Waldorf-Frommer-Abmahnung – "Margos Spuren" – 815 EUR

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Film „Margos Spuren” ist Gegenstand einer der aktuellen Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Der Film des Regisseurs Jake Schreier basiert auf dem gleichnamigen Roman von John Green.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer werfen dem jeweils ermittelten Anschlussinhaber vor, den Film „Margos Spuren” in einer sog. Tauschbörse - wie z. B. bittorrent oder Popcorn Time - heruntergeladen zu haben und somit gleichzeitig anderen Teilnehmern der Tauschbörse zum kostenlosen Download angeboten zu haben. Letzteres, also der Upload der Datei stellt ein erlaubnispflichtiges „öffentliches Zugänglichmachen“ im Sinne des § 19a UrhG dar. Fehlt diese Erlaubnis, stellt der Upload der Datei eine Urheberrechtsverletzung dar.

Aufgrund dieser behaupteten Urheberrechtsverletzung fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom jeweils ermittelten Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 815,00 €.

Unterlassungserklärung für „Margos Spuren”?

Die abgeforderte Unterlassungserklärung dient grundsätzlich der Verhinderung eines kostspieligen Gerichtsverfahrens und ist – isoliert betrachtet – keinesfalls anrüchig. Vielmehr gibt sie dem Abgemahnten die Gelegenheit einen teuren Unterlassungsprozess zu verhindern. Dennoch entsteht nicht nur bei den betroffenen Anschlussinhabern, sondern auch bei vielen Gerichten zunehmend der Eindruck, als käme dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch eine „inhaltlich nur ganz untergeordnete Bedeutung” zu, so das OLG Düsseldorf. Wie sich diese Ansicht damit verträgt, dass – sollte der Unterlassungsanspruch einmal tatsächlich gerichtlich durchgesetzt werden – nach wie Streitwerte zwischen 10.000 und 50.000 EUR angesetzt werden, bleibt schlicht unverständlich.

Betroffene müssen mit diesen Wertungswidersprüchen leben und den Weg des geringsten Rikos gehen.

Keinesfalls sollte die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer vorformuliere Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Wenn überhaupt sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, mit denen die Folgen der Unterlassungsverpflichtung oft deutlich abgemildert werden können.  Da aber auch eine modifizierte Unterlassungserklärung hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen können, sollte geprüft werden, ob der Anschlussinhaber überhaupt auf Unterlassung haftet. Das ist nur dann der Fall, wenn er selbst für den Down- und Upload des Filmwerkes Margos Spuren verantwortlich ist (als sog. Täter) oder aber wenn er sich das Filesharing Dritter (in Betracht kommen hier Ehegatten, Kinder, Mitbewohner, Untermieter, Freunde etc.)  ausnahmsweise zurechnen lassen muss (sog. Störer). Gerade in den Fällen der Störerhaftung sind noch nicht alle Konstellationen höchstrichterlich entschieden, weshalb gerade hier fachkundiger Rat eingeholt werden sollte.

815,00 € für „Margos Spuren”

Der von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten geforderte pauschale Betrag in Höhe von 815,00 € setzt sich aus Schadensersatzbeträgen zugunsten des Rechteinhaber zusammen und aus vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten).

In aller Regel haftet nur der Täter, also derjenige, der selbst für den Upload des Filmes verantwortlich ist, auf Schadensersatz. Der Störer kann lediglich auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden. Diese vorgerichtlichen Kosten sind aber gemäß § 97a UrhG auf einen Gegenstandswert in Höhe von 1000 EUR beschränkt, so dass nicht mehr Anwaltskosten als 124,00 € gefordert werden können.

Auch deshalb ist es so wichtig, dass penibel zwischen Täter- und Störerhaftung unterscheiden wird und diese Unterscheidung schon beim Abfassen der Unterlassungserklärung ausreichend berücksichtigt wird.

In den allermeisten Fällen tun sich Betroffene einen Gefallen, wenn sie sich im Falle einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer anwaltlichen Beistand suchen; einen, der sich mit der Materie auskennt und auch gerade die teils sehr widersprüchliche Rechtsprechung der einzelnen Gerichtsstandorte kennt. Nur so ist eine realistische Einschätzung in Ihrem Fall möglich.

Wir sind seit einiger Zeit dazu übergegangen, immer mal wieder von unserer Kanzlei erstrittene Urteile mit Filesharing im Volltext online zu stellen, damit sich Betroffene ein Bild machen können, wie die Gerichte ticken. Schauen Sie einfachmal auf unserer Internetseite vorbei oder sprechen Sie uns einfach an.

Weiter haben wir auf unserer Internetseite einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf Waldorf Frommer Abmahnungen zusammengestellt. Hier finden Betroffene erste Orientierungshilfen.

Darüber hinaus bieten wir unter der Berliner Festnetznummer 030 / 323 015 90 die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung an.

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer z.B. für den Film „Margos Spuren” betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Wir würden uns freuen, wenn wir auch Ihnen behilflich sein können.

Sievers & Collegen
- Rechtsanwaltskanzlei -


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Sievers

Beiträge zum Thema