Wann darf ich nach einem Joint wieder fahren ...?

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Wer „einen geraucht“ hat, muss sich selbstkritisch fragen, wann er sich wieder unbesorgt hinters Steuer setzen darf. Dies ist nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 14.02.2017 – 4 StR 422/15) noch schwieriger als bisher zu beantworten.

Denn das Gericht weist nun dem Blutwert die entscheidende Bedeutung zu und dieser ist für den Autofahrer nur sehr schwer abzuschätzen.

Unter den Obergerichten herrschte bislang Uneinigkeit, ob ein Autofahrer fahrlässig handelt, wenn er nach länger zurückliegendem Konsum subjektiv keinerlei berauschende Wirkung mehr verspürt, er aber trotzdem noch THC im Blut hat. Deshalb wurde der Bundesgerichtshof aufgefordert, diesen Streit zu entscheiden. Und das tat das höchste deutsche Gericht jüngst dann auch mit einer klaren Ansage an alle, die sich mit etwas Abstand zum letzten Konsum hinterm Steuer sicher wähnten.

Wenn der Grenzwert 1,0 ng/ml THC überschritten ist, dann kann dem Fahrer fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden, auch wenn der Konsum schon länger zurückliegt und er nicht damit gerechnet hat, noch etwas im Blut zu haben. 

Dabei stellt das Gericht v.a. klar, dass ein Autofahrer nach einem bewussten Konsum von Cannabis von sich aus verpflichtet ist, vor der Fahrt genau abzuklären, dass er nicht mehr unter der berauschenden Wirkung steht. 

Und wie muss der Autofahrer das abklären? Das Gericht legt einen hohen Maßstab an: Es spricht von einer „gehörigen Selbstprüfung“ und sogar von „Einholung fachkundigen Rats“. In der Praxis bedeutet das, dass sich ein Autofahrer nicht mehr einfach nur darauf berufen kann, er habe nach der langen Zeit seit dem Konsum nicht mehr damit gerechnet, dass noch was im Blut ist. Er muss vielmehr einen Fachmann fragen und im Zweifel natürlich das Auto stehenlassen.

Ein Hintertürchen hat das Gericht aber doch noch offengelassen: Der Rückschluss aus dem Blutwert dürfe so nicht gezogen werden, wenn „gegenläufige Beweisanzeichen“ zu finden sind. Gegenläufige Beweisanzeichen? Worin diese liegen können, erklärt Ihnen Ihr Anwalt. Und hilft dann gleich mit beim Suchen...

Eine stets entspannte Fahrt wünscht Ihnen 

Stefan Mittelbach

Fachanwalt für Strafrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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