VW T6 – Statt Software-Update kommt der Katalysator- und Steuerungsaustausch

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Was gibt’s neues im T6-Abgasskandal? Über zu viele Informationen darf man sich als Fahrer oder Besteller eines T6 in der Zulassungsvariante M1 (Multivan, Caravelle, California etc) nicht beschweren. Kundeninfo bislang Fehlanzeige… Auch mit der Einheitlichkeit der News ist es nicht weit her, da unterschiedliche Händler aktuell wohl auch unterschiedliche Auffassung davon haben, wie eventuelle Kundenunzufriedenheiten nach dem Auslieferungsstopp abgebaut werden können.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betreut mit anderen kompetenten Anwälten die vom Verbraucherschutz-Portal www.verbraucherschutz.tv ins Leben gerufene Interessengemeinschaft „IG Dieselskandal“. Seine Meinung: „T6-Besteller, die an uns herangetreten sind, schildern uns die unterschiedlichsten Angebotsszenarien. Die einen Händler bieten einen Wandel auf ein Automatikgetriebe an, die anderen sogar eine Stornierung, falls man weiter beim Schaltgetriebe bleibt, andere beteuern lapidar, dass es spätestens Mitte Februar zur Auslieferung der aktuell zurückgehaltenen Pkw kommt und man sich doch keine Sorgen machen solle. Vertragsrücktritte werden einerseits rigoros zurückgewiesen, andererseits drohen Händler mit der Stornierung des Kaufvertrages, da Schalt-Versionen aus dem Programm genommen wurden.

Wer früher als zum 20. Dezember 2017 bestellt hat, hat keinen Anspruch auf das nun kostenlose Automatikgetriebe. Argument: Das hätte man ja früher bestellen können. Die Kulanzregelung gelte nur für Besteller, die von der Herausnahme der „Schaltwagen-Option“ betroffen sind. Heißt: VW nimmt den „Schalter“ komplett aus der Produktpalette – ohne den Nutzern von Handschaltungsgetrieben zu erklären, was denn nun falsch an ihrem Getriebe ist. Auch ist unklar, ab welchem Produktionstag den T6-Besitzeren die Garantieverlängerung um ein Jahr zusteht.

Recherchen der IG und das Zusammenführen von Informationen durch Betroffene ergeben folgendes Bild: Offensichtlich geht es nicht nur um ein Update, das den T6 wiederzulassungsfähig machen soll. Der Katalysator wird gewechselt, ebenso die für die Abgassteuerung verantwortliche Motorsteuerung.

Größte Frage aktuell: Wenn die angeblich wegen Unregelmäßigkeiten in der Produktion zurückgehaltenen T6 nur durch solch massive Eingriffe zurück in die Spur gebracht werden können, was ist dann mit den bereits seit Herbst 2015 ausgelieferten T6?

Dr. Hartung: „Problem ist, dass sich die Betroffenen Informationen dazu mühsam zusammenklauben müssen! Aus rechtlicher Sicht sehen wir als betreuende Anwälte die Situation der T6-Gemeinde so: Der Vertrauensvorschuss, den der Mythos ‚Bulli‘ vermittelt, ist komplett aufgebraucht. Wir empfehlen insbesondere Eigentümern, die auf die unbestrittenen Eigenschaften des legendären Transporters angewiesen sind oder diese nicht missen möchten, Maßnahmen gegen weiteren Wert- und Vertrauensverlust anzustoßen.“

So steht Schadensersatz im Raum, zumal der T6 in der nun wohl hoffentlich bald auszuliefernden Form nicht bestellt wurde. Dr. Hartung: „Es gab Testberichte, Erfahrungswerte, Leistungsanalysen, Verbrauchsprognosen, Probefahrten und Gutachten, die zur Kaufentscheidung herangezogen wurden. Nun wird das Auto mehr oder weniger auf den Kopf gestellt und die Besteller wissen nicht, was sie erwartet. Eins kann als gegeben vorausgesetzt werden: Der Wiederverkaufswert sinkt.“


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