Waldorf Frommer: Gerichtsverfahren nach Abmahnung wegen unlizenzierter Bildnutzung vor dem AG Ahrensburg

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Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Der Beklagte wurde wegen der unlizenzierten Nutzung einer Fotografie im Internet vor dem Amtsgericht Ahrensburg auf Auskunftserteilung, Feststellung der Schadenersatzverpflichtung und Kostenerstattung in Anspruch genommen.

Außergerichtlich hatte der beklagte Unternehmer zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, die Rechteinhaberschaft der Klägerin jedoch angezweifelt.

Im gerichtlichen Verfahren wandte der Beklagte erstmals ein, er habe das streitgegenständliche Bild zur freien Nutzung von einem Lieferanten erhalten. Der Lieferant habe sämtliche Nutzungsrechte an dem Bild für sich und seine Kunden erworben, die ausschließlichen Nutzungsrechte stünden der Klägerin nicht zu.

Auch in der mündlichen Verhandlung gelang es dem Beklagten allerdings nicht, den vermeintlichen Lizenzerwerb zu konkretisieren. Weder wurde zu Zeitpunkt und Umständen des behaupteten Lizenzerwerbs durch seinen Lieferanten vorgetragen, noch zu Preis und Umfang der angeblich erworbenen Rechte.

Nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts, dass wohl von einem Verschulden des Beklagten auszugehen sei, einigten sich die Parteien auf einen Vergleich in Höhe von EUR 2.500,00. Zudem hat der Beklagte sämtliche Kosten des Rechtsstreits – inklusive der Reisekosten des Klägervertreters – zu tragen.

Amtsgericht Ahrensburg vom 13.01.2015, Az. 43 C 778/14: news.waldorf-frommer.de/wp-content/uploads/2015/09/AG_Ahrensburg_43_C_778_14.pdf

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