Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Gotham“ | Warner Bros. fordern € 519,50? Lesen Sie hier, was zu tun ist

  • 2 Minuten Lesezeit

Die US-Serie „Gotham“ ist immer wieder Gegenstand von Abmahnwellen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München.

In den Abmahnungen wirft die Warner Bros. Entertainment GmbH den Betroffenen vor, sie hätten eine oder mehrere Folgen der Serie „Gotham“ oder anderer Serien im Internet angeboten. Betroffene wissen oft gar nicht, wie dieser Vorwurf zustande kommt.

Die Serie spielt, wie die Batman-Filme, in der fiktiven Stadt Gotham City (New York), und zwar zeitlich vor der Erschaffung Batmans und schildert sowohl den Werdegang späterer Batman-Gegenspieler als auch des jungen Bruce Wayne und des Polizisten James Gordon.

Sind die Abmahnungen von Waldorf Frommer rechtens?

Viele derartige sogenannte Abmahnungen sind rechtswidrig, da der Abgemahnte weder als Täter, noch als Störer haftet. Man muss allerdings davon ausgehen, dass tatsächlich jemand eine oder mehrere Folgen der Serie über den ermittelten Anschluss angeboten hat. Nennt man den Täter, haftet dieser. Ist der Täter unbekannt, haftet meist überhaupt niemand.

Was tun bei einer Gotham-Abmahnung?

Bewahren Sie Ruhe und geben Sie – auch nicht auf anwaltlichen Rat hin – niemals eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, wenn Sie hierzu nicht verpflichtet sind.

Wer nicht Täter war und auch nicht für andere verantwortlich gemacht werden kann, muss keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Eine solche Erklärung verpflichtet lebenslang zur Bezahlung von Vertragsstrafen ab € 5.000,00, wenn es zu einem Verstoß kommt. Gerade dann, wenn man den Täter nicht kennt, sollte man tunlichst keine derartige Verpflichtung eingehen.

In vielen Fällen können alle Ansprüche zurückgewiesen werden.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen bearbeitet und berät Sie bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen Gotham gerne, was die beste Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet, die standardmäßig immer eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine unnötige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema