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Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Mad Max: Fury Road“ - Unterlassungserklärung und EUR 815,00

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Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen dem Film „Mad Max: Fury Road“

Seit Anfang dieser Woche vertreten wir einen Mandanten, der von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurde. Waldorf Frommer ist für die Warner Bros. Entertainment GmbH bei Verletzungen von Urheberrechten tätig.

Konkret geht es hier um die angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „Mad Max: Fury Road“. Bei dem Film handelt es sich um einen US-amerikanischen Endzeitfilm von George Miller. Der Film ist der vierte Teil der Mad-Max-Filmreihe. Der Film startete am 07. Mai 2015 in den USA und am 14. Mai 2015 im deutschsprachigen Raum.

Die Abmahnung von Waldorf Frommer ist auf den 13.01.2016 datiert. Wir haben bereits im letzten Jahr über Abmahnungen wegen Filesharing an diesem Film berichtet.

Waldorf Frommer wirft dabei unserem Mandaten vor, er habe den Film „Mad Max: Fury Road“ über die Internettauschbörse BitTorrent anderen Nutzern zum Download angeboten, wodurch der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung begangen hätte. Der Abgemahnte ist regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses.

Wie bei Abmahnungen üblich, fordert Waldorf Frommer

- die unverzügliche Löschung der Datei
- die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung
- sowie die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten (insg. EUR 815,00)

Folgende Fragen stellen sich in der Regel dem Abgemahnten:

- Muss ich die von Waldorf Frommer geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen?
- Muss ich etwas zahlen? Und wenn ja, wie viel?
- Wie gehe ich am besten vor?

Grundsätzlich raten wir Ihnen, Ruhe zu bewahren. Sie sind nicht der Einzige, der eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhält.

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht voreilig und überweisen Sie den geforderten Betrag nicht voreilig. Dies heißt jedoch nicht, dass Sie die Abmahnung ignorieren können. Halten Sie sich auf jeden Fall an die von Waldorf Frommer gesetzten Fristen. Nehmen Sie jedoch keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf.

Nutzen Sie stattdessen unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Rufen Sie uns an und schildern uns Ihren konkreten Sachverhalt. Wir werden Sie umfassend über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten, die Risiken und die zu erwartenden Kosten informieren. Nach unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung können Sie in aller Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

Nutzen Sie die Vorteile, die wir Ihnen bieten können:

- Bundesweite Tätigkeit bei Erhalt von Abmahnungen
- Kein Termin vor Ort notwendig
- Schnelle Kommunikation per Telefon, E-Mail oder Fax
- Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon von einem Rechtsanwalt
- Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag
- Unkomplizierte Ratschläge und Hilfestellung von einem Experten im Bereich des Filesharing

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