Minuten Lesezeit

VW-Abgasskandal: Nächster Sieg für Käufer gegen VW vor Gericht!

Das LG Hamburg hat eine Audi-Händlerin zur Rücknahme eines Fahrzeugs mit der Betrugssoftware verurteilt. Im vorliegenden Fall des VW-Abgasskandal ging es um einen Audi Q3 mit dem 2,0-TDI-Motor aus der Baureihe EA 189, welchen die Kundin von der beklagten Händlerin im März 2014 zum Kaufpreis von ca. 34.000,00 EUR erworben hat. Bei diesem Motor handelte es sich allerdings um einen Dieselmotor, der vom VW-Abgasskandal betroffen war, worüber Audi die Kundin im Februar 2016 auch informiert hat. Kurz daraufhin hat die Käuferin die Existenz der Betrugssoftware als Sachmangel gerügt und eine Frist von knapp 2 Wochen zur Mangelbeseitigung gesetzt. Eine solche durch das notwenige Update war aber damals noch technisch unmöglich, so dass die Käuferin vom Kaufvertrag wegen des VW-Abgasskandals zurückgetreten ist.

VW-Abgasskandal: Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist wirksam

Die Richter haben dahin entschieden, dass der von der Käuferin erklärte Rücktritt wegen des VW-Abgasskandals wirksam sei (LG Hamburg, Urt. v. 16.11.2016 – Az. 301 O 96/16). Dabei hat das Gericht die Unerheblichkeit des Mangels ausdrücklich abgelehnt. Zudem sei ein weiteres Zuwarten der Käuferin bis Oktober 2016 dieser nicht mehr zumutbar gewesen, zumal ihre Gewährleistungsansprüche zuvor zu verjähren gedroht hätten, so das LG Hamburg.

VW-Abgasskandal: Die Käuferin erhält bei Rückgabe ihres Abgasskandal-Fahrzeugs abzüglich eines Nutzungsvorteils ca. 21.000 EUR

Da die Käuferin bereits 70.000 km mit ihrem 140-PS-SUV zurückgelegt hat, muss sie sich einen Abzug eines entsprechenden Nutzungsvorteils gefallen lassen und erhält einen Betrag in Höhe von ca. 21.000 EUR. Andere Gerichte haben bereits geurteilt, dass kein Nutzungsersatz gezahlt werden muss! 

VW-Abgasskandal: Die Chance auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und Schadensersatz steigt

Dieses Urteil des Hamburger LG belegt, dass Sie als VW-Opfer die Hoffnung nicht aufgeben sollten, den Kaufvertrag über Ihr Auto rückgängig zu machen. Vielmehr sollten Sie unter Inanspruchnahme einer anwaltlichen Hilfe versuchen, Ihr vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug loszuwerden.   

Als Opfer des VW-Abgasskandals können Sie auch deliktische Schadensersatzansprüche gegen VW als Hersteller geltend machen.

Wir übernehmen für Sie die fachliche Klärung und die Geltendmachung aller Ihnen zustehenden Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und Schadensersatz beim Thema VW-Abgasskandal und sorgen dafür, dass diese erfüllt werden. Nutzen Sie hierzu unsere kostenfreie Erstberatung! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie Beratung!

Bitte unbedingt unter Angabe Ihrer Telefonnummer, damit wir Ihnen schnellstmöglich helfen können!



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