Waldorf Frommer Abmahnung: Best Exotic Marigold Hotel 2

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Der britischer Film „Best Exotic Marigold Hotel 2” von John Madden ist die Fortsetzung des Films Best „Exotic Marigold Hotel” (2012). Der Kinostart in Deutschland war am 2. April 2015.

Muriel Donnelly und Sonny Kapoor haben vor, nach dem „Best Exotic Marigold Hotel” ein zweites Hotel in Indien eröffnen. Ein Hotel Tycoon soll anonym das Hotel besuchen, um sich ein Bild zu machen. Zurück in Jaipur, Indien versuchen die beiden, das Hotel zum Laufen zu bringen.

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen des Films „Best Exotic Marigold Hotel 2” ab.

Verlangt wird innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 815,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Ein paar Tipps: Wie können Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der „Best Exotic Marigold Hotel 2” -Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Uns finden Sie unter: www.ra-juedemann.de

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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