Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Cuban Fury“ und € 815,00 Forderung - So reagieren Sie richtig!

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Mir liegen Waldorf Frommer-Abmahnungen wegen des Films „Cuban Fury“ vor. Hierbei geht es um den Vorwurf des illegalen Filesharings des Films in einer Internettauschbörse oder über Streamingportale wie „Popcorn Time“. Betroffene werden von der Studiocanal GmbH, vertreten durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München, aufgefordert, € 815,00 zu bezahlen und einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag zu unterzeichnen. Oft sind diese Vorwürfe und Forderungen nicht rechtens und können zurückgewiesen werden.

Abmahnung wegen Filesharing – Forderungen oft ungerechtfertigt

Man kann zwar davon ausgehen, dass die beauftragte IPOQUE GmbH die IP-Adresse und den Anschluss richtig ermittelt hat und tatsächlich jemand den Film „Cuban Fury“ über den Internetanschluss angeboten hat. Dies heißt jedoch noch lange nicht, dass der Anschlussinhaber hierfür haftet, auch wenn Waldorf Frommer dies in seiner Abmahnung so aussehen lässt.

Stand 2015 gibt es drei Urteile des Bundesgerichtshofes und mittlerweile zahlreiche Urteil von Amtsgerichten aus ganz Deutschland, die den Abgemahnten unter bestimmten Voraussetzungen von sämtlicher Haftung für die Urheberrechtsverletzung freisprechen.

Bei weiteren Mitnutzern entfällt die Tätervermutung

Sobald weitere Personen den Internetanschluss nutzen, kann die gesamte Haftung entfallen, nämlich dann, wenn der Anschlussinhaber gegenüber diesen Personen keine Pflichten verletzt hat. Ist der Täter zum Beispiel im Familienkreis zu vermuten, so hat der Anschlussinhaber keine Pflichten verletzt, wenn alle Familienmitglieder volljährig sind und bislang keine Abmahnung ins Haus geflattert kam. Auch bei minderjährigen Kindern kann unter gewissen Voraussetzungen die Haftung vollständig entfallen. Dasselbe gilt für Mitbewohner, Partner oder Mieter.

Viele Gerichte fordern nicht einmal, dass der wahre Täter bekannt sein muss. Es gibt daher etliche Fälle, in denen überhaupt niemand haftet.

Wenn die Haftung entfällt: Keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben

Viele Artikel zum Thema Waldorf Frommer-Abmahnung im Internet sind veraltet und taugen ebenso wenig wie viele Hotlines von Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherzentralen oder gar der Rat mancher Anwälte.

Denn: Wer nicht haftet, muss weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen, schon gar keine „Schuldanerkennnis“-Zahlung von € 100 oder € 150.

Modifizierte Unterlassungserklärung erfüllt den Hauptanspruch und ist gefährlich

Jede Unterlassungserklärung, insbesondere die modifizierte, erfüllt den Hauptanspruch der Abmahner, nämlich den Anspruch auf Unterlassung, vollständig. Die modifizierte Unterlassungserklärung ist auch gefährlich: Sie kann bei zukünftigen Verstößen Vertragsstrafen von € 5.000,00 pro Fall auslösen.

Gerade in Fällen, in denen der Abgemahnte überhaupt nicht weiß, wer den Film Curban Fury im Internet angeboten hat, sollte aus Schutz vor Vertragsstrafen von über € 5.000,00 tunlichst darauf verzichten, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da er die Störungsquelle überhaupt nicht beseitigen kann.

Die richtige Reaktion bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Cuban Fury“

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf Frommer-Abgemahnte vertreten und weiß, wie man auf die verschiedenen Konstellationen reagieren muss.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/nymphomaniac-waldorf-frommer-abmahnung-und-forderung-so-reagieren-sie-richtig_066105.html


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