VW-Dieselskandal: mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklage ist am 30.09.2019

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Vor- und Nachteile der Musterfeststellungsklage: Ist eine Rücknahme der Anmeldung sinnvoll?

Das OLG Braunschweig hat nun eine mündliche Verhandlung für den 30.09.2019 anberaumt. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Betroffene des manipulierten E189 Motors noch zum Klageregister anmelden.

Gleichzeitig können sich bereits angemeldete Betroffene bis zu diesem Zeitpunkt auch wieder abmelden. Die Vorteile der Musterfeststellungsklage sind vor allem damit begründet, dass für die Betroffenen keine Kosten entstehen und kein eigener womöglich kostenintensiver Prozess geführt werden muss, wenn z. B. keine Rechtsschutzversicherung vorliegt oder ganz einfach kein eigenes Geld riskiert werden soll.

Nachteile

Jedoch liegen auch die Nachteile klar auf der Hand. Diese beginnen bereits mit dem Gericht, das in dieser Sache zu entscheiden hat. Das zuständige OLG Braunschweig hatte eine der ersten obergerichtlichen Entscheidungen zur Haftung des Herstellers abgasmanipulierter Fahrzeuge gefällt. Dabei ging es im Kern darum, ob Fahrzeugkäufer gegen Volkswagen einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises wegen der Manipulation der Motoren haben.

Das Gericht hat dies mit umfassender Begründung in seinem Urteil vom 19.02.2019, Az.: 7 U 134/17, verneint. Nun ist aber bei eben diesem OLG Braunschweig seit dem 26.11.2018 die zweite Musterfeststellungsklage Deutschlands anhängig.

Nach bisherigen Informationen haben sich ca. 400.000 betroffene Kunden bislang der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. Ein erster Verhandlungstermin wurde jetzt für den 30.09.2019 anberaumt.

Ganz offensichtlich zieht sich dieses Verfahren in die Länge und für diejenigen Kunden, die heute ein Fahrzeug des Volkswagen-Konzerns fahren, stellt sich die Frage, ob das Fahrzeug das Ende des Verfahrens überhaupt erlebt. Zumindest aber steigen die gefahrenen Kilometer immer weiter an, was den für diese Kilometer abzuziehenden Betrag mit zunehmender Verfahrensdauer immer weiter steigen lässt, sodass der Anspruch der Betroffenen mit jedem Tag bzw. jedem gefahrenen Kilometer schrumpft.

Individuelle Anspruchsverfolgung prüfen

Sieht man sich die diversen veröffentlichten Urteile und Entscheidungen von Landgerichten und Oberlandesgerichten an, erhärtet sich der Eindruck, dass die Verfahren entgegen der Angaben von Volkswagen für die Kunden, die Ihre Ansprüche individuell verfolgen, in der Masse eher erfolgreich als mit einem Misserfolg für die jeweiligen Kläger enden.

Vor dem Hintergrund, dass

  • ein Gericht (OLG Braunschweig) die Musterfeststellungsklage entscheidet, das bislang jede Klage gegen den Volkswagen-Konzern abgewiesen hat,
  • die Verfahrensdauer derzeit nicht absehbar ist und
  • selbst wenn ein Anspruch der Kläger festgestellt wird, diese nochmals gegen VW auf die dann tatsächliche Rückabwicklung mit anwaltlicher Hilfe klagen müssen,

kann den an der Musterfeststellungsklage Beteiligten nur dringend angeraten werden, die individuelle Verfolgung ihrer Ansprüche mittels anwaltlicher Hilfe zumindest einmal prüfen zu lassen.

Hierbei ist zu beachten, dass nach dem 30.09.2019 eine Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister nicht mehr möglich ist.

Gerne stehen wir Ihnen – sollten Sie eine individuelle Verfolgung Ihrer Ansprüche in Betracht ziehen – für eine kostenlose Prüfung etwaiger Ansprüche jederzeit zur Verfügung.


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