Selbst Insolvenzantrag stellen? Droht Zwangsversteigerung? Firma in Gefahr? Kontopfändung?

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Einen Insolvenzantrag für die eigene Firma zu stellen kann notwendig werden. Es kann auch die vorteilhafteste Lösung sein!

Zahlungsunfähig ist ein Unternehmen, wenn weniger als 90 % der fälligen Schulden innerhalb von 3 Wochen bezahlt werden können. Dann besteht die Pflicht, selbst Insolvenzantrag zu stellen.

Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht drohen Strafverfolgung und Regressansprüche, für die der Geschäftsführer einer GmbH auch persönlich haften kann.

Gleichzeitig drohen jedem Geschäftsführer und Inhaber strafrechtliche Verfolgung bei einer Verschleppung der Insolvenz, bei Missachtung der Buchführungspflicht, bei Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer, bei Begünstigung einzelner Gläubiger (z.B. Verwandter), bei Bestellung von Waren und Dienstleistungen obwohl diese nicht bezahlt werden können.

Oft bringt eine Insolvenz aber auch Vorteile für den Geschäftsführer oder Inhaber:

Nachteilige Verträge können ohne lange Kündigungsfrist beendet werden. So sind z.B. überteuerte Mietverträge ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist kündbar.

Über das Insolvenzgeld können die Löhne und Gehälter bis zu 3 Monate von der Agentur für Arbeit gezahlt werden, ohne das die Firma dafür zahlen muss. D. h. also, Ihre Firma kann mit allen Mitarbeitern voll weiterarbeiten, ohne Personalkosten.

Werkzeuge, Maschinen, Grundstücke, der Kundenstamm oder ein Patent können aus der Insolvenz oft besonders günstig erworben werden.

Bei unwilligen Mitgesellschaftern oder Teilhabern wird in der Insolvenz die Trennung besonders leicht.

Der größte Vorteil eines Insolvenzverfahrens für eine Person darf nicht vergessen werden:

Eine Person, die für sich selbst Insolvenz beantragt, kann nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung erhalten. D.h, alte Schulden müssen nicht mehr bezahlt werden.

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Foto(s): Stefan Wolfgang Schuppa


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