VW Rückrufaktion "Aktionscode 23 DH – Servicemaßnahme Software-Update Dieselmotor" - Anwälte raten zur Vorsicht
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München, den 04.05.2023 – Fahrer eines Diesel-Fahrzeugs von Volkswagen erhalten derzeit offiziell aussehende Post vom Kraftfahrtbundesamt. Darin ein Schreiben der Volkswagen AG mit dem Betreff „Aktionscode 23 DH – Servicemaßnahme Software-Update Dieselmotor“.
KAP Rechtsanwälte raten zur Vorsicht und erklären die dringenden Fragen: „Soll ich als Autobesitzer das Update in der Werkstatt aufspielen lassen?“ Und: „Was steckt hinter dem Rückruf?“
Nach unserer Einschätzung auch aufgrund des Einsatzes unzulässiger Abschalteinrichtungen. Messungen haben gezeigt, dass enorm viele Fahrzeuge mit einem EA288 Motor auf dem Prüfstand „sauber“ sind, sich unter normalen Bedingungen jedoch anders verhalten. In frühen Baureihen des EA288 Motors war eine Fahrkurvenerkennung, ähnlich der im „Skandalmotor“ EA189 von Volkswagen enthalten, in späteren Versionen sind andere Mechanismen verbaut, die für die unterschiedliche Emission verantwortlich sind.
Was ist der Hintergrund?
Volkswagen hat bisher in Gerichtsverfahren stets bestritten, dass unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, doch die aktuelle Rechtsprechung unter anderem des europäischen Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichts Schleswig sehen dies anders. So haben beide Gerichte erst kürzlich entschieden, dass eine Abschalteinrichtung, die das Fahrzeug aufgrund der Temperatur „schmutziger“ werden lassen (so genanntes Thermofenster) unzulässig sind. Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte die Typgenehmigung für einige Volkswagen-Fahrzeuge aufgehoben was einen Zwangs-Rückruf auslösen würde (das Verfahren ist inzwischen in Berufung).
Ob das aktuelle Schreiben mit der „freiwilligen“ Maßnahme nun dazu dienen soll, einem solchen Rückruf bei EA288 Motoren zuvor zu kommen? Offiziell ergibt sich dies natürlich weder aus dem Schreiben des KBA noch von Volkswagen. Doch die Formulierungen sind schon sehr nah an den Formulierungen in den Gerichtsverfahren. Das Update sei nötig, da die „Funktionalität zur Überwachung des SCR Systems […] nicht in allen Fällen sichergestellt sei“, so das Schreiben. Durch das Update werde weiter eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes um 25 – 30 % erfolgen, natürlich ohne Auswirkungen auf „Kraftstoffverbrauch, CO2 Emissionen, Motorleistung, maximales Drehmoment und Geräuschemissionen“, so das Schreiben weiter. Auch die „Dauerhaltbarkeit des Motors und des Abgasnachbehandlungssystems“ seien mit dem Update nicht in Gefahr, so das Schreiben weiter.
Argumente von Volkswagen in den Gerichtsverfahren zeigen ein anderes Bild
Diese Ausführungen sind für uns, die wir seit Jahren Verfahren gegen Volkswagen führen, doch sehr überraschend. In den Verfahren berufen sich die Volkswagen-Anwälte nämlich stets darauf, dass die Abschalteinrichtungen und damit die hohen Emissionswerte nötig waren, um den Motor und das Abgasnachbehandlungssystem vor angeblich schlimmen Schäden zu schützen und es schlicht nicht möglich gewesen sein soll, den Ausstoß an Stickoxiden ohne Auswirkungen auf Motorleistung, Verbrauch und CO2 Emissionen zu reduzieren. Dass ein reines Software-Update dieses Kunststück nun doch schaffen soll ist erstaunlich.
Eine von beiden Darstellungen kann also kaum stimmen. Welche, das mögen die Volkswagen-Anwälte in den anhängigen Verfahren erklären.
Unsere Empfehlung
Diesel-Fahrer, die ein entsprechendes Aufforderungsschreiben erhalten haben, sollten sich vor einer überstürzten Entscheidung zum Software-Update über ihre Möglichkeiten informieren. Es bestehen unsererseits erhebliche Bedenken gegen das Update. Die Chancen für Verbraucher, Schadensersatz aus dem Diesel-Skandal geltend zu machen und eine Kompensation zu erhalten, waren nie besser. Abgesehen von der diskutierten Gefährdung des Motors: ein Update kann den Schadensersatz im schlimmsten Fall verhindern.
KAP Rechtsanwälte vertreten bereits zehntausende Mandanten im Diesel-Skandal und verfügen über langjährige Erfahrung.
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