VW muss Touareg 3,0 Liter Diesel zurücknehmen

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Immer neue Urteile auch zu 3,0 Liter Diesel-Motoren des VW Konzerns.

Aktuell hat das LG Hannover mit Urteil vom 13.05.2019 – 1 O 129/18 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines VW Touareg 3,0 Diesel gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. eines Vorteilsausgleichs für die gefahrenen Kilometer verurteilt.

Besonderheit des Falls ist, dass offenbar das Gericht und ggfs. auch die Verfahrensbeteiligten da offenbar etwas den Überblick verloren haben, denn das Gericht geht von einem EA 288 Motor aus, den es aber gar nicht als 3,0 Liter Diesel gibt. Vielmehr handelt es sich erkennbar um einen von AUDI hergestellten EA 897 Motor.

Denn – anders als das Gericht ausführt – gibt es zum EA 288 (mit Ausnahme von T6 Modellen – auch keinen verpflichtenden Rückruf des KBA.

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass der 3,0 Liter Diesel (EA 897) in den Fokus der Zivilverfahren gerät, welches Audi für die Konzerngesellschaften des VW Konzerns entwickelt hat. 

Geschädigte Verbraucher sollten – auch gestützt durch diese neuen Informationen – nun handeln.

Immer mehr Gerichte sprechen den Geschädigten bei solchen unzulässigen Abschalteinrichtungen Schadensersatz gegen den Hersteller der Motoren wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu. 

Auch eine Vorteilsanrechnung für die gefahrenen Kilometer muss nach zunehmender Auffassung der Instanzgerichte nicht in Abzug gebracht werden.

Zudem können erhebliche Deliktszinsen auf den vollständigen Kaufpreis seit Zahlung geltend gemacht werden.

Wir bieten hierzu eine kostenfreie Ersteinschätzung. In diesem Kontext können dann auch mögliche Alternativen (etwa Widerruf beim finanzierten Autokauf) erwogen werden. Ebenso kann erwogen werden, aus der laufenden Musterfeststellungsklage noch auszusteigen und die Ansprüche lieber individuell zu verfolgen.

Dabei können auch Ansprüche bei anderen Herstellern aus dem VW-Konzern geltend gemacht werden und eine etwaig noch laufende Finanzierung ist ohne Belang.

RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung als auch gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen wegen des Widerrufs von Finanzierungen, insbesondere an den Landgerichten Gießen, Frankfurt, Limburg, Hanau, Marburg, Wiesbaden und Mannheim. Gerade jetzt sollte die Möglichkeit des Ausstiegs aus der Musterfeststellungsklage noch geprüft werden.

Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.

RA Koch ist zudem Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal (www.ig-dieselskandal.de).

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Deckungszusagen Ihrer Rechtsschutzversicherung holen wir kostenfrei ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 



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