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Wann darf ich in eine Anliegerstraße fahren?

  • 1 Minuten Lesezeit
Ferdinand Mang anwalt.de-Redaktion

„Anlieger frei“ – wer stand nicht schon vor einem solchen Schild und hat sich überlegt, ob man nun als Anlieger zählt? Zwar hat man immer ein „Anliegen“, wenn man mit dem Auto wohin gelangen möchte. Doch welches berechtigt zur Fahrt auf der Anliegerstraße?

Anliegen nicht gleich Anlieger

Als Anlieger werden zunächst Anwohner der Straße bezeichnet, deren Grundstück über die Straße erschlossen wird, also an der Straße „anliegen“. Die Rechtsprechung hat den Begriff des Anliegers weit gefasst: So zählen alle Personen zu Anliegern, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern der Straße in eine Beziehung treten wollen. 

Also nicht nur die Bewohner und Grundstückseigentümer der Straße, sondern auch deren Besucher sind berechtigt, die Straße mit dem Fahrzeug zu befahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Besuchszweck privater oder geschäftlicher Natur ist.

Es genügt also auch, die in der Straße gelegene Praxis eines Arztes besuchen zu wollen oder eine Firma. Aber auch unerwünschtem Besuch wie „Drückerkolonnen“ oder Spendensammlern ist die Fahrt gestattet. Zudem muss der Besuch nicht einmal stattfinden – allein die Absicht reicht aus. Wer also vom Auto aus erkennt, dass zum Beispiel das anvisierte Restaurant nicht geöffnet hat, braucht nicht aussteigen, sondern kann weiterfahren.

Nutzung zur Durchfahrt und zum Parken

Allerdings berechtigt das „Anliegen“, die Straße zur Durchfahrt nutzen zu wollen, da diese kürzer ist, oder um dort zu parken, nicht zur Fahrt auf der Straße. Wer zu diesem Zweck in eine Anliegerstraße einfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Da aber oft Anliegerstraßen zu unerlaubten Zwecken genutzt werden, heißen die Anliegerstraßen im Volksmund auch „Anlügerstraßen“, da ein erlaubter Zweck, zum Beispiel der Besuch eines Verwandten, nur vorgegeben wird.

„Anwohner frei“

Zuweilen trifft man das Schild „Anwohner frei“ an. Rechtlich ist es dem Schild „Anlieger frei“ gleichgestellt, hat also dieselbe Bedeutung. Also dürfen auch diese Straßen von Besuchern der Anwohner befahren werden.

(FMA)

Foto(s): ©Fotolia.com

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