VW-Abgasskandal: neuer Rückruf bei Audi A6/A7 und Zwangsgeld bei Porsche

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Abgasskandal findet kein Ende.

Nachdem die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner sowohl an den Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes wie auch an das Bundesverkehrsministerium geschrieben und moniert hat, dass die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Software-Updates vonseiten der Firma Audi und Porsche schon seit über einem Jahr nicht durchgeführt werden, hat das Kraftfahrt-Bundesamt nun endlich reagiert und ein Zwangsgeld gegenüber der Porsche AG festgesetzt.

Nach Recherche bei diversen Kfz-Sachverständigengutachten wird klar, dass eine befriedigende technische Lösung für den Porsche Cayenne mit 4,2 l Motor der Schadstoffklasse Euro 5 wohl nicht bzw. nur sehr schwer zu erarbeiten ist. Folge wäre, dass diese Fahrzeuge die Typenzulassung verlieren müssten und stillgelegt werden müssten.

Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe gilt der Porsche Cayenne mit dem 4,2 l Motor Euro 5 als der dreckigste Diesel mit den bisher höchsten Stickoxidwerten von allen bisher getesteten Dieselfahrzeugen.

Derzeit sind bundesweit rund 5.000 Fahrzeuge betroffen, die aufgrund des Rückrufes rückgabeberechtigt sind.

Die Überschreitung des Stickoxidausstoßes um das Zwölffache lässt hier nichts anderes zu. Gerade bei den hochpreisigen Fahrzeugen lohnt sich die Rückgabe extrem, da diese einen sehr hohen Wertverlust haben und selbst bei Abzug von Nutzungsersatz meist zu einem deutlich besseren Preis zurückgenommen werden, als dies am freien Markt beim Verkauf möglich wäre.

Da der Motor und das Softwarepaket von der Audi AG stammen, war klar, dass nun auch ein weiterer Rückruf von Audi-Modellen erfolgen wird. Es handelt sich hierbei um den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 11. Oktober 2019, der die Audi-Modelle A6 und A7 mit 3 l-Biturbo-TDI-Motor der Euro Klasse 5 betrifft. Auch bei diesen Fahrzeugen ist bisher eine technische Lösung für die Audi AG nicht möglich gewesen, sodass die Fahrzeuge, egal ob mit oder ohne durchgeführtes Update und egal ob neu oder gebraucht gekauft, rückgabeberechtigt sind. Es handelt sich hierbei um weitere rund 22.000 Fahrzeuge in Deutschland.

Handeln Sie jetzt.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Klamert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten