Waldorf-Frommer-Abmahnung | € 815,00 Forderung und Unterlassungserklärung | So reagieren Sie richtig!  

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Bewahren Sie Ruhe und lesen Sie hier weiter, was zu tun ist.

Auch im Jahre 2015 verschicken die Waldorf Frommer Rechtsanwälte wieder Abmahnungen für verschiedene Rechteinhaber wie die Warner Bros., die Twentieth Century Fox, Constantin Film, Universum Film, Tele München, Sony Music oder die Studio Canal GmbH.

Momentan werden z. B. Filme und Serien wie Interstellar, The Flash, The Vampire Diaries, Step Up: All In, Kill the Boss 2, Die Schadenfreundinnen, Kind 44, Mad Max: Fury Road, 3 Days to Kill, Mädelsabend, American Sniper, Annabelle, Supernatural, Der Knastcoach, Fack ju Göhte, Arrow, Yves Saint Laurent oder X-Men: Zukunft ist Vergangenheit abgemahnt.

In diesen sogenannten Abmahnschreiben wirft man den Betroffenen vor, über ihren Internetanschluss sei eine TV-Serie oder ein Film angeboten worden. Dieses Anbieten der Datei sei innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) geschehen, wodurch der Film oder die Serie anderen Nutzern zum Download angeboten und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

Wegen dieser Rechtsverletzung wird in den Waldorf Frommer Abmahnungen von den Abgemahnten die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von € 815,00 gefordert, welcher sich aus einem Schadensersatz von € 600,00 und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 215,00 zusammensetzt. Zentrale Forderung der Abmahnung ist allerdings die lebenslang gültige Unterlassungserklärung, die bei jedem zukünftigen Anbieten des Films oder der Serie eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen kann.

Was tun? Ruhe bewahren und Anwalt kontaktieren.

Bei weitem sind nicht alle Waldorf Frommer Abmahnungen berechtigt, im Gegenteil: In der überwiegenden Zahl der von der Anwaltskanzlei Hechler bislang im Jahre 2015 bearbeiteten Fälle wollten die Abgemahnten keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und erst Recht nichts bezahlen, denn die Abmahnungen waren nicht rechtens.

Die Abmahnungen sind zwar weder Betrug, noch Abzocke, jedoch haftet der Anschlussinhaber nur dann, wenn er Täter oder Störer war. Eine Störerhaftung kann schnell ausscheiden, wenn andere Personen wie Partner oder volljährige Kinder den Film oder die Serie angeboten haben.

Waldorf Frommer Abmahnungen oft unberechtigt

Zentrale Frage ist immer, ob der Anschlussinhaber Pflichten gegenüber dem Täter hatte. Dann muss geprüft werden, ob diese Pflichten überhaupt verletzt wurden.

Im Idealfall können sowohl die gefährliche Unterlassungserklärung als auch die finanziellen Forderungen zurückgewiesen werden.

Ein Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A., der bereits tausende Waldorf Frommer Abmahnungen bearbeitet hat, ist der richtige Ansprechpartner in diesen Fällen. Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob Sie oder überhaupt irgendjemand in Ihrem Fall haften muss. Sie können meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, gerne auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine unnötige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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