Waldorf-Frommer-Mahnbescheid – hier erhalten Sie Hilfe!

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Gelber Umschlag und Zahlungsaufforderung vom Mahngericht

Gerade zum Ende eines Kalenderjahres ist die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer intensiv bemüht, unzählige Verbraucher in Deutschland, die bereits vor Jahren eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, schlussendlich zu einer hohen Zahlung zu bewegen.

Der Vorwurf ist immer gleich: Es wird zu Lasten des Anschlussinhabers vermutet, dass er mit einem PC über den Internetanschluss daheim einen Film oder eine Serie mit Anderen getauscht haben soll (sog. „Filesharing“), § 19a UrhG. 

Solche Down- bzw. Uploads sind illegal. Die kostenlose Weitergabe wird daher geahndet. Insbesondere verlangt man jetzt viel Geld für die Film- und Musikproduzenten. Die Abmahnkanzlei aus München vertritt dabei u. a. folgende Produzenten:

  • Warner Bros. Entertainment 
  • Twentieth Century Fox
  • Studiocanal 
  • Universum Film
  • Tele München
  • Constantin Film & Sony Music etc.

Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Bitte keine Panik! Das ist nicht notwendig. Auch wenn der graue Ausdruck für viele Verbraucher zunächst „bedrohlich“ wirkt, es handelt sich um eine schlichte und vor allem bis hierin ungeprüfte Zahlungsaufforderung durch ein Mahngericht. Solche zentralisierten Mahngerichte sind bei bestimmten Amtsgerichten in Deutschland angesiedelt. Sie sind flächendeckend für einzelne Bundesländer zuständig:

Beispiele:

  • Hessen: AG Hünfeld
  • Berlin & Brandenburg: AG Wedding
  • Bayern: AG Coburg
  • Hamburg & M-V: AG Hamburg-Altona

(Zuständig ist das Mahngericht am Sitz des Antragstellers.)

Muss ich den Geldbetrag in jedem Fall zahlen?

Nein – keine Zahlungspflicht für Verbraucher! Ein Mahnverfahren ist kein regulärer Gerichtsprozess. Vielmehr stellen Mahnbescheide ein günstiges Druckmittel gegen Verbraucher dar. Ein Mahnbescheid dient zudem als Vorbereitung zur Erlangung eines Vollstreckungsbescheids. Dieser ist zwingende Voraussetzung für eine spätere Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen, wenn Sie vergessen, sich zu wehren. 

Erste Schritte:

  1. Überblick behalten – Datum auf dem gelbem Umschlag notieren (Frist: 2 Wochen)
  2. Kein Kontakt mit Waldorf Frommer!
  3. Keine Zahlung tätigen!
  4. Informationen sammeln: Was ist damals passiert? Wer hat alles das Internet genutzt?
  5. Keine Zeit verschenken und kostenlose Erstberatung nutzen!

Kanzlei Baumeister Rosing hilft sofort am Telefon!

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung werden wir mit Ihnen klären, wie Sie am besten auf den Waldorf Frommer Mahnbescheid reagieren. 

Unser Team für Urheberrecht wird Ihnen aufgrund der Erfahrungen aus unzähligen Mahn- und Klageverfahren im Bereich Urheberrecht eine Strategie aufzeigen, um die Zahlungsaufforderungen abzuwenden. Damit haben Sie schnell einen Überblick für das weitere Vorgehen.

Im Haftungsfall selbst helfen wir zudem, die Sache außergerichtlich durch eine gütliche Einigung zu beenden. Oft ist es möglich, die ursprünglichen Forderungen aus dem Mahnbescheid spürbar zu reduzieren.

Wichtig: Widerspruchsfrist

Die Frist für einen Widerspruch gegen den Waldorf Frommer Mahnbescheid beträgt 2 Wochen. Sie beginnt mit dem Tag der Zustellung. Damit ist derjenige Tag gemeint, an dem der gelbe Umschlag in den Briefkasten geworfen worden ist. Das Zustelldatum finden Sie oben auf dem gelben Umschlag durch den Postboten notiert.

Lohnt sich ein Widerspruch?

Der Widerspruch lohnt sich immer dann, wenn Ihnen kein Vorwurf zu machen ist. Vor allem, wenn Sie als Anschlussinhaber für den Download nicht einzustehen haben, müssen Sie nichts zahlen.

Zudem verhindern Sie mit einem Widerspruch zugleich, dass gegen Sie ein vollstreckbarer Titel ergeht. Dieser dient jedem Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen. 

Verjährungsfristen

  • 3 Jahre für die Rechtsanwaltsgebühren von Waldorf Frommer
  • 10 Jahre für den Schadenersatz (Lizenzen)

Erfolg durch Erfahrung

Hier sind wir die richtigen Ansprechpartner. Mit unseren Erfahrungen verteidigen wir Sie erfolgreich gegen die Forderungen aus dem Waldorf Frommer Mahnbescheid. Fragen Sie die Rechtsanwälte von Baumeister Rosing. In Deutschland können wir auf eine Erfahrung von vielen Mahnverfahren und Klagen im Urheberrecht zurückgreifen. Wir stehen Ihnen bundesweit zur Seite.

Lesen Sie mehr zu Thema Waldorf-Frommer-Mahnbescheid auf unserer Seite:

https://www.baumeister-rosing.de/waldorf-frommer-mahnbescheid/


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