Waldorf Frommer Abmahnung – Film Shaft (Son of Shaft) – wir helfen Verbrauchern!

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Richtig verteidigen: riskante Unterlassungserklärung vermeiden

In der Post war eine unerfreuliche Nachricht, konkret eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. macht die Kanzlei Waldorf Frommer zivilrechtliche Ansprüche geltend. Anspruchsgegner ist zunächst immer der Inhaber des Internetanschlusses. Von ihm oder auch von der Inhaberin verlangt man eine Unterlassung für die Zukunft und Ersatz diverser Kosten. Laut Abmahnschreiben soll der Verbraucher hier satte 915,00 EURO zahlen und eine riskante strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. 

Viele abgemahnte Verbraucher wissen allerdings nicht, wie man richtig reagiert. Jedoch kann man die Abmahnsache in Ruhe regeln lassen. Wir helfen Ihnen sofort am Telefon mit einer kostenlosen Erstberatung. Schnell wissen Sie, was die nächsten Schritte sind. Es gibt entsprechende Strategien für eine erfolgreiche Verteidigung, um den Filesharing-Vorwurf gänzlich abzuwenden, jedenfalls die Geldforderungen spürbar zu reduzieren.

To Do:

  1. kein Geld an Waldorf Frommer überweisen
  2. Nichts in der Abmahnung unterschreiben
  3. kostenlose Erstberatung mit Anwalt für Urheberrecht nutzen
  4. Verteidigung aufsetzen & Schaden minimieren

Illegales Filesharing & Film „Shaft (Son of Shaft)“

Man hat einige Wochen zuvor einen illegalen Filmupload über den Internetanschluss in den eigenen vier Wänden ermittelt. Dabei geht es um den aktuellen Film „Shaft – Son of Shaft“. Der neue Film ist eine US-amerikanische Actionkomödie, die sowohl an den originalen Film „Shaft“ aus dem Jahr 1971 als auch an den Film „Shaft – noch Fragen?“ anknüpft.

Dabei muss die Filmdatei „Shaft“ von einem PC aus mithilfe einer Tauschbörsen-Software an andere Nutzer im Internet weitergegeben worden sein. Bekannte Tauschbörsen sind PopcornTime, BitTorrent, BitComet, eMule, Vuze, Cuevana und Zona sowie Isoplex etc. Solche kostenlosen Weitergaben in Tauschbörsen sind ohne Einwilligung der Warner Bros. Entertainment rechtswidrig (Prinzip: „Nehmen und Geben“). Man hat also eine Urheberrechtsverletzung durch sog. Filesharing festgestellt. Anhand der protokollierten IP-Adresse können die jeweiligen Internet-Anschlüsse individualisiert werden, welche als Filesharing-Portal aktiv waren. Mehr weiß der Ermittler und auch Waldorf Frommer aber nicht, daher wird zunächst der Internet-Anschlussinhaber in Anspruch genommen.

Risiko bei Abmahnungen: strafbewehrte Unterlassungserklärung

Der Erhalt einer Waldorf-Frommer-Abmahnung ist für viele Verbraucher mit Stress verbunden. So ist das Urheberrecht bereits eine Spezialmaterie. Viele Betroffenen können die Fragen zur Unterlassung kaum beantworten. Ferner kursieren viele Halbwahrheiten im Internet. Abgemahnte neigen daher dazu, die undurchsichtige Situation durch Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung aus der Welt schaffen zu wollen. Allerdings ist dies sehr oft der falsche Weg. Wer unschuldig ist, muss keine Unterlassungserklärung, auch nicht in modifizierter Form, unterzeichnen. Dazu wird der Fall damit nicht erledigt. Man möchte trotzdem die 915,00 EURO verdienen.

Rechtsfolge strafbewehrte Unterlassungserklärung

Unterlassungserklärungen – auch in modifizierter Form – führen zu einem lebenslang gültigen Vertrag mit der Warner Bros. Entertainment Inc. Gleichzeitig steht ein solcher Unterlassungsvertrag für den Fall eines Folgeverstoßes in der Zukunft immer unter der Bedingung einer Geldstrafe. Ein absolutes Insolvenzrisiko für den einzelnen Verbraucher. Geldstrafen wegen Verstoßes gegen das Unterlassungsversprechen belaufen sich um die 5.000,00 EURO. Sehen Sie das große finanzielle Risiko für Ihre Zukunft.

Keine Schuldanerkenntnis durch Eigenhandeln

Dazu kommt, dass nur derjenige eine Unterlassungserklärung schuldet, wer den Rechtsverstoß (illegaler Upload von Shaft) tatsächlich zu verantworten hat. Eine vorschnelle Unterschrift wirkt sich daher zu Ihren Lasten aus und kann sogar als Schuldeingeständnis gewertet werden. Insbesondere die von Waldorf Frommer vorformulierten Muster sind – wenig überraschend – zu Ihrem Nachteil. 

Im Haftungsfall: außergerichtliche Einigung 

Für den Fall, dass der Abgemahnte oder ein Mitglied der Familie die Tauschbörse genutzt hat und eben doch den Film Shaft angeschaut hat, ist eine außergerichtliche gütliche Einigung mit Warner Bros & Co. ratsam. Der Streit wird damit im Guten beigelegt. Vor allem ist damit ein Prozessrisiko ausgeschlossen. Zudem kann die Ausgangsforderung im Rahmen der Verhandlungen deutliche reduziert werden. Mit der Zahlung des reduzierten Vergleichsbetrages ist die Sache vom Tisch. Sie können sich wieder auf andere Dinge im Leben konzentrieren. 

Kostenlose Erstberatung mit Anwalt für Urheberrecht nutzen!

Besprechen Sie in Ihren Fall mit einem erfahrenen Anwalt für Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Baumeister Rosing bearbeitet täglich Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Daher weiß unser Team für Urheberrecht, was wann zu tun ist. Wir helfen bundesweit! Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung bundesweit an. 

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Lesen Sie hier mehr zum Thema: https://www.baumeister-rosing.de/waldorf-frommer-abmahnung-2/


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